wobei man anmerken sollte das bei jemanden der vom 15 lebensjahr weg schwere körperliche arbeit verrichtet die lebenserwartung eher niedriger anzusetzen ist als bei beispiel 2.
mir ist schon klar das ich damit etwas polemisiert habe aber man kann auch anders argumentieren:
ist das derzeitige system gerecht? derzeit geht die person aus beispiel 1 z.b. mit 62 in Pension und zwar mit vollen 47 Beitragsjahren und sicherlich mit einigen arbeitsbedingten körperlichen gebrechen was seine lebenserwartung beeinträchtigen wird.
jene person aus beispiel 2 kommt beim pensionsantritt mit 62 auf gerade mal 35 beitragsjahre, hat höchstwahrscheinlich eine höhere monatliche pension und kann diese statistisch gesehen gleich lange, in der praxis wohl eher länger, genießen.
derzeit ist die regelung also so:
pensionsantritt mit 62 - lebenserwartung 82
arbeitseintritt mit 15 = 47 beitragsjahre = 20 Pensionsjahre
arbeitseintritt mit 27 =
35 beitragsjahre = 20 Pensionsjahre
gerecht?
?
ich möchte hier keine (wie von einigen behauptet) hatz auf studierende lostreten allerdings muss erlaubt sein im zuge der debatte auch darauf hinzuweisen.
zur zeit müssen sich ja auch arbeiter/angestellte die nach 47 beitragsjahren krankheitsbedingt in pension gehen von einigen pensionsexperten (welche nie und nimmer an deren beitragsjahre herankommen werden) als ursache aller budgetären übel bezeichnen lassen.