Wie Tabu sind vermeintliche Tabuthemen?

Vieles von den Dingen die ich so treibe sind wohl ein Tabu für die Mehrheit der Menschen. Ich klag da nix an, ich halt einfach mal dezent mein hübsches Goscherl und tu was mir gefällt.

Du sprichst mir aus der Seele :love:

Menschen müssen nicht verstehen,warum die sexuellen Wünsche anderer, "anders" sind als ihre Eigenen.
Es zu tollerieren und sie nicht zu verurteilen, würde schon genügen.
 
Er hat deine Frage beantwortet, musst nur nachlesen, oder überfordert es dich etwas nachzulesen?
Eine persönliche Überzeugung einzig mit der Angabe eines Strafrechtsparagraphen zu begründen ist für meinen Geschmack ein bisschen ordinär. Seichtere Gemüter mögen meine Fragen damit aber als beantwortet betrachten. Ich gönne es ihnen.
 
Kann mich nicht recht vorstellen welche Fragen da noch offen bleiben sollen??
Gleichgeschlechtlicher Sex erfüllt z.B. den Straftatbestand nicht. Vor dem Hintergrund wär da eine Diskussion, warum Inzest verboten ist durchaus schon interessant. Aber man kanns natürlich auch so machen. ;)

Das geschützte Rechtsgut ist die gesunde Nachkommenschaft....

Was ist jetzt also, wenn die Schwester welche von ihrem Bruder gefickt wird gar keine Gebärmutter mehr hat?

Was ist wenn zwei Brüder, oder zwei Schwestern miteinander vögeln?


Also da einfach drüberfahren mit "das verstehen sogar Deppen" ist echt einfach.

Und nein, ich steh ned auf Inzest. :penguin:
 
Vielleicht ein interessantes Thema und doch wirds von manchem wieder schnell versucht tod zu reden.
Inzest kommt denk ich öfters vor als so mancher denkt. gibt sicher statistiken wieviel inzestpartnerschaften es in deutschland und österreich gibt.
ist mir aber eher egal weils mich nicht betrifft und ich von erotik innerhalb der verwandschaft nicht viel halte.
was experimente anbelangt unter geschwister bin ich jetzt wirklich erstaunt das welche sagen solche leute kennen ich nicht. also in meinem umkreis kenne ich keinen, aber man spricht auch nicht mit jedem über sowas, der nicht herumexperimentiert hat. ob es stimmt oder nicht werden wohl nur diejenigen selbst wissen.
 
gesellschaften und ihre damit verbundenen normen unterliegen ja bekanntlich - achtung binsenweisheit - einem ständigen wandel. ist es heutzutage gaga sich mit dem möschen der schwester zu beschäftigen, so schaut die sache irgendwann ganz anders aus und ein familiärer vierer ist beliebte samstägliche abendbeschäftigung. in manchen gegenden der erde würden wohl auch schafe und ziegen wieder mal einen wandel der gesellschaft in sachen sex begrüssen!

zur geschwisterliebe: die welt würde wohl kaum untergehen wenn man diese erlaubt, es müssten halt vorkehrungen getroffen werden dass dadurch nicht noch mehr debile kinder das licht der welt erblicken.

generell: meine tabus sind das wollen und die freiwilligkeit der beteiligen bei klarem geiste und mein moralisches empfinden, da kümmert mich ein gesetzgeber oder das empfinden der allgemeinheit eher wenig. muss dazu aber auch sagen, dass ich, dem herrgott sein gedankt, keine sexuellen präferenzen habe die mit dem gesetz kollidieren.
 
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Gleichgeschlechtlicher Sex erfüllt z.B. den Straftatbestand nicht. Vor dem Hintergrund wär da eine Diskussion, warum Inzest verboten ist durchaus schon interessant. Aber man kanns natürlich auch so machen. ;)

Das geschützte Rechtsgut ist die gesunde Nachkommenschaft....

Was ist jetzt also, wenn die Schwester welche von ihrem Bruder gefickt wird gar keine Gebärmutter mehr hat?

Was ist wenn zwei Brüder, oder zwei Schwestern miteinander vögeln?


Also da einfach drüberfahren mit "das verstehen sogar Deppen" ist echt einfach.

Und nein, ich steh ned auf Inzest. :penguin:
Im StGB gibt es kein Geschlecht, darum gibt's auch keine Ausnahmen und gleichgeschlechtlicher Inzest erfüllt den Tatbestand genauso..
Und ob die Mutter Schwester Tochter eine Gebärmutter hat ist auch nicht erheblich. Die tatbesstandmäßigen Merkmale sind erfüllt, genau so wie sexuelle Praktiken die dem Geschlechtsverkehr gleich zu setzen sind..

Hast du ein Strafgesetzbuch Dixie-Buch?
Die Paragraphen und nachfolgenden Erläuterungen sind auch nicht unverständlich ausgedrückt..
 
Im StGB gibt es kein Geschlecht, darum gibt's auch keine Ausnahmen und gleichgeschlechtlicher Inzest erfüllt den Tatbestand genauso..
Und ob die Mutter Schwester Tochter eine Gebärmutter hat ist auch nicht erheblich. Die tatbesstandmäßigen Merkmale sind erfüllt, genau so wie sexuelle Praktiken die dem Geschlechtsverkehr gleich zu setzen sind..

Hast du ein Strafgesetzbuch Dixie-Buch?
Die Paragraphen und nachfolgenden Erläuterungen sind auch nicht unverständlich ausgedrückt..
Jetzt frag ich mich aber schon, warum du dich mit dem Paragraphen so inzestiös....äääh intensiv auseinander gesetzt hast.. . :schulterzuck:
 
Jetzt frag ich mich aber schon, warum du dich mit dem Paragraphen so inzestiös....äääh intensiv auseinander gesetzt hast.. . :schulterzuck:
Ich denke nicht, dass er sich sonderlich intensiv damit auseinandergesetzt bzw. er es auch verstanden hat, sonst hätte er auch erkennen müssen, dass das ganze eben nicht eindeutig ist.

Spätestens die Kernfrage, wann ein Tatbestand des Beischlafes tatsächlich erfüllt ist, ist schon mal nicht so eindeutig.
Und somit ist der ganze Paragraph nur für schlichte Gemüter, die diese Details gar nicht erfassen können, eindeutig :schulterzuck:
 
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