Wie Tabu sind vermeintliche Tabuthemen?

Also, ich habe seinerzeit, meine Schwester, die auch gerne ein Schwänzchen gehabt hätte, untersucht, und festgestellt, dass auch sie eines hat. Es war sehr klein und in ihren Hautfalten verborgen, aber es war da. Ich war dann ganz aufgeregt und hab diese Entdeckung meiner Mutter zeigen wollen, aber sie fand das weder so spektakulär, noch wollte sie es sehen.
 
Warum lasst‘s Euch nicht einfach ein Rechtsgutachten erstellen?
Das grösste Tabu scheint mir grad, etwas Konstruktives zur Sache beizutragen …
 
Eine persönliche Überzeugung einzig mit der Angabe eines Strafrechtsparagraphen zu begründen ist für meinen Geschmack ein bisschen ordinär. Seichtere Gemüter mögen meine Fragen damit aber als beantwortet betrachten. Ich gönne es ihnen.
Natürlich könnten wir dir nun beschreiben, was beim Sex mit Familienangehörigen rauskommen kann. So von wegen Inzucht und deren Folgen für die daraus entstehenden Kinder.
Wir könnten dir auch erklären, dass es keine Verhütungsweise gibt, die zu 100% sicher ist.

Alleine ich denke, es bringt nichts dir etwas zu erklären da es dir ohnehin rein ums Stänkern geht und nicht um irgendeine Diskussion, ganz gleich mit wem. :schulterzuck:
 
Natürlich könnten wir dir nun beschreiben, was beim Sex mit Familienangehörigen rauskommen kann. So von wegen Inzucht und deren Folgen für die daraus entstehenden Kinder.
Wir könnten dir auch erklären, dass es keine Verhütungsweise gibt, die zu 100% sicher ist.

Alleine ich denke, es bringt nichts dir etwas zu erklären da es dir ohnehin rein ums Stänkern geht und nicht um irgendeine Diskussion, ganz gleich mit wem. :schulterzuck:
Also fällt somit Arschficken unter Geschwistern in die Kategorie "rechtlich und moralisch vertretbar"? Oder ist das Sich-Ergießen in den Darm seines Sexualpartners als Verhütungsmethode auch nur unvollkommen?
 
Interessant… interessant…und dass gesetzlich verbotenes, besonders was andere ungewollt beeinflusst, verletzt, etc., ausgeschlossen von meinem Post ist, muss ich anscheinend nochmal explizit erwähnen!!!
 
Bei diesen ganzen Gesetzesfragen (und nicht nur da) gibt's unter anderem folgende Probleme:
  1. die Erleuchteten haben zuwenig Zeit um die Sache zu erklären
  2. die Anderen haben zuwenig Verstand um die Sache zu begreifen
(am schlimmsten sind die, die es nicht begreifen, aber glauben, es begriffen zu haben)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne viele die in ihrer frühen Jugend mit ihren Geschwistern experimentiert haben. Und das weit über Doktorspiele hinaus. Genauso ich. Die manchmal

Wie seht ihr das? Sind wir zu verklemmt?

Also ich kenn niemand der mit seinen Geschwistern experimentiert hat...

Inzest is zu Recht verboten!
Wenn's reizvoll ist?? Dann stimmt was ned mit dir/euch!

Das nicht zu wollen hat mit verklemmt sein absolut nix zu tun!
:up:
Ich kenne niemanden der sowas gemacht hat.

:schulterzuck:

Ich kenne da auch niemanden.
Und ich glaube jetzt einfach nicht, dass es daran liegt, dass es ein Tabuthema ist.
Ich kenne leider einen solchen Fall schon. Der Mann (Bruder der Frau) mitlerweile verstorben, die Frau (seine Schwester) hat aus diesem "Experiment" ein mitlerweile erwachsenes, schwer behindertes Kind bekommen...
Es ist nach wie vor ein Tabuthema. Sollte es aber nicht sein um die mögliche Gefahr eines beinträchtigten (sicherlich SO nicht gewollten) Nachwuchs zu vermeiden.
Das gesetzliche Verbot besteht vollkommen zu recht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Welche Strafe haben denn deine Bekannten damals für ihre Blutschande ausgefasst?
Sind keine Bekannten von mir.... ich kenn den Fall, kenn die Leute.... soweit ich weis wurde niemand gesetzlich dafür bestraft. Viele wussten (mit der Zeit...) davon, niemand sagte es aber dann "laut"... nun ist alles verjährt... nur der behinderte Mesnch ist noch Zeitzeuge davon....:(
Das behinderte Kind ist, so man das so sehen möchte eine "andere Strafe" gewesen......
 
Also fällt somit Arschficken unter Geschwistern in die Kategorie "rechtlich und moralisch vertretbar"? Oder ist das Sich-Ergießen in den Darm seines Sexualpartners als Verhütungsmethode auch nur unvollkommen?
Alleine ich denke, es bringt nichts dir etwas zu erklären da es dir ohnehin rein ums Stänkern geht und nicht um irgendeine Diskussion, ganz gleich mit wem. :schulterzuck:
 
Sind keine Bekannten von mir.... ich kenn den Fall, kenn die Leute.... soweit ich weis wurde niemand gesetzlich dafür bestraft. Viele wussten (mit der Zeit...) davon, niemand sagte es aber dann "laut"... nun ist alles verjährt... nur der behinderte Mesnch ist noch Zeitzeuge davon....:(
Das behinderte Kind ist, so man das so sehen möchte eine "andere Strafe" gewesen......
Da du die Leute kennst, sind es dir bekannte Personen, oder abgekürzt, Bekannte halt.
Nur so am Rande.

Und klar gab, gibt und wird es sie immer geben, die Inzucht, ist ja keine "Erfindung" der Neuzeit. Aber es kommt selten vor und ich kenne niemanden und das sicherlich eben nicht weils ein Tabuthema ist.
Weil die Leute werden ja sehr wohl darüber geredet haben und reden, wie es zu diesem behinderten Kind gekommen ist.
 
Hi,

Im StGB gibt es kein Geschlecht, darum gibt's auch keine Ausnahmen und gleichgeschlechtlicher Inzest erfüllt den Tatbestand genauso..
Und ob die Mutter Schwester Tochter eine Gebärmutter hat ist auch nicht erheblich. Die tatbesstandmäßigen Merkmale sind erfüllt, genau so wie sexuelle Praktiken die dem Geschlechtsverkehr gleich zu setzen sind..

naja, ich denke, Du bist auf dem Holzweg. Das StGB betrifft - durch diverse höchstgerichtliche Entscheidungen fundiert, als auch durch Gesetzesmaterialien - ausschließlich die vaginale Penetration mit einem Penis.

Deshalb wird das auch kritisiert, von beiden Seiten.

Die einen beschweren sich, weil z.B. Analverkehr nicht vom Gesetz umfasst ist.
Die anderen beschweren sich, weil nachgewiesene Unfruchtbarkeit das geschützte Rechtsgut - gesunde Nachkommenschaft - nicht betreffen.

Also meiner Definition nach wäre z.B. Analverkehr zwischen zwei erwachsenen Geschwistern Inzest, ist aber legal.

LG Tom
 
Hi,



naja, ich denke, Du bist auf dem Holzweg. Das StGB betrifft - durch diverse höchstgerichtliche Entscheidungen fundiert, als auch durch Gesetzesmaterialien - ausschließlich die vaginale Penetration mit einem Penis.

Deshalb wird das auch kritisiert, von beiden Seiten.

Die einen beschweren sich, weil z.B. Analverkehr nicht vom Gesetz umfasst ist.
Die anderen beschweren sich, weil nachgewiesene Unfruchtbarkeit das geschützte Rechtsgut - gesunde Nachkommenschaft - nicht betreffen.

Also meiner Definition nach wäre z.B. Analverkehr zwischen zwei erwachsenen Geschwistern Inzest, ist aber legal.

LG Tom
Hey, willkommen im Dixie-Buch Lesezirkel :kiss::mrgreen:
 
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