Ab wann ist jemand nicht mehr fahrtüchtig

Nein, "normalerweise" muss man das nicht zahlen. (bin schon lange nicht mehr im Privat-Kundenbereich aber sogar bei "Fixzinssätzen, wo vertraglich, eine Pönale fixiert war, konnte diese "schwer" eingehoben werden )
...
dh. bei vorzeitiger Tilgung weniger Zinsen, weniger Kontoführung und, aus meiner Sicht, keine Pönale.
bei 6000 EURO, egal ob FIX oder nicht, hat die Bank "nicht wirklich" Verlust oder Gewinn.

Ausserdem müsste die Bank klagen wegen der Pönale ==> was sie nicht tun wird.

Das hat sich wohl leider geändert... die Pönale wird meist gemeinsam mit der Einzahlung dem Obligo auf dem Kreditkonto gegenverrechnet. Somit erfolgt keine vollständige Tilgung. Ist oft in den AGB verankert und führt dazu, dass der Kredit nicht vollständig getilgt ist. Mit der (inzwischen fast immer obligaten) Einzugsermächtigung bekommt man nur die Frage ob Laufzeitsverlängerung oder Ratenreduktion gewünscht wird.

Hi ich investier lieber in ein neus Gurkerl :D
Wobei ich mich, bei B-Führerscheinbesitz, da frage, ob nicht ein schwach motorosierter Kleinwagen insgesamt günstiger kommt.
 
was das Weiterfahrenlassen durch die Exekutive anbelangt. muss ich dir leider eine schlechte Nachricht sagen, solange es keine eindeutigen Hinweise auf eine bestehende Fahruntüchtigkeit (Alkoholisierung, Schwindel, Orientierungslosigkeit nach Medikamenteneinnahme, ...) gibt, können die Polizisten den Unfallverursacher nicht am Weiterfahren hindern (schwere Alkoholisierung liegt übrigens auch vor, wenn der Alkotest verweigert wird - ist mit 1.6 Promille gleichzusetzen)
 
Aber dann würde man ja den übrigen Straßenverkehr ned mehr behindern. :cool:
Jaja
Zeig mir ein auto mit dem du
1.5liter diesel auf 100km brauchst
2.immer an parkplatz hast
3.29euro versicherung monatlich zahlst
4.für die stadt tut ers weil in wien kannst am gürtel eh kan 100er fahren.
 
Das hat sich wohl leider geändert... die Pönale wird meist gemeinsam mit der Einzahlung dem Obligo auf dem Kreditkonto gegenverrechnet. Somit erfolgt keine vollständige Tilgung. Ist oft in den AGB verankert und führt dazu, dass der Kredit nicht vollständig getilgt ist. Mit der (inzwischen fast immer obligaten) Einzugsermächtigung bekommt man nur die Frage ob Laufzeitsverlängerung oder Ratenreduktion gewünscht wird.

na bumm :fragezeichen: mir kommt das :kotzen:

und mit welcher Basis verrechnen sie die Pönale? einfach nicht Einhaltung der Laufzeit?

(Im KV stand immer ein Pasus von wegen "etwaiger Pönale" - AGB weiss nicht wobei das ja alles "anknüpft" - bin kein Rechtler)

......wobei das im Privatbereich kaum der Fall war....

Im Firmenbereich sehr wohl in Bezug auf Vorlagen mit kurzer Laufzeit und einem fixen Satz. (was, wie ich finde, auch verständlich ist)

sind die Banken etwa doch verbrecher ?! :haha:
 
na bumm :fragezeichen: mir kommt das :kotzen:

und mit welcher Basis verrechnen sie die Pönale? einfach nicht Einhaltung der Laufzeit?

(Im KV stand immer ein Pasus von wegen "etwaiger Pönale" - AGB weiss nicht wobei das ja alles "anknüpft" - bin kein Rechtler)

......wobei das im Privatbereich kaum der Fall war....

Im Firmenbereich sehr wohl in Bezug auf Vorlagen mit kurzer Laufzeit und einem fixen Satz. (was, wie ich finde, auch verständlich ist)

sind die Banken etwa doch verbrecher ?! :haha:

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das nicht nur bei Wohn- oder Hypotekarkrediten gilt und ansonsten Mitte der 90er gekübelt wurde. Es kommt auch auf die Kündigungsfrist, Verzinsungsperiode und Fixzinsklauseln an...

Auf jeden Fall beim Sachbearbeiter erkundigen, was die Bank geltend machen will.
Und wenn da was ist... ab zur Schuldnerberatung, was davon legitim ist. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sliptägerin,

Zum Gesundheitszustand:
Auch mit solchen Symptomen wird einem der Führerschein nicht sofort entzogen.
Solche krampfhaften Anfälle können in extremen Fällen zu Kontrollverlust und auch zur kurzzeitigen Ohnmacht führen.
Insofern einen wesentliche Einschränkung gegeben ist, kann ein Behindertenausweis beantragt werden und es wird dann alle 2 Jahre eine Überprüfung gemacht.

Es ist aber die Frage, ob der Lenker von sich aus auf das Autofahren hätte Verzichten müssen - mir ist nur ein "sollte nicht bekannt" - das muß das Verfahren klären.

Sorry für dein Schnucki

LG Bär
 
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das nicht nur bei Wohn- oder Hypotekarkrediten gilt und ansonsten Mitte der 90er gekübelt wurde. Es kommt auch auf die Kündigungsfrist, Verzinsungsperiode und Fixzinsklauseln an...

Auf jeden Fall beim Sachbearbeiter erkundigen, was die Bank geltend machen will.
Und wenn da was ist... ab zur Schuldnerberatung, was davon legitim ist. ;)

Früher war es Wohnungskredit / Darlehen in Verbindung mit FIX Satz.

Aus meiner Sicht kann beides bei Slipi aber nicht der Fall sein weil der genannte Kredit kann, eigentlich, kein Spezialkredit sein.

(aber ich höre jetzt auf weil ich, offensichtlich, gedanklich, in der Vergangenheit lebe)

bin sehr gespannt was der Berater sagen wird
==> am Besten in der Bank mal erfragen aber das wurde eh schon mehrmals gepostet.


bitte poste die Fakten dann - interessiert mich sehr ;)
 
So meine Bank sieht das so ,da ich chronisch an LEERERGELDBÖRSE leide sagt mein Kreditvertrag das
1.Gesammtkredit:4.971,68
Zinsen auf 6Jahre:1.221,65
Bearbeitungsgebühr: 198,87
Erhebungsspesen: 80,00
Kontoführungsgebühr :174,00
Gesammt nett Banana 6.646.20 also nix mit de 1,2 % usw, mhm....................
:

die finanzierung teil ich mal in 3 positionen

1 teil FZpreis € 4971, 68

wenn das der wirkliche wert des Fahrzeuges war und sich nicht gravierend viel seit dem kauf getan hat ( abgesehen vom Unfall ) nehmen wir das mal als wert an..

sollte die schadenhhöhe unter € 3000 liegen wird das FZ repariert ohne das dir zusätliche kosten enstehen....
wäre der schaden über 70 % des werts der Fahrzeugs wird von einem totalschaden gesprochen, dann könnte dir ein tatsächlicher schaden enstehen weil du nicht mehr die tatsächliche schadenhöhe ersetzt bekommst....da die differenz zum Fz anschaffungswert nicht sehr hoch ist kann es sich dabei sicher nur um ein paar €uronen handeln also sicher nicht im 4 stelligen bereich..

2 teil zinsen
1221,65

das dürften fixzinsen sein.. weils sie bei abschluß schon fix standen ,
bei variablem Zinsatz wären in der rate zwar zinsen fixiert aber mit dem passus das sich diese verändern können und sich am Euriobor( leitzinssatz ) richten.... die zinsen könnten dir dann ev. quartalsmässig oder bei beendung der finazierung mit der letzten rate angerechnet werden...
bei deiner finanzierung werden die zinsen auch nur bis zum tatsächlichen ende berechnet, außer wie schon vermerkt strafzahlung weil du vorzeitig von der finanzierung aussteigst, ich denke aber nicht das du sowas in deinem vertrag hast.....

3teil die kosten

also 4 % bearbeitungsgebühr finde ich als wucher.. ich hab mal gegoogelt 2 % sind eigentlich die obergrenze bei fast allen banken
2 % von 4971.- sind € 99.- du hast das doppelte
kontoführungsgebühren und erbebungsgebühr sind ermessenssache jeder finanzierung.... also ich komm bei so einer finanzierung mit € 150 aus...

denke mal ist keine typische bankenfinanzierung sondern eher das die über den autohändler abgewickelt wurde, du bringst ein paar unterlagen und er erledigt das für dich...

ob du nun im 3 teil der finanzierung dir 100 bis 200 euro einsparen hättest können und das wiederum auf die laufzeit aufrechnest ist eigentlich nicht mehr dramatisch...
€ 200 : 72 monate : 30 tage = ist 0,09 cent pro tag also das zum trost...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sodala hab heute meine versicherung angerufen und sie stellen mir auch einen gutachter zur verfügung ,die dame am telefon meinte es ist immer besser ein gegengutachten zu haben :)
 
weil der der meinung war, genauso wie ich, dass solche asfaltwimmerl weg von der strasse gehören :mrgreen:

ha ich hab schon ein anderes in aussicht ich warte nur ab was bei der versicherung rauskommt,so schnell werdet ihr mich nicht los :D
 
SO nun die schlechten Nachrichten:mein Händler sagt es ist ein totaler.
Aber es gibt auch gute:Die nette Bank die mir das finanziert hat wird Ansprüche bezüglich der Nebenkosten geltend machen und glaubt da noch was rausholen zu können.
Ich werde wenn ich glück habe lt meiner bank und meinem Versicherer nur auf der summe zwischen netto kaufsumme und zeitwert sitzen bleiben.Mir fallen da gleich tausend Steine vom Herzen
 
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