Ab welchem Alter ist Geschlechtsverkehr in Niederösterreich erlaubt?

Das bei mir "aufzuhängen" ist irgendwie widersinnig, bin ich doch derjenige, der die Schuldunfähigkeit verneint.
 
OK, ich wollte schweigen, aber einmal geht's noch:

Das sehe ich anders. Was formal-juristisch Hand und Fuß hat, muß noch lange nicht das letzte Wort in einer Diskussion sein, in der es um Schuld oder Unschuld von Kindern geht. ( § 19 StGb D. Schuldunfähigkeit)

Du liest hier Sachen hinein, die so (von mir) nicht gesagt wurden. Ich habe nämlich nicht gesagt, dass sich minderjährige "schuldig" machen, ich habe gesagt, dass eine "Handlung ... mit Strafe bedroht und verboten [bleibt]" (auch wenn sie von Strafunmündigen begangen wird.) Über "Schuld" habe ich nur insofern gesprochen, als ich sagte es liege ein "persönlicher Schuldausschließungsgrund (!)" vor. Insofern ist unsere Rechtslage dem von Dir immer wieder zitierten § 19 dStGB sehr ähnlich, ohne dass das unterm Strich das Geringste ändern würde. Jedenfalls muss niemand deswegen ins Gefängnis, wie immer man es dogmatisch begründet.

HAND. EOD.
 
Zuletzt bearbeitet:
OK, ich wollte schweigen, aber einmal geht's noch:

Du liest hier Sachen hinein, die so (von mir) nicht gesagt wurden. Ich habe nämlich nicht gesagt, dass sich minderjährige "schuldig" machen, ich habe gesagt, dass eine "Handlung ... mit Strafe bedroht und verboten [bleibt]" (auch wenn sie von Strafunmündigen begangen wird.) Über "Schuld" habe ich nur insofern gesprochen, als ich sagte es liege ein "persönlicher Schuldausschließungsgrund (!)" vor. Insofern ist unsere Rechtslage dem von Dir immer wieder zitierten § 19 dStGB sehr ähnlich, ohne dass das unterm Strich das Geringste ändern würde. Jedenfalls muss niemand deswegen ins Gefängnis, wie immer man es dogmatisch begründet.

HAND. EOD.

Natürlich bezieht sich nicht alles, wss ich schreibe ausschließlich auf das, was du geschrieben hast.

Mit geht es hier einzig darum ( auch wenn das manche hier offensichtlich nicht verstehen wollen oder können ), den gewaltigen Unterschied deutlich zu machen zwischen einer ""mit Strafe bedrohten Handlung ( also einer strafbaren "Tat" in Sinne des StGb ), die aber nur wegen des Alters nicht geahndet werden kann, und einer grundsätzlichen Schuldunfähigkeit, weil Kinder in ihrer Entwicklung einfach noch nicht das erforderliche Unrchtsbewusstein haben, um sich überhaupt schuldig machen zu können.

Kinder sind hier demzufolge keine "Strafäter", die das Glück haben, noch keine 12 zu sein, sondern Kids, die ihre Sexualität entdecken, Doktorspielchen machen, Fummeln, Nacktfotos schauen, Masturbieren( auch gemeinsam) usw.

Soll ich 11-jährigen nun beibringen, dass sie etwas Verbotenes tun, für das Gefängnis vorgesehen ist, ähnlich wie bei Diebstahl?

Die Schutzalterbestimmungen können sich nur auf einen Missbrauch älterer, also in der Entwicklung überlegenen Personen beziehen, die die Unreife der jüngeren ausnutzen. Unter gleichaltrigen Kindern kann von Missbrauch keine Rede sein. Insofern können sich diese Kids auch erst gar nicht "schuldig" machen.

Mit dieser Meinung stehe ich ganz gewiss nicht alleine da. Die deutsche Regelung ist "humaner" und auch unter pädagogischen Gesichtpunkten realistischer als die österreichische. Die Entdeckung der Sexualität kann keine " mit Strafe bedrohte Handlung" und deshalb verboten sein, wie du es formuliert hast.
 
ich sehe das als vater genau so...wie sollen sie sich und das andere geschlecht sonst kennenlernen
 
Echt irre!

Humane deutsche Regelung nach MARLENE.

"Also Kids, vögelt ruhig rum solange ihr zu blöd seid, ein Unrechtsgefühl zu entwickeln. Laut Gesetz ist das ja erst mit 14 möglich, darum dürft ihr miteinander ficken, bis die Muschi quietscht! Aber sobald der erste von euch 14 wird, müsst ihr aufpassen! Der scheidet dann aus dem Spiel aus, bis die andere:down: auch 14 sind. Kann ein bissel dauern, wenn deine Fickpartnerin erst 12 ist. Dann ist halt 3 Jahre Pause und zwar ganz! Sonst wird der oder die 14-jährige:down: bestraft. Aber danach dürft ihr wieder loslegen."
Sohn: Das ist superfein, Papa! Dann bin ich ja noch ein Jahr zu blöd, um was Unrechtes zu tun! Leih mir doch mal deine Knarre!
Und die anderthalb Jahre bis meine Freundin dann auch 14 ist, die brauche ich echt als Erholung, weil das Ficken ist eh so anstrengend. Unser Gesetz ist wirklich toll. Jetzt verstehe ich auch das mit dem Schutzalter!!

Inhuman in Österreich (Marleneinterpretation):
"Kids, es ist nicht ganz richtig, was ihr so macht, aber es kann nichts passieren, weil ihr nicht bestraft werden könnt. Sobald die Kleine 12 ist, darfst du sie auch befummeln. Mit dem Vögeln wäre es besser, zu warten, bis sie 13 ist, dann wirst du als 14-15jähriger auch nicht bestraft."

Sohn: "Ach Scheiße, ist das ungerecht! Ich fühle mich so gedemütigt, weil ich eigentlich was Verbotenes mache, auch wenn mich dafür niemand bestraft, es ist die Härte! Das ist ganz, ganz schlecht für meine Potenz!"
 
Ich habe gelesen in Niederösterreich ist der Geschlechtsverkehr ab 14-15 wenn es auf freiwilliger Basis geschieht erlaubt.
Also ein/e 14-15 jährige/r darf (wenn es freiwillig geschieht) mit einer/einem z.B.: 30 jährigen Geschlechtsverkehr haben? Stimmt das so?
:hmm::verwirrt:
Wenn sie willig ist und er ihm steht sollte es legitime sein..
 
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