Ab welchem Alter ist Geschlechtsverkehr in Niederösterreich erlaubt?

a und? Wir sind uns ja über die (mangelnde) Strafbarkeit eh einig, aber es bleibt trotzdem verboten. [1] Das Strafgesetzbuch als solches unterscheidet auf Täterebene gar nicht nach dem Alter, es ist dann erst § 4 Jugendgerichtsgesetz, der eindeutig festhält: "Unmündige (=U14, Anm.), die eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, sind nicht strafbar."

Die Handlung als solche bleibt aber theoretisch mit Strafe bedroht und verboten, es liegt nur ein persönlicher Schuldausschließungsgrund vor. Theoretisch wären uU sogar zivilrechtliche Forderungen (Schadenersatz) möglich.

Das mag bei Diebstahl formal ok sein, denn ich bringe ja auch schon kleinen Kindern bei, dass man nicht stiehlt. Aber bezogen auf kindliche Sexualität wird es absurd. Dann wären Kinder, die Doktorspielchen machen oder Pubertierende, die gemeinsam ihre Sexualität entdecken und sich befummeln, Sexualstraftäter mit Freispruch zweiter Klasse. Pädagogisch überhaupt nicht vermittelbar.

Das ist eine interessante These, die aber, soweit ersichtlich, im Schrifttum in dieser Form von niemandem geteilt wird.

Das ist die einzig richtige Denkweise zu diesem Jusristendeutsch und würde wohl auch gerne von Verteidigern angewandt, müssten sie denn Kinder, die sich gegeseitig "missbraucht" haben, verteidigen.


Auch das eine interessante These die mW so von niemand geteilt wird. Ab Erreichen der Volljährigkeit dürfen sie eh machen, was sie wollen, aber bis dahin gibt es wohl kein Verpflichtung der Erziehungsberechtigten den außerehelichen GV ihrer minderjährigen Kinder zu fördern oder auch nur zu dulden.

Außerehelicher GV bei Minderjährigen ist heute gang und gäbe, außer in Anatolien und Saudi Arabien.

Einem 16-jährigen Kind den außerehelichen GV zu verbieten, stünde nach allgemeiner Rechtsauffassung dem Kindeswohl entgegen, da Jugendlichen in dem Alter ein gewisses Selbstbestimmungsrecht eingeräumt werden musss.

Insofern ist das keine von "niemandem geteilte" These, sondern Realität.
 
Das mag bei Diebstahl formal ok sein, denn ich bringe ja auch schon kleinen Kindern bei, dass man nicht stiehlt.

Das StGB unterscheidet prinzipiell nicht nach dem geschützten Rechtsgut. Aber wie gesagt, alles halb so wild, denn auch wenn es verboten bleibt, strafbar ist es nicht.

Pubertierende, die gemeinsam ihre Sexualität entdecken und sich befummeln, Sexualstraftäter mit Freispruch zweiter Klasse.

Wie schon erwähnt, ab 12 ist "Befummeln", ab 13 auch voller GV zulässig, wenn der Altersunterschied nicht mehr als 4 (3) Jahre übersteigt. Damit sollte man mE das Auslangen finden könnnen. Das findet auch der Gesetzgeber, aber Du kannst das natürlich auch gerne anders sehen.

Das ist die einzig richtige Denkweise zu diesem Jusristendeutsch und würde wohl auch gerne von Verteidigern angewandt, müssten sie denn Kinder, die sich gegeseitig "missbraucht" haben, verteidigen.

Müssen sie aber nicht, weil es ja, ich wiederhole mich, straffrei bleibt.

Außerehelicher GV bei Minderjährigen ist heute gang und gäbe ...

Das mag sein, er ist ja im Prinzip auch nicht strafbar, aber auch nur eine Duldungspflicht durch die Erziehungsberechtigten lässt sich daraus noch nicht ableiten.

Einem 16-jährigen Kind den außerehelichen GV zu verbieten, stünde nach allgemeiner Rechtsauffassung dem Kindeswohl entgegen...

Wenn Du meinst ... bisher ist mir eine entsprechende Entscheidung der Gerichte (oder auch nur ein Antrag) noch nicht untergekommen, sehr "allgemein" kann die Rechtsauffassung also nicht sein.

Insofern ist das keine von "niemandem geteilte" These, sondern Realität.

Alles klar. Leider ist "Es ist so, weil ich es sage und damit basta!" in einer Diskussion kein Ersatz für Argumente.
 
Das StGB unterscheidet prinzipiell nicht nach dem geschützten Rechtsgut. Aber wie gesagt, alles halb so wild, denn auch wenn es verboten bleibt, strafbar ist es nicht.

Naja, dann haben wir eben ein Paradebeispiel dafür, dass nicht alles, was formal nach Recht und Gesetz korrekt ist, auch moralisch vertretbar interpretiert wird.

Ich bleibe dabei: Einem 11-jährigen wegen sexueller Handlungen ein Verbrechen vorzuwerfen, das mit 12 keins mehr ist, ist der größte Humbug, den man sich vorstellen kann. Das sollten auch Juristen erkennen und sich nicht ausschließlich an der ohnehin in der Kritik stehenden, zu Argumentations- und Interpretationszwecken genuzten "herrschenden Meinung" orientieren.

Basta.:)
 
Schon erstaunlich wie das "Juristendeutsch" jegliche Moral Ad absurdum stellt.
Natürlich gibt es Gesetze und es gibt (auch hier) Juristen die diese Gesetze zumindest versuchen zu erklären.
Aber verzeiht bitte, wenn ein scheinbar 30 Jähriger Mann hier gratis eine juristische Antwort auf eine solch heikle Frage einfordert, dann sollte man den Mann melden und nicht in eine solche Diskussion verfallen.
Würde meine 15 jährige Tochter mir Ihren 30 jährigen Freund vorstellen, müsste ich mich wegen Körperverletzung an einen Juristen wenden.
 
In Deutschland gilt übrigends das Prinzip der "Schuldunfähigkeit", d.h. nicht bestraft wird , wenn ein Fehlen der Fähigkeit, schuldhaft zu handeln, vorliegt.

Das ist bei Kindern unter 14 jahren immer der Fall.

Zit.:<<<<<§ 19
Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. <<<<Zit. Ende

Hier ist die fehlende Fähigkeit, sich schuldig zu machen, ausschlaggebend und nicht die formale Freisprechung trotz Schuld.

Vielleicht könnte da Österreich mal wieder was von Deutschland lernen. :)
 
Naja, dann haben wir eben ein Paradebeispiel dafür, dass nicht alles, was formal nach Recht und Gesetz korrekt ist, auch moralisch vertretbar interpretiert wird.

Eigentlich nicht. Du begehst den -- nicht seltenen -- Fehler Dich selbst als Maß aller Dinge zu begreifen: was mit Deinen Moralvorstellungen nicht konform geht, ist "unmoralisch". Was Deinen Gerechtigkeitserwägungen nicht entspricht, ist "ungerecht".

Ich möchte an dieser Stelle bemerken, dass ich selbst gar keine Wertung vorgenommen habe, ich habe nur die juristische Situation erklärt. Wenn der status quo jemandem nicht passt, kann er sich damit abfinden oder eine Novelle des Gesetzes betreiben. Parallelwertungen in der Laiensphäre halte ich ansonsten aber regelmäßig für entbehrlich.

Einem 11-jährigen wegen sexueller Handlungen ein Verbrechen vorzuwerfen, das mit 12 keins mehr ist, ist der größte Humbug, den man sich vorstellen kann.

Deine Vorstellungskraft ist offenbar beschränkt.

Das sollten auch Juristen erkennen und sich nicht ausschließlich an der ohnehin in der Kritik stehenden, zu Argumentations- und Interpretationszwecken genuzten "herrschenden Meinung" orientieren.

Nur zur Info: die herrschende Meinung bedeutet hier die vorherrschende Meinung anderer Juristen, nicht der Bevölkerung an sich. Gesetze auszulegen und anzuwenden ist nun einmal ein Vorrecht dieses Berufsstands.
 
Eigentlich nicht. Du begehst den -- nicht seltenen -- Fehler Dich selbst als Maß aller Dinge zu begreifen: was mit Deinen Moralvorstellungen nicht konform geht, ist "unmoralisch". Was Deinen Gerechtigkeitserwägungen nicht entspricht, ist "ungerecht".

Es ist das gutes Recht eines jeden, eigene moralische Vorstellungen zu haben und diese auch zu äußern. Damit begreift man sich nicht als das Maß aller Dinge, sondern gibt sogar Juristen und auch Gesetzesgebern Hinweise auf etwaige obsolete Gesetzeslagen. Hier wäre statt Kritik Dankbarkeit angebracht.:)

Parallelwertungen in der Laiensphäre halte ich ansonsten aber regelmäßig für entbehrlich.

Ist aber Sinn einer Diskussion, wenn auch Laien beteiligt sind. So wie hier im EROTIKforum.:)

Deine Vorstellungskraft ist offenbar beschränkt.

An der Stelle wäre eine dezidiertere Antwort zum Inhalt sicher sinnvoller gewesen, als über meine Vorstellungskraft zu orakeln.

Nur zur Info: die herrschende Meinung bedeutet hier die vorherrschende Meinung anderer Juristen, nicht der Bevölkerung an sich. Gesetze auszulegen und anzuwenden ist nun einmal ein Vorrecht dieses Berufsstands.

Und daran erhebt sich ja auch die Kritik, dass sich Juristen nur noch innerhalb ihrer selbst geschaffenen Meinungswelt befinden und daraus sämliche Argumentationen abkupfern, statt selbst zu denken.:)
 
Es ist das gutes Recht eines jeden, eigene moralische Vorstellungen zu haben und diese auch zu äußern.

In einer politischen oder rechtspolitischen Diskussion, meinetwegen; an einer solchen bin ich aber hier und jetzt nicht interessiert. Es ging lediglich um die Beantwortung konkreter juristischer Fragen. Diese sind beantwortet, deshalb werde ich mich an dieser Stelle ausklinken.
 
Ich meine, es wäre gut, wenn Leute, die von einer Sache was verstehen, womöglich, weil sie etwas Entsprechendes studiert haben, nicht daraus ableiten, dass sie von allem was verstehen und dann glauben, andere, die etwas anderes studiert haben, hätten keine Ahnung von irgendwas.
Marlene, ich nehme an, du bist auf dem Gebiet der Psychologie bewandert. Da kennst du dich aus und da sind deine Beiträge auch fundiert und überwiegend einleuchtend.
Von Recht und Gesetzen besitzt du bestenfalls eine "Biertischmeinung", jedoch keine fundierte Sachkenntnis.

Silver-Moon hingegen ist offenkundig Jurist, vielleicht Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt. Was er zur Interpretation der Gesetzeslage schreibt, hat Hand und Fuß und gibt keinerlei Anlass, daran herum zu mäkeln.

Ich persönlich finde die Gesetzeslage Österreichs in diesem speziellen Feld fortschrittlich, der deutschen, wesentlich starreren Regelung überlegen und für anwendbar, wenn es zu einem klaren Fall kommt.

In der Regel bleiben Gesetzesverstöße unerkannt, weil sich sexuelle Aktivitäten eben nicht so öffentlich abspielen, dass man "sehen" kann, wer was genau tut. Und auch dann, wenn so ein Fall ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt wird, steht meist Aussage gegen Aussage, es fehlt an schlüssigen Beweisen für eine klare Entscheidung.
Und trotzdem - oder genau deswegen - gibt es gerade im Sexualstrafrecht eine Unzahl von "Fehlurteilen" (juristisch korrekt, aber trotzdem falsch), weil tatsächliche Vergewaltiger, tatsächliche Kindesmissbraucher etc. nicht bestraft werden und dafür nicht selten in Wahrheit Unschuldige bestraft werden, weil das Gericht die Aussagen der vermeintlichen Opfer für glaubwürdig hält und "keinen Zweifel an deren Aussage" hat.

Mich würde interessieren, wie viele Fälle von Sex unter Jugendlichen (Befummeln von 11-jährigen, Beischlaf mit 12-jährigen, GV zwischen 13 und 17-jährigen usw. aber ohne Vergewaltigung) tatsächlich in Österreich gerichtsanhängig werden. Eher wenige würde ich sagen
 
Silver-Moon hingegen ist offenkundig Jurist, vielleicht Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt. Was er zur Interpretation der Gesetzeslage schreibt, hat Hand und Fuß und gibt keinerlei Anlass, daran herum zu mäkeln.

Das sehe ich anders. Was formal-juristisch Hand und Fuß hat, muß noch lange nicht das letzte Wort in einer Diskussion sein, in der es um Schuld oder Unschuld von Kindern geht. ( § 19 StGb D. Schuldunfähigkeit)

Da bin ich mit meiner Auffassung genz sicher nicht alleine. Deshalb halte ich ja auch die deutsche Regelung für die besssere, weil diese betroffenen Kindern keinerlei Schuld anlastet.

Von Recht und Gesetzen besitzt du bestenfalls eine "Biertischmeinung", jedoch keine fundierte Sachkenntnis.

Auch "Biertischmeinungen" können richtig sein. Und man muss kein Rechtsexperte sein, um zu Recht und Gesetz eine Meinung haben zu dürfen.
 
die ganze diskussion ist völlig unsinnig...keine eltern der welt können immer bei ihren kindern sein und sie überwachen
 
Deshalb halte ich ja auch die deutsche Regelung für die besssere

Dir bleibt nix anderes über als Auswandern!! Deutschland oder Schweiz -liberale Inzestgesetze - deiner Meinung nach besser Kinderschutzgesetze - mal dich a bissl Braun an und setz dich in Zug, du bekommst sicher Asyl
 
die ganze diskussion ist völlig unsinnig...keine eltern der welt können immer bei ihren kindern sein und sie überwachen

Hat das irgendwie irgendwer je behauptet??
 
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Das sehe ich anders. Was formal-juristisch Hand und Fuß hat, muß noch lange nicht das letzte Wort in einer Diskussion sein, in der es um Schuld oder Unschuld von Kindern geht. ( § 19 StGb D. Schuldunfähigkeit)

Deshalb halte ich ja auch die deutsche Regelung für die besssere, weil diese betroffenen Kindern keinerlei Schuld anlastet.
Ich meine genau das Gegenteil! Schon Kleinkindern bringt man bei, was Recht und was Unrecht ist und auch Kleinkinder bekommen von ihren Eltern eine Strafe, wenn sie Unrecht getan haben, z.B. werden sie gerügt oder bekommen kein Eis usw.
Im familiären Umfeld hält man Kinder also sehr wohl für schuldfähig, weshalb die deutsche Regelung, die mehr oder weniger besagt, dass Kinder vor dem 14. Geburtstag zu dumm sind, um zu wissen, was sie tun und daher schuldunfähig seien, für völlig realitätsfern.
Sie können schuldig sein, sind aber nicht (gerichts)strafmündig. Allerdings erwartet die Gesellschaft im Falle des Falles entsprechende erzieherische Maßnahmen durch die Erziehungsberechtigten.

Wie sehr sie sich ihrer Schuld bewusst sind, erkennt man daran, dass Straftäter im Kindesalter als erstes darauf hinweisen, dass sie erst 13 seien und daher - ätsch, Bulle!
Warum sollte das ausgerechnet dann ganz und gar anders sein, wenn es sich um eine Sexualstraftat handelt?
Ich wette darauf (leider hier kaum überprüfbar), dass die Mehrzahl jener, die rein theoretisch bestraft werden könnten, die Rechtslage gut genug kennen, aber
1. ist es ihnen wurscht
2. wissen sie, dass das Risiko, erwischt zu werden, verschwindend gering ist.
Siehe Extremfall "Mehmet"

Die ganze Diskussion hier ist ja sowieso nichts als "leeres Stroh dreschen".
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
um zu Recht und Gesetz eine Meinung haben zu dürfen.

Das ist jetzt offtopic, aber um mal die Diskussion etwas aufzuheitern - Heute hab ich einen Spaßzettel bekommen, ich sei mit dem Motorrad 12Km/h zu schnell im Ortsgebiet unterwegs gewesen, schon abzüglich der Toleranz.
Aber echt jetzt, bin ich jetzt ein Gesetzesbrecher oder könnte man da nicht eher von Abzocke sprechen, weil wenn nicht so wenig Verkehr gewesen wäre dann wäre ich ja auch nicht so schnell gefahren, also hab nicht ich Schuld sondern die Verkehrsteilnehmer die nicht am Straßenverkehr auf dieser Straße teilgenommen haben zu diesem Zeitpunkt.
Mal schaun und hören was meine Stammtischbrüder dazu sagen und ob sich deren Meinung je nach vorgerückter Stunde dazu ändert - Ich werde berichten
 

mal aufhängen daran - es können Eltern zur Widergutmachung von angerichtetem Schaden herangezogen werden im Falle der unterlassenen Aufsichtspflicht. Ebenso im Wiederholungsfall wird irgendwann mal das Jugendamt eingeschaltet und auch kann die Einweisung und Unterbringung in Heimen dafür sorgen doch auch Strafe zu bekommen und eine regelkonforme Erziehung zu genießen. Es könnte aber auch sein das jugendliche dies sogar wollen da sie schon im zartem Kindesalter erkennen das von den Eltern nicht mehr zu erwarten ist
 
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