Ich habe gelesen in Niederösterreich ist der Geschlechtsverkehr ab 14-15 wenn es auf freiwilliger Basis geschieht erlaubt.
Also ein/e 14-15 jährige/r darf (wenn es freiwillig geschieht) mit einer/einem z.B.: 30 jährigen Geschlechtsverkehr haben? Stimmt das so?
Ich habe mir den ganzen Thread durchgelesen und war schon sehr verblüfft, mit welcher Vehemenz hier Meinungen gepusht werden, die - sagen wir mal so - voll am Thema vorbei gehen.
Dabei werden alle möglichen Sachen verwechselt, unüberprüft weiterverbreitet und argumentativ Äpfel und Birnen vermischt. Das gibt zwar guten Obstsaft, aber auch eine Menge Quatsch.
Also, mal der Reihe nach:
1) Ob Niederöstereich, Burgenland oder Vorarlberg ist egal. Hier gilt ein Bundesgesetz und das ist überall gleich.
2) Dieses Bundesgesetz, das Strafgesetz, regelt nur, was strafbar ist und was nicht. Es ist weder ein moralischer Gradmesser, noch ERLAUBT es etwas.
3) Wenn etwas nicht strafbar ist, kann es dennoch verboten sein, z.B. durch ein Verbot durch die Erziehungsberechtigten oder ein "Hausrecht". Wenn Mama oder Papa "nein" sagen, können sich die Sprösslinge nicht auf das Strafgesetzbuch berufen. Wenn ein Bordell nur Zutritt ab 18 oder 21 gestattet, kann niemand argumentieren, das Gesetz erlaube ja das Ficken ab 14 usw. Es erlaubt eben gar nichts, es sagt nur, was zu bestrafen ist, und das vom Gericht und nicht durch aufgebrachte Moralhüter(innen).
4) Auch der Vatikan hat sich gewandelt. Das Schutzalter von 12 Jahren stammt aus einer uralten italienischen Gesetzgebung, die - vermutlich mangels Anlass - bis 2011 nicht novelliert wurde (die italienische schon). Seit 2011 beträgt das Schutzalter im Vatikan 18 Jahre.
5) Alles Nachfolgende gilt nur für (ganz) Österreich, nicht für Deutschland oder die Schweiz. Das österreichische Recht ist da toleranter, denn es kennt die sogenannte "Alterstoleranzklausel" (ATK), die mal drei und mal vier Jahre umfasst. Ich konnte leider nicht klären, ob damit drei (vier) Kalenderjahre oder 1095/96 (1461) Tage gemeint sind.
Natürlich gibt es Paare, bei denen das Mädchen älter als der Junge ist, aber eher selten. Dies kommt wohl daher, dass Mädchen vor allem geistig im fraglichen Alterskorridor früher reifen. Daher nehme ich jetzt einfach mal das Mädchen als jüngeren Teil des Paares an. Aber das Geschriebene gilt auch umgekehrt.
12 Jahre: Gesetzlich nicht strafbar ist im Großen und Ganzen
Petting. Verboten ist Geschlechtsverkehr und "ähnliche Sexualpraktiken", wobei
Analverkehr sicher darunter fällt, bei Oralverkehr tendiert man in der Rechtsprechung anscheinend dazu, auch das als "ähnlich" zu werten. Das alles gilt aber nur, wenn der Partner nicht mehr als 4 Jahre älter ist (ATK). Ist der Partner noch nicht 14, ist er also nicht strafmündig, so ist zwar vieles verboten, aber kann nicht bestraft werden. Das gilt auch für weiterreichende Straftaten. Wenn ein 13-jähriger Junge mit einem 12-jährigen (oder jüngeren) Mädchen Geschlechtsverkehr ausübt, dann ist das zwar verboten, er kann aber dafür nicht bestraft werden, nicht einmal, wenn er sie vergewaltigt. Aber die Erziehungsberechtigten könnten strafrechtlich zum Handkuss kommen, wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht o.ä.
13 Jahre: Gesetzlich nicht bestraft wird ab da auch der Geschlechtsverkehr in jeglicher Form, wenn der Partner nicht mehr als 3 Jahre älter ist (ATK). Theoretisch kann also ein 15-jähriger Junge mit einem 13-jährigen Mädchen schlafen und deren 12-jährige Schwester befummeln. Schläft er hingegen mit deren Mutter, macht die sich strafbar.
14 Jahre: Mit dem Mädchen darf JEDER ungestraft Geschlechtsverkehr haben, der mindesten 14 Jahre alt ist. Wäre er erst 12, würde sich das Mädchen strafbar machen, ist er "schon" 13, gilt wieder die ATK. Ausnahme: Wenn das Mädchen geistig noch nicht die Reife besitzt, die Tragweite seines Handelns zu erfassen, kann der Sexulapartner bestraft werden. Das erfordert aber die Anzeige durch die Erziehungsberechtigten UND die Bestätigung dieser Behauptung durch einen befugten Gutachter. Diese Sonderbestimmung gilt bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres. Weitere Ausnahme: bezahlter Sex.
16 Jahre: Auch wenn das Mädchen immer noch nicht reif ist, kann der Partner nicht mehr bestraft werden. Ausnahme: bezahlter Sex.
18 Jahre: Das Mädchen darf jetzt auch gegen Geld Pornos drehen oder auf den Strich gehen.
IMMER strafbar, unabhängig vom Alter ist Sex mit abhängigen Personen, wenn deren Notlage ausgenützt wird (Chef: "Entweder Sex oder du fliegst!") oder wenn diese hilflos ausgeliefert sind, z.B. im Zustand der Volltrunkenheit oder bei schwerer geistiger Behinderung.
Wenn eine Frau so betrunken ist, dass sie nicht mehr "nein!" lallen kann, ist das noch lange keine Zustimmung zu "einvernehmlichem Sex".
Ich hoffe, ich habe alles richtig auf die Reihe gebracht.
Völlig unabhängig davon sind, wie schon erwähnt, Verbote im privaten Bereich. Und natürlich auch moralische Erwägungen.
Allerdings sollte man nicht außer Acht lassen, dass die Natur - wahlweise Gott - den Menschen eine Geschlechtsreife verpasst hat, die lange VOR Erreichen des 18., 20. oder 25. Lebensjahr angesiedelt ist. Das wird seine Gründe haben, oder?
Und wenn ständig von den "unabsehbaren Folgen" eines Geschlechtsverkehrs geredet wird, wenn ein jugendliches Mädchen solchen hat, dann bedenke man, dass es das ja meist - wenn es überhaupt dazu kommt - selber auch gewollt hat, was die psychischen Folgen sicherlich in Grenzen hält. (Vergewaltigung oder Gefügigmachung mit Drogen ist ja ganz was anderes). Es kann schon zu einem argen Katzenjammer kommen, wenn das Erste Mal anders verläuft, als sie sich das ausgemalt hat, aber vor Enttäuschungen ist der Mensch nie sicher.