Ab welchem Alter ist Geschlechtsverkehr in Niederösterreich erlaubt?

Glaube mir für denjenigen würde es schlimm.

Das wage ich ernsthaft zu bezweifeln, denn
1) bleibst du im Rahmen des Gesetzes
2) bist du ein Elternteil (und somit zu emotional)

Das erinnert mich an einen Vorfall vor 7 oder 8 Jahren, die Salzburger hier werden sich vielleicht noch an Medienberichte erinnern. Damals behauptete eine 17jährige, sie sei von einem 25jährigen vergewaltigt worden. Gut, der Altersunterschied ist nicht so erheblich, dafür die Tat etwas gravierender als eine harmlose Verführung. Wie dem auch sei, die alleinerziehende Mutter hatte nichts besseres zu tun, als sich den Mann vorzuknöpfen. Natürlich wurde sie wegen Körperverletzung angeklagt und auf Bewährung verurteilt. Diese 17jährige war/ist die beste Freundin einer meiner Nachhilfeschülerinnen, deshalb weiß ich wie es weitergegangen ist: sie verlor ihren Job, war eine Ewigkeit lang arbeitslos, musste in eine billigere und dementsprechend kleinere und schäbigere Wohnung umziehen und verlor sich im Alkohol. Ob sie ihr Leben jemals wieder in den Griff bekam, das weiß ich nicht. Deshalb sage ich immer Eltern können nicht objektiv sein, sie reagieren impulsiv, ohne nachdenken und übertrieben. Die Ironie bei der Geschichte: sie als Mutter sollte sich eigentlich am meisten um ihre Tochter kümmern, doch in Wirklichkeit war sie die Person, die ihrer Tochter mit dieser Schnapsidee den größten Schaden zufügte. Dumm gelaufen. Es sei noch erwähnt, dass das Mädel später zugab, die Vergewaltigung erfunden zu haben und beide freiwillig miteinander geschlafen hatten. Es war ihr vor ihrer Mutter nur peinlich, also suchte sie nach einer Ausrede :roll:

Deshalb: solche Dinge können sehr leicht nach hinten losgehen, auch wenn du im gesetzlichen Rahmen bleibst. Die meisten Männer lassen sich nicht alles gefallen und viele haben nicht viel zu verlieren - ein großer Vorteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne aus meinem nähren Umfeld einen Fall, in dem ein junges, ja Mädchen muss man sagen (17) eine Beziehung zu einem älteren Mann (24) hatte. Das hat nach außen hin eine gewisse Zeit recht gut funktioniert, denn sie war sehr reif, er noch, naja, sagen wir für sein Alter sehr unerfahren. Zwei Jahre Später ist die Beziehung gescheitert. (Die Eltern haben in diesem Fall überhaupt keinen Druck gemacht. Er war in die Familie sogar sehr gut integriert. D.h. dass sie oft gemeinsam was unternommen haben...) Wenig später hatte sie (19) einen Freund der (28) war.

Ich fand dieses 17/24 damals aber schon etwas grenzwertig... es hat aber gepasst.

Was ich aber absolut nicht verstehe ist, wenn sich 30jährige Männer 18 Jährige Callgirls buchen... da hört es für mich wirklich auf. Keineswegs geht es mir darum zu moralisieren, allerdings sollten Männer, die auf paysex aus sind doch ein bisserl mitdenken! Sie haben nämlich eine sehr große Verantwortung gegenüber der Frau, mit der sie verkehren. Und 18 und paysex - das geht in keiner Welt zusammen...

Um das Ganze abzurunden... Das chronologische Alter kann bis zu einem gewissen Grad täuschen, Liebe ist auch zwischen einer 16 Jährigen und einem 26 jährigen möglich... man sollte also in solchen Fällen nicht sofort beginnen zu psychologisieren... Aber in einem solchen Fall wäre immer die Motivation des 26 jährigen kritisch zu hinterfragen...
Für die Eltern ist dann sowas oft nur schwer nachvollziehbar. Kann man da von Normalentwicklung sprechen? Spielt die Scheidung eine Rolle? Wie geht es der Tochter - wie ist dieser Typ drauf? Es gilt einfach: Ja nicht durchdrehen, sondern sich beide zur Brust nehmen und REDEN REDEN REDEN.

Was die Prostitution betrifft, bin ich aber sehr rigoros: Mann sollte mit keiner Frau unter 24 Sex haben!
 
Du bist lustig:haha:

30 und 18 Jahre alt ist gar nicht so schlimm, allerdings viele, die von Alter her zum Tauben füttern sich nur mehr eignen, Jagd auf immer jüngere Frauen machen.
Bestes Beispiel Asien, wo die sparsamen Greise hin reisen.
 
kein Widerspruch, das finde ich eh zum Kotzen...

Aber mir ist es hier wirklich nur um den paysex Bereich gegangen. Und die 30 Grenze habe ich genannt, weil es meinem Alter entspricht :)
 
Ich war 22 und meine Frau damals 15. Jetzt sind wir 23 Jahre zusammen. Ich hab ihr alles beigebracht und das ist gut so.
 
Wie kommst du überhaupt zu der Erkenntnis? o_O

Ein Mann, der es gut findet, seiner Frau "alles beigebracht" zu haben.
So kann man es auch machen, wenn man Vergleiche fürchtet.
 
Das wage ich ernsthaft zu bezweifeln, denn
1) bleibst du im Rahmen des Gesetzes
2) bist du ein Elternteil (und somit zu emotional)

Das erinnert mich an einen Vorfall vor 7 oder 8 Jahren, die Salzburger hier werden sich vielleicht noch an Medienberichte erinnern. Damals behauptete eine 17jährige, sie sei von einem 25jährigen vergewaltigt worden. Gut, der Altersunterschied ist nicht so erheblich, dafür die Tat etwas gravierender als eine harmlose Verführung. Wie dem auch sei, die alleinerziehende Mutter hatte nichts besseres zu tun, als sich den Mann vorzuknöpfen. Natürlich wurde sie wegen Körperverletzung angeklagt und auf Bewährung verurteilt. Diese 17jährige war/ist die beste Freundin einer meiner Nachhilfeschülerinnen, deshalb weiß ich wie es weitergegangen ist: sie verlor ihren Job, war eine Ewigkeit lang arbeitslos, musste in eine billigere und dementsprechend kleinere und schäbigere Wohnung umziehen und verlor sich im Alkohol. Ob sie ihr Leben jemals wieder in den Griff bekam, das weiß ich nicht. Deshalb sage ich immer Eltern können nicht objektiv sein, sie reagieren impulsiv, ohne nachdenken und übertrieben. Die Ironie bei der Geschichte: sie als Mutter sollte sich eigentlich am meisten um ihre Tochter kümmern, doch in Wirklichkeit war sie die Person, die ihrer Tochter mit dieser Schnapsidee den größten Schaden zufügte. Dumm gelaufen. Es sei noch erwähnt, dass das Mädel später zugab, die Vergewaltigung erfunden zu haben und beide freiwillig miteinander geschlafen hatten. Es war ihr vor ihrer Mutter nur peinlich, also suchte sie nach einer Ausrede :roll:

Deshalb: solche Dinge können sehr leicht nach hinten losgehen, auch wenn du im gesetzlichen Rahmen bleibst. Die meisten Männer lassen sich nicht alles gefallen und viele haben nicht viel zu verlieren - ein großer Vorteil.

Das ist auch ganz richtig so, wenn ein Mann sich nicht alles gefallen lässt. Ich plädiere in keiner Weise für´s Kinderficken, aber wenn der Gesetzgeber entsprechende Regeln erlässt, müssen diese in beiden Richtungen wirken.
Wenn ich mir vorstelle, als Unschuldiger wegen Vergewaltung angeklagt zu werden, dann hätten der oder die Beschuldiger ein Problem für den Rest ihres Lebens, man kann auch sehr gut im Rahmen und mit Hilfe der Gesetze abrechnen.
 
Wie kommst du überhaupt zu der Erkenntnis? o_O

Ein Mann, der es gut findet, seiner Frau "alles beigebracht" zu haben.
So kann man es auch machen, wenn man Vergleiche fürchtet.



Und? Soll sie mit einem Dutzend anderer Kerle ficken, nur um Vergleiche zu machen, wenn es ihr mit ihm gefällt?
 
Und? Soll sie mit einem Dutzend anderer Kerle ficken, nur um Vergleiche zu machen, wenn es ihr mit ihm gefällt?

Hier geht's nicht einmal nur um's "Ficken" selbst!

Auch ich finde ein solches Vorgeben, jemandem "alles beigebracht" haben zu wollen, durchaus zweifelhaft. Dieses "ALLES" relativiert sich nicht selten recht schnell, sofern eine Buddelkastenfreundschaft zur dann langjährigen Beziehung führt und der Frau irgendwann per Freiheiten (bis hin zur Trennung) Tür & Tor offen stehen, a) die eigene Sexualität zu entdecken und b) andere Horizonte beim Miteinander.
 
Hier geht's nicht einmal nur um's "Ficken" selbst!

Auch ich finde ein solches Vorgeben, jemandem "alles beigebracht" haben zu wollen, durchaus zweifelhaft. Dieses "ALLES" relativiert sich nicht selten recht schnell, sofern eine Buddelkastenfreundschaft zur dann langjährigen Beziehung führt und der Frau irgendwann per Freiheiten (bis hin zur Trennung) Tür & Tor offen stehen, a) die eigene Sexualität zu entdecken und b) andere Horizonte beim Miteinander.


Wenn seine Geschichte stimmt und sie schon 23 Jahre zusammen sind, kann es auch eine durchaus qualitätsvolle Beziehung sein. :hmm:
 
Wenn zwei 15 jährige miteinander ins Bett hüpfen müssen sie sich dabei aber die Augen verbinden, da sie so etwas noch gar nicht sehen dürfen... :kopfklatsch:
 
Ich habe gelesen in Niederösterreich ist der Geschlechtsverkehr ab 14-15 wenn es auf freiwilliger Basis geschieht erlaubt.
Also ein/e 14-15 jährige/r darf (wenn es freiwillig geschieht) mit einer/einem z.B.: 30 jährigen Geschlechtsverkehr haben? Stimmt das so?
:hmm::confused:

Ich habe mir den ganzen Thread durchgelesen und war schon sehr verblüfft, mit welcher Vehemenz hier Meinungen gepusht werden, die - sagen wir mal so - voll am Thema vorbei gehen.

Dabei werden alle möglichen Sachen verwechselt, unüberprüft weiterverbreitet und argumentativ Äpfel und Birnen vermischt. Das gibt zwar guten Obstsaft, aber auch eine Menge Quatsch.

Also, mal der Reihe nach:

1) Ob Niederöstereich, Burgenland oder Vorarlberg ist egal. Hier gilt ein Bundesgesetz und das ist überall gleich.

2) Dieses Bundesgesetz, das Strafgesetz, regelt nur, was strafbar ist und was nicht. Es ist weder ein moralischer Gradmesser, noch ERLAUBT es etwas.

3) Wenn etwas nicht strafbar ist, kann es dennoch verboten sein, z.B. durch ein Verbot durch die Erziehungsberechtigten oder ein "Hausrecht". Wenn Mama oder Papa "nein" sagen, können sich die Sprösslinge nicht auf das Strafgesetzbuch berufen. Wenn ein Bordell nur Zutritt ab 18 oder 21 gestattet, kann niemand argumentieren, das Gesetz erlaube ja das Ficken ab 14 usw. Es erlaubt eben gar nichts, es sagt nur, was zu bestrafen ist, und das vom Gericht und nicht durch aufgebrachte Moralhüter(innen).

4) Auch der Vatikan hat sich gewandelt. Das Schutzalter von 12 Jahren stammt aus einer uralten italienischen Gesetzgebung, die - vermutlich mangels Anlass - bis 2011 nicht novelliert wurde (die italienische schon). Seit 2011 beträgt das Schutzalter im Vatikan 18 Jahre.

5) Alles Nachfolgende gilt nur für (ganz) Österreich, nicht für Deutschland oder die Schweiz. Das österreichische Recht ist da toleranter, denn es kennt die sogenannte "Alterstoleranzklausel" (ATK), die mal drei und mal vier Jahre umfasst. Ich konnte leider nicht klären, ob damit drei (vier) Kalenderjahre oder 1095/96 (1461) Tage gemeint sind.
Natürlich gibt es Paare, bei denen das Mädchen älter als der Junge ist, aber eher selten. Dies kommt wohl daher, dass Mädchen vor allem geistig im fraglichen Alterskorridor früher reifen. Daher nehme ich jetzt einfach mal das Mädchen als jüngeren Teil des Paares an. Aber das Geschriebene gilt auch umgekehrt.

12 Jahre: Gesetzlich nicht strafbar ist im Großen und Ganzen Petting. Verboten ist Geschlechtsverkehr und "ähnliche Sexualpraktiken", wobei Analverkehr sicher darunter fällt, bei Oralverkehr tendiert man in der Rechtsprechung anscheinend dazu, auch das als "ähnlich" zu werten. Das alles gilt aber nur, wenn der Partner nicht mehr als 4 Jahre älter ist (ATK). Ist der Partner noch nicht 14, ist er also nicht strafmündig, so ist zwar vieles verboten, aber kann nicht bestraft werden. Das gilt auch für weiterreichende Straftaten. Wenn ein 13-jähriger Junge mit einem 12-jährigen (oder jüngeren) Mädchen Geschlechtsverkehr ausübt, dann ist das zwar verboten, er kann aber dafür nicht bestraft werden, nicht einmal, wenn er sie vergewaltigt. Aber die Erziehungsberechtigten könnten strafrechtlich zum Handkuss kommen, wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht o.ä.

13 Jahre: Gesetzlich nicht bestraft wird ab da auch der Geschlechtsverkehr in jeglicher Form, wenn der Partner nicht mehr als 3 Jahre älter ist (ATK). Theoretisch kann also ein 15-jähriger Junge mit einem 13-jährigen Mädchen schlafen und deren 12-jährige Schwester befummeln. Schläft er hingegen mit deren Mutter, macht die sich strafbar.

14 Jahre: Mit dem Mädchen darf JEDER ungestraft Geschlechtsverkehr haben, der mindesten 14 Jahre alt ist. Wäre er erst 12, würde sich das Mädchen strafbar machen, ist er "schon" 13, gilt wieder die ATK. Ausnahme: Wenn das Mädchen geistig noch nicht die Reife besitzt, die Tragweite seines Handelns zu erfassen, kann der Sexulapartner bestraft werden. Das erfordert aber die Anzeige durch die Erziehungsberechtigten UND die Bestätigung dieser Behauptung durch einen befugten Gutachter. Diese Sonderbestimmung gilt bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres. Weitere Ausnahme: bezahlter Sex.

16 Jahre: Auch wenn das Mädchen immer noch nicht reif ist, kann der Partner nicht mehr bestraft werden. Ausnahme: bezahlter Sex.

18 Jahre: Das Mädchen darf jetzt auch gegen Geld Pornos drehen oder auf den Strich gehen.

IMMER strafbar, unabhängig vom Alter ist Sex mit abhängigen Personen, wenn deren Notlage ausgenützt wird (Chef: "Entweder Sex oder du fliegst!") oder wenn diese hilflos ausgeliefert sind, z.B. im Zustand der Volltrunkenheit oder bei schwerer geistiger Behinderung.
Wenn eine Frau so betrunken ist, dass sie nicht mehr "nein!" lallen kann, ist das noch lange keine Zustimmung zu "einvernehmlichem Sex".

Ich hoffe, ich habe alles richtig auf die Reihe gebracht.

Völlig unabhängig davon sind, wie schon erwähnt, Verbote im privaten Bereich. Und natürlich auch moralische Erwägungen.

Allerdings sollte man nicht außer Acht lassen, dass die Natur - wahlweise Gott - den Menschen eine Geschlechtsreife verpasst hat, die lange VOR Erreichen des 18., 20. oder 25. Lebensjahr angesiedelt ist. Das wird seine Gründe haben, oder?
Und wenn ständig von den "unabsehbaren Folgen" eines Geschlechtsverkehrs geredet wird, wenn ein jugendliches Mädchen solchen hat, dann bedenke man, dass es das ja meist - wenn es überhaupt dazu kommt - selber auch gewollt hat, was die psychischen Folgen sicherlich in Grenzen hält. (Vergewaltigung oder Gefügigmachung mit Drogen ist ja ganz was anderes). Es kann schon zu einem argen Katzenjammer kommen, wenn das Erste Mal anders verläuft, als sie sich das ausgemalt hat, aber vor Enttäuschungen ist der Mensch nie sicher.
 
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