Hi Tom,
sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen! in einer eingegangene beziehung einseitig die regeln zu ändern ist m.m.n. nicht partnerschaft sondern ist unfair. egal ob beziehung, firmenpartnerschaft oder was auch immer!
ich helfe Dir mal: Du meinst, "einseitig die Regeln ändern
ohne es dem anderen zu sagen".
Denn einseitig die Regeln geändert hat der, der keinen Sex mehr will. Man hat vereinbart, miteinander ins Bett zu gehen, und dafür mit niemandem anderen.
Einer der beiden hat nun einseitig die Regeln geändert, was - wie Du korrekt schriebst - unfair ist. Er hat gesagt "Ich habe mich zwar verpflichtet mit Dir ins Bett zu gehen, aber ich breche diese Verpflichtung!".
Und, was das ganze eben so perfide macht, er besteht darauf, dass obwohl er selbst die Regeln bricht, der andere sich dran hält!
An sich, wenn wir das ganze rein vertragsrechtlich betrachten, ist diese Vertragsklausel "Sex gegen Treue" durch den Partner, der keinen Sex mehr will, aufgehoben worden. Entweder nehmen wir an, dass die salvatorische Klausel zum tragen kommt, also der Vertrag bestehen bleibt, nur der eine Punkt ist aufgehoben, oder der ganze Vertrag ist damit nichtig.
Also rein vertragsrechtlich ist derjenige, der den Sex verweigert, vertragsbrüchig, weshalb er auch in einem allfälligen Scheidungsverfahren das alleinige Verschulden hat!
Das einzige Argument, dass Du jetzt noch anbieten könntest wäre, dass derjenige, der den Sex verweigert, das offen macht, der andere macht es heimlich.
er/sie ist aber die partnerschaft vermutlich unter den allgemein üblichen vorrausetzungen eingegangen (monogamie, gemeinsames entscheiden in wesentlichen dingen die beziehung betreffen)! hätte er/sie die info gehabt dass dies vom partner nicht eingehalten wird, wäre er viel. niemals diese beziehung eingegangen. sorry, aber deine argumentation geht ins leere!
Siehe oben! Das ist eine Fehlannahme!
Derjenige, der den Sex verweigert ist der Vertragsbrüchige! Der muss sich drum kümmern, nicht der andere! Er kann sagen "Ich will keinen Sex mehr mit Dir, alles andere soll gleich bleiben. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, lass ich mich scheiden.".
Das tut er aber nicht! Derjenige müsste die Konsequenzen ziehen, er müsste ausziehen, sich - wie es juristisch heißt - von Tisch und Bett trennen, und nach spätesten drei Jahren die Scheidungsklage einbringen, wo er zu 100% schuldig geschieden wird.
Das, mein lieber Tom, wäre die korrekte Vorgehensweise, wenn man keinen Sex mehr in der Ehe haben will!
Diese korrekte Vorgehensweise wird von dem, der den Sex verweigert nicht eingeschlagen.
Ich kann vollkommen korrekt sagen "Wenn Du nicht mit mir schläfst, bin ich nicht länger treu.". Wenn ich ganz offen mit anderen schlafe, könnte ich sogar bei einer Scheidung durchkommen - das ist aber sehr sehr theoretisch.
Wenn ich in der Situation ganz offen mit anderen Frauen schlafe, haben meine Frau und ich bei der Scheidung bestenfalls (!) ein 50:50 Verschulden!
Wenn ich aber ankündige "Wenn Du nicht mit mir schläfst, bin ich nicht länger treu." liegt die Entscheidung bei meiner Frau. Sie kann dann das so akzeptieren oder die Scheidung einleiten, also ausziehen, und - wenn keine Einvernehmliche möglich ist - dann nach 3 Jahre die Scheidungsklage einbringen.
Sobald ich aber in der Situation den Satz sage "Wenn Du nicht mit mir schläfst, bin ich nicht länger treu." habe ich klare Tatsachen geschaffen. Ich kann dann schlafen mit wem ich will. Offen oder heimlich, ganz wie es mir Spaß macht. Sie muss dann was tun.
Es ist wie gesagt ein rein vertragsrechtliches Problem.
Also Du hast schon recht, man kann nicht einfach einseitig den Vertrag ändern! Das trifft aber eben denjenigen, der den Sex grundlos verweigert.
Damit Du argumentativ auf einen grünen Zeig kommst, muss der andere Partner zustimmen. Das bedeutet, nur wenn der andere Partner sagt "Ok, auch wenn Du nicht mit mir schläfst bleibe ich Dir treu." hättest Du die gemeinschaftliche Änderung des Vertrages. Könnte aber immer noch sittenwidrig sein.
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An der Stelle ein - mE. notwendiger - Exkurs ins Eherecht: Man hat nur eine bestimmte Zeit, in der man die Sexverweigerung sanktionieren kann. Glaube 3 Jahre oder so. Wenn man länger mit dem Partner zusammen bleibt, ohne massiven Druck, Paartherapie, etc.etc. und ohne offen mit anderen ins Bett zu gehen, dann gilt die Eheverfehlung "Sexentzug" als "verziehen" und kann nicht mehr als Scheidungsgrund angegeben werden.
mehr ist es nicht und a ist auch nichts präpotent.
![Zwinker ;) ;)](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)
Also sein wir ehrlich, Du schreibst da schon von oben herab.
![Zwinker ;) ;)](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)
Ich finds ja OK, ist witzig, aber sagen wir so, Du könntest das schon ganz anders schreiben.
LG Tom