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Familien, die im Ausland wohnen
bekommen keine Familienbeihilfe
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Familien, die im Ausland wohnen
unterschwellig alle unter generalverdacht gestellt (menschen die sozialleistungen empfangen sind schmarotzer die nix hackeln wollen
und bei asylsuchenden handelt es sich um kriminelles pack das uns unsere schöne heimat wegnimmt).
Hä? Aber genau das sagt er doch
Warum muss man sie dann kürzen?
Bin verwirrt.
Also ich habe ausdrücklich betont, das ich von Leuten spreche, die nicht arbeiten wollen !!!
Bin ich die falsche Adresse
nur weil ich dein posting zum anlass nehme habe ich ja explizit nicht dich gemeint.
Warum muss man sie dann kürzen?
Nein, das sagt er nicht, es geht um Ausländer die hier leben ( Vorraussetzung um überhaupt zu bekommen) und arbeiten, deren Kinder aber im Heimatland bleiben
Na eben, dann lebt die Familie ja doch im Ausland.
Anscheinend reden wir heute ein bissi aneinander vorbei
Das ist doch nur die halbe Wahrheit. Bei EU-grenzüberschreitenden Konstellationen gelten abweichende Regeln:Also nee, das spielts ned
Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern,
- deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und
- deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.
Jo , aberBei EU-grenzüberschreitenden Konstellationen gelten abweichende Regeln:
Genau dort liegt das Problem der Lüge, WO schaffen wir sie hin ???
hat herr kern nicht dieser tage eine alte fpö forderung aufgegriffen?
lager im ausland?
Wer diese ablehnt = Mindestsicherung streichen, fertig.
War glaub ich Herr Kurz vor längerer Zeit.
solang Österreich keine Inseln besitzt.
Lies doch weiter: Der andere Staat gewährt Ausgleichszahlungen, und zwar wenn die Familienbeihilfe dort höher ist. Und wenn der Elternteil, der im Heimatland wohnt, gar nicht arbeitet und nicht anspruchsberechtigt ist, zahlt überhaupt nur der Arbeitgeberstaat.Jo , aber
Grundsätzlich gilt:
Sind beide Elternteile in verschiedenen Staaten beschäftigt, so sind die Familienleistungen in jenem Beschäftigungsstaat zu gewähren, in welchem das Kind mit den Eltern lebt (Wohnortstaatprinzip; Wohnortstaat = jener Staat, in dem der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen liegt.
müssen (straf)lager zwingend auf österreichischen inseln sein?
kurz war mit der forderung nach lager schon früher dran.