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Hä? Aber genau das sagt er doch :fragezeichen:
Warum muss man sie dann kürzen?
Bin verwirrt.
 
Warum muss man sie dann kürzen?

Weil es nicht richtig ist, Kindern, die im Ausland leben, die selbe Höhe zu zahlen, als würden sie hier leben, desweiteren möchte Kurz, das die Zahlungen an alle im Ausland lebenden Kinder , wenn überhaupt, dann ich gleicher Höhe zur Auszahlung kommen, als Beispiel hat er den Vergleich, Serbien-Rumänien gebracht. ;)
Ein Kind bekommt in Rumänien 9,- !!!!!!!! Von hier aus um die 160,-
 
Nein, das sagt er nicht, es geht um Ausländer die hier leben ( Vorraussetzung um überhaupt zu bekommen) und arbeiten, deren Kinder aber im Heimatland bleiben ;)

Na eben, dann lebt die Familie ja doch im Ausland.

Und ja, natürlich ist es richtig sie zu kürzen, mir war nur nicht klar, warum man sie kürzen muss, wenn sie eh keine kriegen, war einfach nur ein Missverständnis.
 
Ich mein das eh auch so. :)
Anscheinend reden wir heute ein bissi aneinander vorbei :D
Aber, um es zusammenzufassen: vollkommen richtig, dass er das macht!
 
Also nee, das spielts ned :nono:

Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern,

  • deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und
  • deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.
Das ist doch nur die halbe Wahrheit. Bei EU-grenzüberschreitenden Konstellationen gelten abweichende Regeln:
Grenzüberschreitende Sachverhalte - Wohnen und/oder Arbeiten im Ausland: Bundesministerium für Familien und Jugend

Und das kommt dann in Euro gerechnet raus:
Familienbeihilfe: 273 Millionen Euro flossen ins Ausland
 
Bei EU-grenzüberschreitenden Konstellationen gelten abweichende Regeln:
Jo , aber

Grundsätzlich gilt:
Sind beide Elternteile in verschiedenen Staaten beschäftigt, so sind die Familienleistungen in jenem Beschäftigungsstaat zu gewähren, in welchem das Kind mit den Eltern lebt (Wohnortstaatprinzip; Wohnortstaat = jener Staat, in dem der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen liegt.
 
Das ist in der Tat ein saudummes Gesetz. Wenn das Kind woanders lebt, hat es a) andere Kosten und b) profitiert die österreichische Wirtschaft durch seine Ausgaben nicht, von dem her ist das Kind einfach zu kürzen, fertig. Auf Null nicht, denn immerhin arbeitet der Vater hier und braucht das Geld für sein Kind, aber nicht in derselben Höhe, aus den o.g. Gründen. Nur auf mich hört ja keiner.
 
War glaub ich Herr Kurz vor längerer Zeit.

nein, war kern gestern oder vorgestern in den nachrichten im radio, es ging konkret um eine zusammenarbeit mit ägypten. kurz war mit der forderung nach lager schon früher dran. die ursprungsforderung danach stammt ja wie man weiß von blau und es wurden der fpoe dafür so weit ich mich erinnere von den parteien der beiden herren deswegen nazimethoden o.ä. unterstellt.

solang Österreich keine Inseln besitzt.

müssen (straf)lager zwingend auf österreichischen inseln sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo , aber

Grundsätzlich gilt:
Sind beide Elternteile in verschiedenen Staaten beschäftigt, so sind die Familienleistungen in jenem Beschäftigungsstaat zu gewähren, in welchem das Kind mit den Eltern lebt (Wohnortstaatprinzip; Wohnortstaat = jener Staat, in dem der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen liegt.
Lies doch weiter: Der andere Staat gewährt Ausgleichszahlungen, und zwar wenn die Familienbeihilfe dort höher ist. Und wenn der Elternteil, der im Heimatland wohnt, gar nicht arbeitet und nicht anspruchsberechtigt ist, zahlt überhaupt nur der Arbeitgeberstaat.
 
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