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nur daß es im Strafrecht aber tatsächlich so ist: wenn Du Dich vor Behörden und Gericht deppert stellst (und daraufhin als unzurechnungsfähig erklärt wirst - siehe als Beispiel des kürzlichen Fall des steirischen Doppelmörders), dann passiert Dir meist nur sehr wenig bis gar nix.
Naja, blöd wird jemand sein und sich selbst belasten. In der Regel liegt die Beweiserbringung noch immer bei der anklagenden Behörde.