Aktuelle Tagespolitik

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.....eine restriktive Familienzusammenführung betrifft ja nicht nur Muslime.......
Mag sein, eh klar. Aber aus gewissen muslimischen Ländern gibt es kaum verifizierbare Daten, eventuell Kinder von drei Ehefrauen, Onkeln, Tanten usw usf. Und ohne restriktive Handhabung könnte man da gleich eine generelles Aufnahmezusage a la Merkel machen...
 
mir ist das eigene volk viel wichtiger als irgendwelche ausländer mit ihren verwandten . wir können erst helfen wenn wir endlich ordnung in unserem land geschaffen haben.:lehrer:
 
...aber Frau Merkl gehört doch nicht den Grünen an......
Ah so? Wollte die nicht eine CHAMÄLEON-KOALITION erreichen?
 
das dürfte den mehrheitlich hier postenden Usern vollkommen wurscht sein, Ausländer is Ausländer :D
Ich weiß nicht, ob ich zu dem mehrheitlich hier postenden Usern gehöre ;), aber ich bin tatsächlich dieser Meinung. Subsidiärer Schutz bedeutet Unterschlupf in Kriegszeiten, gemäß den rechtlichen Regeln, aber eben auch Begleitung nach Hause, wenn der Krieg dort vorbei ist. Das sehe ich unabhängig von Herkunft und Religion so.
 
heute hat man gesehen wie wichtig wir in der EU sind, wir dürfen nur zu allem ja sagen und auch den vollen preis einzahlen , aber zu mehr sind wir nicht zu gebrauchen.:rolleyes:
 
..Familienzusammenführung betrifft auch nicht nur subsidiäre Schutzberechtigte.....
Politisch Verfolgte haben ohnehin einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung, in D wie auch in Ö. Es macht auch Sinn zu unterscheiden, weil diese ja voraussichtlich dauerhaft bei uns bleiben (müssen).
 
Politisch Verfolgte haben ohnehin einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung, in D wie auch in Ö. Es macht auch Sinn zu unterscheiden, weil diese ja voraussichtlich dauerhaft bei uns bleiben (müssen).

Aber es gibt halt leider immer wieder Bestrebungen, durch´s Hintertürl die halbe Welt herein zu lassen. Manche haben es immer noch nicht begriffen. Wir sind nicht das Welt - Sozialamt.
 
Politisch Verfolgte haben ohnehin einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung,

Es haben auch nicht nur politisch Verfolgte einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung.......

Rechtlich ist das NAG und das AsylG für Familienzusammenführung zuständig.......wobei das NAG restriktiver als das AsylG ist.....
 
Es haben auch nicht nur politisch Verfolgte einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung.......
Das Recht geht vom Volk aus. Vom österreichischen Volk.

Und wenn man sich die Bestimmungen der Flüchtlingskonvention anschaut, dann kommen hier viele Menschen zu uns, die diesen Anforderungen nicht entsprechen.
 
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