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Wenn der Familienwohnsitz in Rumänien ist, üblicherweise ja.@Mitglied #155646
Mal kurze Frage, bekommen das die Leute nach z.B. Rumänien geschickt, obwohl sie hier arbeiten ?
HELP.gv.at: Familienbeihilfe – BeantragungGrundsätzlich steht die Familienbeihilfe der Mutter zu. Beantragt der Vater die Familienbeihilfe, muss er entweder nachweisen, dass er den Haushalt überwiegend führt, oder es muss die Mutter auf ihren vorrangigen Anspruch verzichten.
Im übrigen Dnke für den Link.
Wenn der Familienwohnsitz in Rumänien ist, üblicherweise ja.
nimmt man sich in mundl als ava muss man auch mim nudlaug leben...oder kommt der etwa nicht vor in der serie???die hier geltenden Forenregeln entgegenhalten
ich bezweifel bei dir auch gar vielesBezweifel ich, es ging ums lesen
in Ö muss die Mutter an Wisch unterschreiben, wo sie ihr Recht an den Vater abtritt. Glaub bei Rumäninnen gehts vor allem um Pflegekräfte. Ob die Kinder in Ö gemeldet - und damit "offiziell" da leben müssen, weiß ich nicht. Denke aber eine Kontrolle diesbezüglich kommt teurer, als gleich die FB aufs Konto zu überweisen. Und überhaupt, von welchen Summen reden wir denn da? Vielleicht sucht ja wer den Gesetzestext. Mi gfreits nit.Also wenn die Mutter/Familie in R. lebt und der Vater hier arbeitet, muss er das beantragen, soweit versteh ich das, aber dann führt er ja den Haushalt nicht die Mutter kann verzichten auf den Anspruch, ok, sie kann ihn aber gar nicht beantragt haben, da sie ja in R. lebt irgendwie klingt das Kacke
ich bezweifel bei dir auch gar vieles
es is auch sonnenklar das du immer auf so sachen anspringst...würd irgendein migrant ein auto bekommen würdest feiern......also verschon mich mit deiner scheinheiligkeit.....die is nimmer zum aushaltenMacht nix, trotzdem ging es ums lesen, darum die Verlinkung
Die Mutter beantragt und gibt dabei an, dass der Vater in Österreich arbeitet. Das Finanzamt prüft die Anspruchsberechtigung, und wenn diese gegeben ist, überweist es das Geld nach Rumänien. "Kacke" ist das nur für den österreichischen Steuerzahler.Also wenn die Mutter/Familie in R. lebt und der Vater hier arbeitet, muss er das beantragen, soweit versteh ich das, aber dann führt er ja den Haushalt nicht die Mutter kann verzichten auf den Anspruch, ok, sie kann ihn aber gar nicht beantragt haben, da sie ja in R. lebt irgendwie klingt das Kacke
in Ö muss die Mutter an Wisch unterschreiben, wo sie ihr Recht an den Vater abtritt. Glaub bei Rumäninnen gehts vor allem um Pflegekräfte. Ob die Kinder in Ö gemeldet - und damit "offiziell" da leben müssen, weiß ich nicht. Denke aber eine Kontrolle diesbezüglich kommt teurer, als gleich die FB aufs Konto zu überweisen. Und überhaupt, von welchen Summen reden wir denn da? Vielleicht sucht ja wer den Gesetzestext. Mi gfreits nit.
Die Mutter beantragt und gibt dabei an, dass der Vater in Österreich arbeitet. Das Finanzamt prüft die Anspruchsberechtigung, und wenn diese gegeben ist, überweist es das Geld nach Rumänien. "Kacke" ist das nur für den österreichischen Steuerzahler.
es is auch sonnenklar das du immer auf so sachen anspringst...würd irgendein migrant ein auto bekommen würdest feiern......also verschon mich mit deiner scheinheiligkeit.....die is nimmer zum aushalten
Das Kind muss eben nicht in Österreich gemeldet sein! Verdient nur der Vater Geld und die Mutter lebt mit den Kindern in Rumänien als Hausfrau ohne Erwerbseinkommen (oder Mutter verdient und Vater ist Hausmann), dann zahlt Österreich ganz alleine die Familienbeihilfe. Verdienen beide Elternteile Geld, ist grundsätzlich Rumänien für die Auszahlung zuständig. Die Familie - in Person der haushaltsführenden Person - kann aber in Österreich einen sog. Ausgleichsantrag stellen, und wir zahlen dann den Unterschiedsbetrag zwischen rumänischer und österreichischer Familienbeihilfe aus.in Ö muss die Mutter an Wisch unterschreiben, wo sie ihr Recht an den Vater abtritt. Glaub bei Rumäninnen gehts vor allem um Pflegekräfte. Ob die Kinder in Ö gemeldet - und damit "offiziell" da leben müssen, weiß ich nicht. Denke aber eine Kontrolle diesbezüglich kommt teurer, als gleich die FB aufs Konto zu überweisen. Und überhaupt, von welchen Summen reden wir denn da? Vielleicht sucht ja wer den Gesetzestext. Mi gfreits nit.
nimmt man sich in mundl als ava muss man auch mim nudlaug leben...oder kommt der etwa nicht vor in der serie???
in Ö muss die Mutter an Wisch unterschreiben, wo sie ihr Recht an den Vater abtritt. Glaub bei Rumäninnen gehts vor allem um Pflegekräfte. Ob die Kinder in Ö gemeldet - und damit "offiziell" da leben müssen, weiß ich nicht. Denke aber eine Kontrolle diesbezüglich kommt teurer, als gleich die FB aufs Konto zu überweisen. Und überhaupt, von welchen Summen reden wir denn da? Vielleicht sucht ja wer den Gesetzestext. Mi gfreits nit.
du solltest halt schon alles lesen....dieses auto wurde ihr schon 2015 versprochen..also lange bevor sie für kurz angetreten ist. und es wird eventuell ned so locker flockig sein ein auto für eine behinderte zu bauen.....sprich für ihre bedürfnisse.......
das es blöd aussieht ok...nur was kann sie dafür wenn opel von 2015 bis jetzt braucht für das auto....