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@Mitglied #155646
Mal kurze Frage, bekommen das die Leute nach z.B. Rumänien geschickt, obwohl sie hier arbeiten ?
Wenn der Familienwohnsitz in Rumänien ist, üblicherweise ja.
Grundsätzlich steht die Familienbeihilfe der Mutter zu. Beantragt der Vater die Familienbeihilfe, muss er entweder nachweisen, dass er den Haushalt überwiegend führt, oder es muss die Mutter auf ihren vorrangigen Anspruch verzichten.
HELP.gv.at: Familienbeihilfe – Beantragung
 
Wenn der Familienwohnsitz in Rumänien ist, üblicherweise ja.

Also wenn die Mutter/Familie in R. lebt und der Vater hier arbeitet, muss er das beantragen, soweit versteh ich das, aber dann führt er ja den Haushalt nicht :verwirrt: die Mutter kann verzichten auf den Anspruch, ok, sie kann ihn aber gar nicht beantragt haben, da sie ja in R. lebt :verwirrt: irgendwie klingt das Kacke
 
Also wenn die Mutter/Familie in R. lebt und der Vater hier arbeitet, muss er das beantragen, soweit versteh ich das, aber dann führt er ja den Haushalt nicht :verwirrt: die Mutter kann verzichten auf den Anspruch, ok, sie kann ihn aber gar nicht beantragt haben, da sie ja in R. lebt :verwirrt: irgendwie klingt das Kacke
in Ö muss die Mutter an Wisch unterschreiben, wo sie ihr Recht an den Vater abtritt. Glaub bei Rumäninnen gehts vor allem um Pflegekräfte. Ob die Kinder in Ö gemeldet - und damit "offiziell" da leben müssen, weiß ich nicht. Denke aber eine Kontrolle diesbezüglich kommt teurer, als gleich die FB aufs Konto zu überweisen. Und überhaupt, von welchen Summen reden wir denn da? Vielleicht sucht ja wer den Gesetzestext. Mi gfreits nit. :penguin:
 
Also wenn die Mutter/Familie in R. lebt und der Vater hier arbeitet, muss er das beantragen, soweit versteh ich das, aber dann führt er ja den Haushalt nicht :verwirrt: die Mutter kann verzichten auf den Anspruch, ok, sie kann ihn aber gar nicht beantragt haben, da sie ja in R. lebt :verwirrt: irgendwie klingt das Kacke
Die Mutter beantragt und gibt dabei an, dass der Vater in Österreich arbeitet. Das Finanzamt prüft die Anspruchsberechtigung, und wenn diese gegeben ist, überweist es das Geld nach Rumänien. "Kacke" ist das nur für den österreichischen Steuerzahler.
 
in Ö muss die Mutter an Wisch unterschreiben, wo sie ihr Recht an den Vater abtritt. Glaub bei Rumäninnen gehts vor allem um Pflegekräfte. Ob die Kinder in Ö gemeldet - und damit "offiziell" da leben müssen, weiß ich nicht. Denke aber eine Kontrolle diesbezüglich kommt teurer, als gleich die FB aufs Konto zu überweisen. Und überhaupt, von welchen Summen reden wir denn da? Vielleicht sucht ja wer den Gesetzestext. Mi gfreits nit. :penguin:

Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern,

  • deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und
  • deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.
  • Die Familienbeihilfe beträgt ab Jänner 2016 pro Kind und Monat:

    Alter des Kindes Betrag pro Monat
    ab Geburt
    111,80 Euro
    ab 3 Jahren 119,60 Euro
    ab 10 Jahren 138,80 Euro
    ab 19 Jahren 162 Euro
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Mutter beantragt und gibt dabei an, dass der Vater in Österreich arbeitet. Das Finanzamt prüft die Anspruchsberechtigung, und wenn diese gegeben ist, überweist es das Geld nach Rumänien. "Kacke" ist das nur für den österreichischen Steuerzahler.

Gibt es irgendwo Zahlen, in wievielen Fällen das so gemacht wurde ? Also die Mutter müsste ja extra nach Ö kommen für den Antrag, sie hat ja aber hier dann gar keinen Anspruch darauf :verwirrt:
 
es is auch sonnenklar das du immer auf so sachen anspringst...würd irgendein migrant ein auto bekommen würdest feiern......also verschon mich mit deiner scheinheiligkeit.....die is nimmer zum aushalten

Du hast einen mächtigen Klescher !!! :mad: und du lügst, das sich die Balken biegen :winke:
 
in Ö muss die Mutter an Wisch unterschreiben, wo sie ihr Recht an den Vater abtritt. Glaub bei Rumäninnen gehts vor allem um Pflegekräfte. Ob die Kinder in Ö gemeldet - und damit "offiziell" da leben müssen, weiß ich nicht. Denke aber eine Kontrolle diesbezüglich kommt teurer, als gleich die FB aufs Konto zu überweisen. Und überhaupt, von welchen Summen reden wir denn da? Vielleicht sucht ja wer den Gesetzestext. Mi gfreits nit. :penguin:
Das Kind muss eben nicht in Österreich gemeldet sein! Verdient nur der Vater Geld und die Mutter lebt mit den Kindern in Rumänien als Hausfrau ohne Erwerbseinkommen (oder Mutter verdient und Vater ist Hausmann), dann zahlt Österreich ganz alleine die Familienbeihilfe. Verdienen beide Elternteile Geld, ist grundsätzlich Rumänien für die Auszahlung zuständig. Die Familie - in Person der haushaltsführenden Person - kann aber in Österreich einen sog. Ausgleichsantrag stellen, und wir zahlen dann den Unterschiedsbetrag zwischen rumänischer und österreichischer Familienbeihilfe aus.
 
nimmt man sich in mundl als ava muss man auch mim nudlaug leben...oder kommt der etwa nicht vor in der serie???

Weil ich die TV Figur MUNDL als Ava gewählt habe, muß ich mich also von Ihnen als " Nudelaug" titulieren lassen. In der Serie kommt auch "Trottl" und "Oasch" etc. vor. Ich habe also zu gewärtigen und zu akzeptieren, demnächst von Ihnen mit diesen Begriffen apostrophiert zu werden?

Diese Ihre Logik bestärkt mich in meinem Verdacht, dass Sie weder intellektuell noch gesellschaftlich satisfaktionsfähig sind.
 


der thread tendiert derzeit dahingehend, dass er so wie einige zuvor ersatzlos geschlossen wird.
 
in Ö muss die Mutter an Wisch unterschreiben, wo sie ihr Recht an den Vater abtritt. Glaub bei Rumäninnen gehts vor allem um Pflegekräfte. Ob die Kinder in Ö gemeldet - und damit "offiziell" da leben müssen, weiß ich nicht. Denke aber eine Kontrolle diesbezüglich kommt teurer, als gleich die FB aufs Konto zu überweisen. Und überhaupt, von welchen Summen reden wir denn da? Vielleicht sucht ja wer den Gesetzestext. Mi gfreits nit. :penguin:

273 Mille warens 2016. Und ja, in Wahrheit subventioniert Österreich damit die 24 Stundenpflege und die Bauern. Die Kosten einer 24 Stundenhilfe wären ohne die Damen aus den Visegradstaaten nicht mehr zu stemmen. Und ohne die billigen Erntehelfer wären unsere Bauern noch mehr unter Druck. Aber das kapieren halt viele kleine Lichter nicht.
 
du solltest halt schon alles lesen....dieses auto wurde ihr schon 2015 versprochen..also lange bevor sie für kurz angetreten ist. und es wird eventuell ned so locker flockig sein ein auto für eine behinderte zu bauen.....sprich für ihre bedürfnisse.......

das es blöd aussieht ok...nur was kann sie dafür wenn opel von 2015 bis jetzt braucht für das auto....

dennoch dieser werbewirksame "promibonus" ist ein schlag ins gesicht jedes anderen rollifahrers, der mit der bürokratie zu kämpfen hat.
oder will opel auch für die gratis autos zur verfügung stellen ?
 
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