Wohnbeihilfe - Antrag
ür die Berechnung der Wohnbeihilfe wird nur eine bestimmte Größe der Wohnung anerkannt. Diese Größe heißt
angemessene Größe. Die angemessene Größe einer Wohnung ist
- für 1 Person 50 Quadratmeter
- für 2 Personen 70 Quadratmeter
- für jede weitere Person 15 Quadratmeter
Wenn die Wohnung größer ist, können Sie nur die angemessene Größe der Wohnung für die Wohnbeihilfe anrechnen lassen.
Die Wohnbeihilfe ist für Personen gedacht, die sich ihren Haushalt selbst finanzieren können und wollen.
Deshalb ist für die Wohnbeihilfe ein Mindesteinkommen notwendig.
Das Mindesteinkommen beträgt in diesem Jahr
- Für eine Person 863,04 Euro im Monat.
- Für zwei Personen 1.293,98 Euro.
- Für jede weitere erwachsene Person muss das Mindesteinkommen um 430,94 Euro höher sein.
- Für jedes Kind muss das Mindesteinkommen um 133,16 Euro höher sein.
Die Differenz zwischen anrechenbarem Wohnungsaufwand (AWA) und zumutbarem
Wohnungsaufwand (ZWA) ergibt die Wohnbeihilfe.
z.B. 3 Personen, Einkommen 1700,- ist der ZWA etwa 458,-