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fällt die negativsteuer nicht ab 2019, wenn der Bonus kommt ?
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Sorry verstehe ich nicht: Wenn man keine Lohn- und Einkommenssteuer (bis 1.700€) zahlen muss, wo soll dann eine Auszahlung herkommen?zzgl. der negativsteuer, die die frau im zuge des jahresausgleichs ausbezahlt bekommt, sind die 1.500 euro des managers locker wettgemacht.
Sorry verstehe ich nicht: Wenn man keine Lohn- und Einkommenssteuer (bis 1.700€) zahlen muss, wo soll dann eine Auszahlung herkommen?
Stimmt so nicht, wer mehr als 1.700€ verdient zahlt ja nur für den Betrag über dem Steuerfreibetrag Steuern, also bei 1.701€ wird nur der eine Euro versteuert.muss ja auch keine auszahlung sein. familie (oder manager) zahlt steuer - frau mit 1.400 brutto zahlt keine steuer. damit hat zweitere schon mal einen fin. vorteil gegenüber ersteren.
Das Schlimme daran finde ich, dass sich Hr Kickl dabei sicher nichts gedacht hat. Und da sieht man, wie tief deren Ideologie verankert ist. Einfach nur schlimm, solche Menschen in der Regierung sitzen zu haben. Noch dazu als Innenminister.
wie war das damals eigentlich beim geschätzten altbundeskanzler kern? wurde da nicht immer propagiert gebt's ihm doch ein paar monate zeit?
Theoretisch sollte man einer neuen Regierung, einem neuen Kanzler, etc. 100 Tage Zeit geben bevor man drüber herzieht. Praktisch wird das von niemanden gemacht, egal von welcher Seite - die einen Schimpfen, die anderen beschweren sich darüber. Es wird selbst über Themen hergezogen (siehe Hartz IV Thread) von denen man im Grunde überhaupt nichts weiß... naja gut, ein paar sehr wagen Aussagen gibt's und mehr braucht's eigentlich nicht, Hauptsache "draufhaun".War das nicht der, der von den Rechten als Totalversager abgestempelt wurde?
Ich frag jetzt mal etwas naiv nach: Ist der Tabelle nicht zu entnehmen dass alles bis 11.000€/Jahr steuerfrei ist? 11.000€/14 (Gehälter) macht aber im Monat 785€ und nicht 1.700€Stimmt so nicht, wer mehr als 1.700€ verdient zahlt ja nur für den Betrag über dem Steuerfreibetrag Steuern, also bei 1.701€ wird nur der eine Euro versteuert.
Ich hätte denen die Zeit ja gegeben. Aber wenn man gleich zu Beginn so viel - höflich formuliert- mißverständliches Zeug von sich gibt, darf man sich nicht über das Feedback wundern.Theoretisch sollte man einer neuen Regierung, einem neuen Kanzler, etc. 100 Tage Zeit geben bevor man drüber herzieht.
11.000/Jahr ist die aktuelle Situation , 1.700/ Monat ist die Ankündigung der neuen Regierung.Ich frag jetzt mal etwas naiv nach: Ist der Tabelle nicht zu entnehmen dass alles bis 11.000€/Jahr steuerfrei ist? 11.000€/14 (Gehälter) macht aber im Monat 785€ und nicht 1.700€
Das haben sich andere beim Kern auch gedacht und letztlich sind wir dann an genau einem Punkt: Wir müssen halt Sudern... sind wir ehrlich, so sind wir nun malIch hätte denen die Zeit ja gegeben...
Ah ok, danke11.000/Jahr ist die aktuelle Situation , 1.700/ Monat ist die Ankündigung der neuen Regierung.
Bisher konnten Kinderbetreuungskosten bis EUR 2.300 pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Wie @Mitglied #81571 bereits richtig schrieb, haben davon nur Familien profitiert, die tatsächlich solche Kosten zu tragen hatten, und sie mussten sie mit Beleg nachweisen können. Die Steuerersparnis betrug im allerbesten Fall EUR 1.150 pro Jahr, nämlich dann, wenn man in der höchsten Steuerklasse mit Grenzsteuersatz 50% war (die allerhöchste Klasse mit 55% lasse ich einmal weg, weil sie nur sehr wenige betrifft). Der Familienbonus bedeutet eine Steuerersparnis von (bis zu) EUR 1.500 pro Jahr, und zwar ohne dass man irgendwelche Belege nachweisen muss. Es steigt somit keine Familie schlechter aus als vorher.Ja, die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wird abgeschafft. Voll familienfreundlich!
Es gibt eine Freigrenze von EUR 2.100 - wenn die Sonderzahlungen diesen Betrag insgesamt nicht übersteigen, bleiben sie gänzlich steuerfrei. Wer ohne Sonderzahlungen EUR 11.000 pro Jahr verdient und dazu das übliche 13./14. iHv jeweils einem Monatsgehalt erhält, zahlt somit keine Steuer für die Sonderzahlungen. Wird die Freigrenze überschritten, ist nur der Freibetrag von EUR 620 steuerfrei, der Rest wird i.d.R. mit 6% besteuert, bzw. bei sehr hohen Einkünften auch höher.Wobei die Berechnung 11.000/12 richtig ist. Das 13. und 14. Gehalt wird über das Jahressechstel auf mir unbekannte Weise besteuert oder eben auch nicht. Das habe ich nie so ganz gecheckt...
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Hintergrund ist die von Schwarz-Blau vorgesehene Verschiebung der Notstandshilfe, die aus dem Bundesbudget finanziert wird, in die Mindestsicherung. Für Letztere müssen die Länder aufkommen.
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„Konzentriert an einem Ort halten“ - das hat unser Innenminister mit den Flüchtlingen vor.