ich glaube es sollte mal als erstes jeder zwischen Asylbewerber!!
Asylbewerber (in Österreich: Asylwerber; in der Schweiz: Asylsuchende), auch Asylant, sind Personen, die in einem fremden Land um Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung ersuchen.
und Wirtschaftflüchtlinge
Als Wirtschaftflüchtling (auch: Wohlstandsflüchtling) wird im weitesten Sinne eine Person bezeichnet, die ihre Heimat verlässt, um ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern. Darunter fallen Menschen, die in der Heimat kein Auskommen haben und dieses anderswo zu finden versuchen. Wirtschaftmigration/Arbeitmigration ist ein weltweites Phänomen; der Begriff „Wirtschaftflüchtling“ wird insbesondere für Menschen aus ärmeren Ländern gebraucht, die in die Industrieländer versuchen einzuwandern.
Wirtschaftflüchtlinge sind keine Flüchtlinge im Sinne des UNHCR sowie im Sinne der Gesetze vieler Länder und haben in der Regel kein Recht auf Asyl und Niederlassung. Der Begriff „Wirtschaftflüchtling“ wird daher oft in Abgrenzung zu den Sogenannten „echten Flüchtlingen“ negativ Kornnotiert für Personen verwendet, die das Asylrecht dazu missbrauchen wollen, sich in einem wirtschaftlich besser gestellten Land niederlassen zu können, ohne in einer den Anspruch auf Asyl juristisch rechtfertigenden Lage zu sein (politische Verfolgung oder Unterdrückung im Herkunftsland). Dennoch ist „Wirtschaftflüchtling“ im Gegensatz zu „Scheinasylant“ oder gar „Asylbetrüger“ der allgemeine, für politisch-korrekt angesehene, diskriminierungsfreie Begriff für diese Flüchtlingsgruppe.
Beispiel: arigona zogai Familie hat über 100x gesagt bekommen ihr seit keine Flüchtlinge!!
Nach Angaben des Wochenmagazins News soll Devat Zogaj im Kosovo den LKW seines Arbeitgebers für 7000 Deutsche Mark verkauft und damit seine illegale Einreise nach Österreich finanziert haben.[4] Im Mai 2001 begehrte er in Österreich Asyl. Sein Asylantrag wurde im Mai 2002 abgelehnt. Im September 2002 kamen auch seine Frau und seine fünf Kinder, illegal unter Beihilfe von Schleppern, denen rund 8000 Euro gezahlt wurden, ins Land nach und stellten noch im gleichen Monat einen Asylerstreckungsantrag für die gesamte Familie.[5] Im November 2002 wurde der Asylantrag in zweiter Instanz negativ beschieden, Devat Zogaj stellte daraufhin einen zweiten Asylantrag.[5] Dieser wurde im Februar 2003 abgelehnt und die Ausweisung von Devat Zogaj verfügt.
Noch im Februar 2003 stellte Frau Zogaj für sich und ihre Kinder einen zweiten Asylantrag. Der zweite Asylantrag und eine Asylbeschwerde wurden im Dezember 2003 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgelehnt.[5] Im Mai 2004 erreichte die Familie Zogaj trotz Ausweisungsbestätigung der oberösterreichischen Sicherheitsdirektion durch eine weitere Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Aufschiebung der Ausweisung. Der Verfassungsgerichtshof lehnte im März 2005 die Beschwerde ab.
Nachdem die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck im April 2005 die Familie zur Ausreise bis zum 10. Mai 2005 aufforderte, stellte die Familie bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck einen Antrag auf Erstniederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen. Der humanitäre Aufenthaltstitel wurde im September 2005 vom Innenministerium abgelehnt und im Mai 2007 wurde schließlich auch die Berufung der Familie auf Niederlassungsbewilligung abgewiesen.[5]