Asylwerber: Satire oder doch traurige Realität??

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meinte anwälte die gegen staat klagen und berater usw
ist meist caritas und sos mit mensch usw und die bekommen grossse staatliche förderung
 
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meine anwälte die gegen staat klagen und berater usw

Sagts einmal.. Seid ihr wirklich so verbohrt oder wollt ihr es ned verstehen?

Es klagt hier NIEMAND gegen den Staat!

Es wird einfach ein System benützt welches durch den Gesetzgeber geschaffen wurde!
Woher die Kohle für die Rechtsvertretung dafür kommt is aba sowas von sch...egal, es zeigt nur wieder auf was es hinausläuft...

Eine voll depperte Neiddebatte! :roll:
 
Es klagt hier NIEMAND gegen den Staat??

Einspruch gegen einen Bescheid ist Klage gegen Staat .

Sodann kann gegen die Entscheidung des Bundesasylamtes innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids eine Berufung an die Behörde, die die Entscheidung erlassen hat, also an das Bundesasylamt, eingebracht werden. Zu beachten ist ebenso, dass für das Berufungsverfahren der Unabhängige Bundesasylsenat zuständig ist. Außerdem ist der negative Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenats sofort rechtskräftig, was wiederum zur Folge hat, dass der Asylwerber sich danach illegal im Bundesgebiet aufhält, wenn er das Land nicht verlässt. Gegen den negativen und somit ablehnenden Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenats kann der Asylwerber, der diesbezüglich durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss, innerhalb von sechs Wochen eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder an den Verfassungsgerichtshof einbringen. Wenn der Asylwerber jedoch kein Vermögen haben sollte, besteht für ihn die Möglichkeit innerhalb von sechs Wochen einen Verfahrenshilfeantrag zu stellen. Es kann vorkommen, dass der Verfassungsgerichtshof oder der Verwaltungsgerichtshof in einigen Fällen eine aufschiebende Wirkung gewährt. Die Gewährung einer solchen aufschiebenden Wirkung hat zur Folge, dass sich der Asylwerber bis zum Abschluss des Verfassungsgerichtshofverfahrens oder Verwaltungsgerichtshofverfahren legal im Bundesgebiet aufhält.
 
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jetzt erklärt dir der luke schon einige male, dass der gesetzgeber die schuld trägt.
jeder anwalt wird solange es legetim ist, verdienen dürfen...begreifst des ned ?

somit darf ich wieder zu meiner vorhin gestellten frage zurückkommen: wer bezahlt den anwalt?
is ja net so billig einen rechtsbeistand jahrelang zu beschäftigen.
 
Hab aber im Gegensatz zu der sich "irgendwo" entwickelnden längeren Debatte auch darauf hingewiesen, dass das nicht unmittelbar zum Thema gehört.

versteh....also dann darf ma, wenn ma darauf hinweist...

werd ich mir merken
 

Ja.. is mein absoluter Ernst... weil...

Wenn man bei einem Thema (die bösen Rechtsberater san Schuld) ned weiterkommt, sucht man sich hurtig die nächste Phrase (Wer bezahlts) aus und haut sich drauf und das ist Polemik in seiner reinsten Form...

Warum wird ned diskutiert warum der Gesetzgeber daran Schuld ist? Wovor fürchtet man sich?
 
Also um diese Neiddebatte a bissl abzukürzen...

www.asylanwalt.at

Is nur ein Beispiel...

Ganz im Vertrauen... Es gibt sehr viele Anwälte die Asylwerber KOSTENLOS vertreten, eben weil sie der Meinung sind, dass unser Asylrecht a riesengroßer Scheißhaufen is, der endlich auf ordentliche rechtsstaatliche Füße gestellt gehört...
 
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Wir, wer sonst?

(um wieder OnT zu sein :mrgreen:)

darauf wollte ich hinaus, nur finden das einige offenbar sogar ok, öffentliche gelder werden vernichtet.
paralell dazu gibt es auch noch spendenaufrufe, meine familie spendet nur mehr für rettung und ff, sollte es eine hilfsorganisation geben die garantiert ausschliesslich österreichischen familien zu helfen würde mein börserl wieder aufgehen.
 
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