Asylwerber: Satire oder doch traurige Realität??

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@ erotikhase
umreiße noch mal schnell meine Idee um dir das suchen zu ersparen.

mein Vorschlag war das Personen welche auch welchen Grund auch immer ,die nicht unter Genfer Konvention fallen und nicht als Flüchtling anerkannt werden wenn sie in Österreich bleiben erst nach 120 Monate erwerbstätigkeit Zugang zum sozialen Netz in Österreich erhalten .
 
doch, hier ging es eben darum !!!
dann frag mal ein paar Polizisten, sprich mit der Bevölkerung real, nicht nur im Internet, so wie ich, ganz einfach!! Sprich mit den Geschäftsleuten, mit den Schadenssachverständigen bei Gericht, Referenten bei Versicherungen usw., Es geht um Asylwerber, die hier kriminell sind, ganz einfach. Und das muss man so schnell wie möglich abstellen!! Wer das gut redet ist mit schuld!
 
ich glaube man muss bei der ganzen diskussion einmal zuerst zwischen 3 Gruppen unterscheiden
1 Asylbewerber sind Personen mit ungeklärten Status
2 Asylanten fallen unter Genferkonvention
3 Immigranten sind Personen die nicht unter den Schutz der Genferkonvention fallen und wenn man genau nimmt kein recht auf das verweilen in einem Land haben

und noch an erotikhase
ich bin nicht begeistert von einer pauschalierung von einer Gruppe Personen
 
Der Generationenvertrag bezeichnet einen fiktiven „Solidar-Vertrag zwischen jeweils zwei Generationen“ (Wilfrid Schreiber) als theoretisch-institutionelle Grundlage einer im Umlageverfahren finanzierten dynamischen Rente. Ziel ist die Einführung von Zurechnungsregeln für die Verteilung des Arbeiteinkommens Erwerbstätiger mit der Absicht, die individuellen Konsummöglichkeiten angemessen auf die drei Lebensphasen Kindheit und Jugend, Erwerbsphase und Alter aufzuteilen.[1] Der Begriff Generationenvertrag ist nicht juristisch, sondern bildlich zu verstehen, da zwischen den Generationen kein juristisch einklagbarer Vertrag geschlossen werden kann.

Die Quelle dazu ist Wikipedia <<< click, sollte man zumindest erwähnen. Und um das auch richtig zu verstehen, sollte man den ganzen Artikel lesen. Wobei ich aus meiner persönlichen Sicht noch ergänze, dass mit diesem "sogenannten Generationenvertrag" die Idee verbunden ist, dass sich die nachfolgende Generation der Verpflichtung entschlägt, für die eigenen Eltern direkt sorgen zu müssen. Die Nutznießer dieser Entwicklung sind jedenfalls die Kinderlosen. In einer Gesellschaft, wo die direkte Verantwortung der Kinder für die alt gewordenen Eltern noch gilt, haben Kinderlose keine Möglichkeit, als Trittbrettfahrer zu agieren.

ICH HOFFE DAS WIR UNS ZUMINDEST ÜBER DAS EINIG WERDEN KÖNNEN DAS SOZIALSYSTEM IN ÖSTERREICH IST MIT DEN BEITRÄGEN UNSERER GROSSELTEREN ELTERN UND UNS FINANZIERT!

Leider ist das nicht so. Denn wie in dem Wiki - Artikel ebenfalls beschrieben, sind durch die zeitgeschichtlichen Ergebnisse (Krieg, Währungsreform, Finanzkrisen) angesparte Vermögenswerte vernichtet worden. Trotzdem gilt natürlich: Wer jetzt einzahlt, der finanziert damit die Pensionen seiner Elterngeneration. Und ubestritten sollte sein, dass der, der lange und viel einzahlt, letztlich auch mehr Pension bekommt.
 
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ja immer......
Hier ist keiner, der krimminelle Leute schönredet, egal welcher Nationalität.
theoretisch ja, praktisch wird eben schöngeredet. Kriminelle werden nicht als Kriminelle anerkannt, und somit gibts die nur äußerst selten, Sozialbetrug ist keine krininelle Handlung usw.usw. mir reichts, möchte darüber nur mehr mit Leuten sprechen, die dies auch als Problem erkennen und nicht diese Probleme als lächerlich oder nicht vorhanden wegreden oder schweigen wollen.
 
Sozialbetrug bezeichnet einen Tatbestand nach § 153 d des österreichischen Strafgesetzbuches

ich glaube das es nicht das ist was du meinst weil das bezieht sich auf was anderes
 
Sozialbetrug bezeichnet einen Tatbestand nach § 153 d des österreichischen Strafgesetzbuches
es ging mir nicht nur um die betrügerischen ausländischen Baufirmen, die hier keine Steuern und Abgaben zahlen, sondern um die Leute, die hier sich jahrelang vom Staate eine Basis ergaunern, ohne je für diese Gemeinschaft was gemacht oder einbezahlt haben und auch kein Interesse zeigen, dies irgendwann zu tun. Solch miese Gesindel haben wir nämlich eh schon, somit muss man beim Zuzug aufpassen, damit es nicht noch mehr werden.
 
Erklärung von a-z


Die Abschiebung ist eine von den Behörden erzwungene Ausreise von Menschen, z.B. wenn in Österreich ein Aufenthaltsverbot vorliegt oder der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden ist. Sie wird meistens dann durchgeführt, wenn die betroffene Person nicht freiwillig zeitgerecht ausgereist ist.

Der Asylantrag ist das – auf welche Weise auch immer artikulierte – Ersuchen, in Österreich Schutz vor Verfolgung zu bekommen. Der Asylantrag kann nur direkt in Österreich gestellt werden und zwar in einer der Erstaufnahmestellen oder bei der Polizei.


Der Asylgerichtshof ist als zweite Instanz des Asylverfahrens für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesasylamts zuständig.

Im Asylverfahren wird entschieden, ob jemand, der in Österreich einen Asylantrag gestellt hat, Asyl bekommt und damit als anerkannter Flüchtling in Österreich bleiben darf. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob Österreich überhaupt für die Durchführung des Verfahrens zuständig ist. Ist das der Fall, wird im inhaltlichen Verfahren festgestellt, ob der Antragsteller Schutz vor Verfolgung braucht.

Asylsuchende (Asylwerber) sind Personen, die in einem fremden Land um Asyl – also um Aufnahme und Schutz vor Verfolgung – ersuchen und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Das Bundesasylamt (BAA) ist eine Behörde für das Asyl- und Flüchtlingswesen, die dem Innenministerium unterstellt ist und für Asylanträge in der ersten Instanz zuständig ist. Das BAA prüft, welcher Staat der EU für das Asylverfahren zuständig ist, ob es sich um einen zulässigen Asylantrag handelt, ob Fluchtgründe im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen oder eine andere Schutzform gewährt werden muss.

Die Dublin-II-Verordnung legt fest, welches EU-Land (sowie Norwegen, Island und die Schweiz) für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Asylverfahren nur in einem EU-Land durchgeführt wird. In der Regel ist jenes Land für das Verfahren zuständig, in dem der Asylsuchende das erste Mal einen Asylantrag gestellt hat oder in dem er nachweislich „EU-Boden“ betreten hat.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist eine Konvention des Europarates zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, die sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen bezieht. Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Mit Familienzusammenführung ist das Nachholen von ausländischen Ehepartnern, minderjährigen Kindern oder Eltern von minderjährigen Kindern nach Österreich gemeint.
Im Asylbereich ist eine Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzberechtigte (nach einer Frist von einem Jahr) möglich.

Flüchtlinge sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) Menschen, die sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung haben und den Schutz ihres Landes nicht in Anspruch nehmen oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren können.

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist das wichtigste völkerrechtliche Dokument für den Schutz von Flüchtlingen. Sie legt klar fest, wer als Flüchtling anerkannt wird und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Rund 150 Staaten haben die GFK unterschrieben, darunter auch Österreich.

Die Grundversorgung umfasst grundlegende Leistungen vor allem für hilfsbedürftige Asylsuchende im laufenden Asylverfahren.

Als „Illegale“ werden Menschen bezeichnet, die sich in einem Land aufhalten, obwohl sie keine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Asylsuchende erhalten für die Dauer ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltsberechtigung und sind legal in Österreich.

Migranten (auch manchmal Wirtschaftsmigranten oder Wirtschaftsflüchtlinge genannt) sind Personen, die ihre Heimat freiwillig verlassen, um ihre persönlichen Lebensbedingungen zu verbessern. Im Gegensatz zu Flüchtlingen werden Migranten nicht verfolgt und können wieder in ihr Heimatland zurückkehren.

Der „Non-Refoulement“-Grundsatz in der Genfer Flüchtlingskonvention besagt, dass ein Flüchtling nicht in ein Land zurückgewiesen werden darf, in dem er Verfolgung befürchten muss. Durch den „Non-Refoulement“-Grundsatz in weiteren menschenrechtlichen Verträgen, wie z. B. in der Europäischen Menschenrechtskonvention, werden auch alle anderen Personengruppen vor einer Abschiebung in ein Land geschützt, wo ihnen unmenschliche Behandlung oder Folter drohen würde.

Schlepper sind Personen, die wissentlich und meistens für Geld Menschen ohne gültige Reisedokumente bei der Ein- oder Durchreise in andere Länder helfen, weil sie diese nicht auf legalem Weg überqueren dürfen oder können. Dafür, dass diese Schlepper Menschen über die Grenzen schmuggeln, bezahlen die meisten viel Geld und nicht wenige auch mit ihrem Leben.


Schubhaft ist die Inhaftierung von Menschen mit dem Zweck, ihre Ausreise aus Österreich sicherzustellen. Es ist eine Sicherungshaft und keine Strafhaft. Insgesamt können Betroffene bis zu 10 Monate in Schubhaft genommen werden.


Subsidiärer Schutz wird Menschen gewährt, die aus ihrem Heimatland geflüchtet sind, jedoch nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erfüllen, deren Leben oder Sicherheit aber zum Beispiel durch Krieg, Unruhen oder Folter in ihrem Heimatland gefährdet ist.


Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne Eltern oder andere obsorgeberechtigte Erwachsene nach Österreich flüchten mussten.
entnommen von der seite der unhcr!
 
@ manon
wenn du mir deine geschicht erzählst kommen wir vermutlich weiter so hab ich keine ahnung was wieso und warum

alles was ich von dir weiss ist du bist Krankenschwester bzw masseurin und lebst in Wien mehr weiss ich jetzt nicht
 
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wenn du mir deine geschicht erzählst
nur kurz, sonst fliegen wir raus :mrgreen:

Ich bin aus dem Freistaat Sachsen, Jugend trallala, später politische Haft, freigekauft durch meinen Mann, ich durfte dann mit ihm mit, irgendwann zog es mich wieder nach Deutschland, habe fertigstudiert, 2003 kam eine Stellenausschreibung in Wien, habe mich beworben, wurde eingestellt, bekam Wohnung , später hab ich mich selbstständig in meinem Beruf gemacht, etwa 2007.
Von 2003 bis 2007 krankenversichert wie jeder Angestellte, ab 2007 SVA, habe also immer Beiträge bezahlt.
Nach Deinem Vorschlag, dürfte ich also erst kommendes Jahr einen Arzt aufsuchen, ohne selbst dafür bezahlen zu müssen.
 
Der Generationenvertrag bezeichnet ....
Ich glaube nicht, dass Du irgend jemandem hier den Generationenvertrag erklären musst. Erkläre lieber, warum Du vorher Zusammenhänge mit dem Budget hergestellt hast?

ICH HOFFE DAS WIR UNS ZUMINDEST ÜBER DAS EINIG WERDEN KÖNNEN DAS SOZIALSYSTEM IN ÖSTERREICH IST MIT DEN BEITRÄGEN UNSERER GROSSELTEREN ELTERN UND UNS FINANZIERT!
Darüber werden wir nicht einig werden, weil es schlicht falsch ist.
Das Sozialsystem in Österreich wird von ALLEN Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Steuerzahlern finanziert. Also seit zumindest 50 Jahren auch von temporären Gastarbeitern, zugewanderten Arbeitskräften, zugewanderten Unternehmern - also keineswegs nur von UNS, unseren Eltern und Großeltern.

Immigranten sind Personen die nicht unter den Schutz der Genferkonvention fallen und wenn man genau nimmt kein recht auf das verweilen in einem Land haben
Sagt jetzt genau wer?

weil ich was anderes auch noch zu tun habe, aber o.k. mag sein, dass das Fahrrad in China wirklich schon drei Minuten früher umgefallen ist.....
Schön, wenn Du anderweitig beschäftigt bist ....

Wennst nix Vernünftiges zu einer Diskussion beitragen willst, gibt's auch die Möglichkeit, einfach die Pappen zu halten. :)
 
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knt: sag ich doch, Einwanderer. ;)

Ich hab ja schon des Öfteren hier geschrieben, dass man Asyl und Einwanderung voneinander trennen muss. Und es gibt gute Gründe, diese Trennung zu beachten.

weil Zuwanderung nämlich auch in unserer Kultur und Tradition verankert ist,

Aber die Zuwanderung böhmischer Ziegelarbeiter nach Wien, dass war eben Zuwanderung und nicht (grenzüberschreitende) Einwanderung. Österreich ist alles andere als ein klassisches Einwanderungsland. Bei diesem Bergriff denke ich eher an Länder, wie Australien oder Kanada. Auch die USA haben in früheren Zeiten nach Menschen gesucht, um große und unbewohnte Gebiete zu besiedeln. Wir sind uns aber sicher darüber einig, dass in Österreich kein Mangel an ausreichend Einwohnern besteht.

Österreich hat aber auch keinen Bedarf an schlecht ausgebildeten und unqualifizierten Personen. Die bringt ohnehin unser Schulsystem in viel zu hohem Ausmaß hervor. Wenn Einwanderung, dann von Menschen, die bei uns auch wirklich gebraucht werden. Die Forderungen der Besetzer der Votivkirche zielen aber auf ein "Bleiberecht für Alle". Und genau das entspricht nicht dem Bedürfnis unseres Landes. Wir sollten uns unsere Einwanderer selber aussuchen dürfen. Soviel Souveränität muss auch für ein kleines Land möglich sein.

Die bömischen Ziegelarbeiter wurden damals in Wien übrigens dringend gebraucht!

Und noch einmal zu Klarstellung: Asyl für Menschen, die Asylgründe nachweisen können, stelle ich nicht in Frage.
 
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