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2) Nach dem Erhalt eines zweiten negativen Bescheides verlangt das Gericht von uns Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren in der Höhe von 220 zu zahlen. Im Falle einer Nicht-Erbringung kam es in mehreren Fällen zu Haftstrafen. Das ist inakzeptabel weil wir keine Kriminellen sind, uns ist es als Asylsuchende lediglich nicht erlaubt zu arbeiten. Wir fordern, diese Gebühren nicht mehr zahlen zu müssen.
16) Im Flüchtlingscamp sind wir vom Rest der Welt isoliert weil wir keinen Internetzugang und kein Fernsehen haben. Wir benötigen beides, um Kontakt mit unseren Familien und Freunden zu haben. Obwohl wir im 21sten Jahrhundert leben haben wir keinen Zugang zu modernen Medien sowie modernen Formen der Kommunikation. Wir fordern freien Internetzugang in den Camps und TV mit Sat-Empfang um Informationen von der Welt zu erhalten.
Zumindest diese beiden Forderungen halte ich für berechtigt. Viele andere sind mE überzogen.