Asylwerber: Satire oder doch traurige Realität??

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du hast sie doch gelesen?

Ja, hab ich... du mittlerweile auch? :mrgreen:

Steht darin etwas über Arbeitserlaubnis, gar eine Pflicht diese zu erteilen?

Das steht da ned, da hast schon recht, aber genau deswegen sollten sich manche ned herablassen die Asylwerber dann als arbeitsscheues Gesindel darzustellen nur weil sie NED arbeiten DÜRFEN...

Desweiteren schrieb ich: "nicht durch Falschangaben und ungerechtfertigte Einsprüche zu verzögern", das ist im Laufe der Stunden untergegangen.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage wird der Asylwerber gleich mal grundsätzlich als Beschuldigter behandelt...
Was sind denn die Rechte eines Beschuldigten?

Durch wieviele Instanzen könntest du es dir leisten einen Prozess zu führen (wegen dem Gleichheitsgrundsatz wärs gewesen...)?

Ob ich oder du dir das leisten kannst steht nicht zur Debatte, außer wir wollen wieder ein bisserl den Neid schüren...
Faktum ist, dass diese Menschen einfach den Rechtsweg ausschöpfen, der ihnen von Gesetzes wegen zusteht, egal wer das finanziert, wo ist also das Problem?
 
Gibt es, aber nur gegenüber Bürgern von Drittstaaten.

Ist so ned ganz richtig...

Wenns der EU-Bürger zu bunt treibt, kann man diesen auch mit einem Aufenthaltsverbot belegen...

Muss aber schon ziemlich krass sein, was der anstellt...
 
naja, laut Gesetzestext nicht, das reicht nicht aus oder hast jetzt mich gemeint ?

Yep!

1.
der EWR-Bürger, Schweizer Bürger oder begünstigte Drittstaatsangehörige von einem Gericht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist;

Kann aber auch mit weniger FS passieren, da von dem bsherigen Verhalten im Lande rückgeschlossen wird. Und wer will schon Rechtsbrecher im Land haben.(Ich weiß, eine philosophische Frage)
Kriminelles Verhalten erleichtert die Verhängungen eines zunächst befristeten Aufenthaltsverbotes.
Außerdem ist es, unter bestimmten Vorraussetzungen, auch möglich aus einer Freihheitstrafe früher entlassen zu werden, wenn ein Aufenthaltsverbot besteht!
 
Zuletzt bearbeitet:
...aber genau deswegen sollten sich manche ned herablassen die Asylwerber dann als arbeitsscheues Gesindel darzustellen nur weil sie NED arbeiten DÜRFEN...

Tut doch eh (fast) niemand (der die Situation versteht). Auf der einen Seite Arbeitsscheue unterstellen, zugleich aber Arbeitsplätze schützen wollen, wäre doch sehr schizophren.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage wird der Asylwerber gleich mal grundsätzlich als Beschuldigter behandelt...
Was sind denn die Rechte eines Beschuldigten?

Tja, wie soll man dem Asylwerber rechtlich begegnen? Als Beschuldigter wird er sicher nicht geführt, NOCH haben wir die Beweistlastumkehr nicht wirklich eingeführt!
Im Asylrecht gilt jedoch (und zwar auf der ganzen Welt): der Flüchtling hat nach GFK zu beweisen, das er ganz persönlich in seiner Heimat einer Verfolgung aus bestimmten, festgeschriebenen Gründen ausgesetzt ist. Das darf er in Österreich in einem zweistufigen Instanzenzug (soviel zur Rechtsstaatlichkeit!) mit zusätzlicher außerordentlicher Beschwerdemöglichkeit am VwGH. Nun liegt es an der Stichhaltigkeit der vorgebrachten "Beweise" wie lange der Bescheid braucht und wie der Bescheid ausfallen wird.
Es hat also der Werber in der Hand, die Dauer des Verfahrens zu bestimmen, er kann es sogar durch Fristsetzungen beschleunigen!

Man erkennt: Berechtigter, beweisbarer Asylgrund- rasches Verfahren- positiver Bescheid- alle happy. Diese Fälle kommen gar nicht über die Dreimonatsfrist hinaus, haben wegen Fingerabdrücken keine Bedenken und haben gar keine Zeit um auf Wien zu marschieren!

Dann haben wir noch "falsche" Flüchtlinge nach GFK, jemand schrieb: die ein lebenswerteres Leben wollen. Denen ist nach GFK und dementsprechend auch AsylG kein positiver Bescheid auszustellen. Punktum. Da wird auch die Berufung und die Beschwerde nichts bringen außer schlechter Stimmung und Enttäuschung.

Daneben gibt es aber auch den Typ Superschlau, der sämtliche Dokumente "verloren" hat und sich partout nicht mehr erinnern kann, aus welchem Land er denn geflohen ist. Aber dass er 16 Jahre alt ist weiß er gewiss, obwohl die Achter schon längst durchgebrochen sind. Selbstverständlich geht das erstmal negativ aus, dann wird beeinsprucht (ohne reale Aussicht auf Erfolg), ab jetzt ist der Werber aber subsidiär Schutzberechtiger mit allen Vorteilen und die Verzögerungstaktik wird zum Selbstzweck. Das sind die Fälle von denen man dann in der Krone lesen kann und die die Bauern so narrisch machen.

Ob ich oder du dir das leisten kannst steht nicht zur Debatte, außer wir wollen wieder ein bisserl den Neid schüren...
Faktum ist, dass diese Menschen einfach den Rechtsweg ausschöpfen, der ihnen von Gesetzes wegen zusteht, egal wer das finanziert, wo ist also das Problem?

Gut, lassen wir das. Rechtsweg, Recht und Gerecht sind komplett andere Baustellen. Ich muss es mir nur ab und zu in Erinnerung rufen.

Das wars von mir zu diesem Thema. Die Gesetze, die Verfahrenswege und mein Standpunkt dazu sind klar.
Es steht jedem der "mehr" tun möchte frei, einen Asylwerber seiner Wahl zu adoptieren. Diese Möglichkeit wird aber interessanterweise sehr selten genutzt, so selbstlos sind sie dann doch wieder nicht, die "Aktivisten".
 
du meinst ernsthaft mit kriminell mich? :fragezeichen:

wann bekommt man unbedingt von mehr als 5 Jahren?


Heut bekommst es wieder mal in den falschen Hals, was? :winke:

Ich meinte nur, für den Fall das "jemand, der nicht österreichischer Staatsbürger ist" und unbedingt ein Aufenthaltsverbot für Österreich erhalten will, sich damit leichter tut, wenn er sich kriminell betätigt und verurteilt wird.
 
LOL...

Also der letzte Bankräuber den ich kannte bekam 7 Jahre unbedingt...

Wie jetzn Nein?

Der Rahmen bei Raub geht von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Du hast auf Manons Frage, wo man mehr als 5 Jahre Freiheitsstrafe bekommt Raub erwähnt, und dass ist so nicht korrekt.
 
Der Rahmen bei Raub geht von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Du hast auf Manons Frage, wo man mehr als 5 Jahre Freiheitsstrafe bekommt Raub erwähnt, und dass ist so nicht korrekt.

Bedeutet das, dass nur die Mindeststrafe für ein Delikt (also hier bei Raub 6 Monate) als Grundlage für ein Aufenthaltsverbot herangezogen wird, oder doch die tatsächliche Verurteilung z.B. die 7 Jahre für lukes Bankräuber?

Was mich auch interessieren würde: Gelten nur Haftstrafen nach österreichischem Recht oder auch Haftstrafen im Herkunftsland für ein Aufenthaltsverbot?
 
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