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Gast
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für lukes Bankräuber?
Sorry fürs off Topic, aber
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für lukes Bankräuber?
Bedeutet das, dass nur die Mindeststrafe für ein Delikt (also hier bei Raub 6 Monate) als Grundlage für ein Aufenthaltsverbot herangezogen wird, oder doch die tatsächliche Verurteilung z.B. die 7 Jahre für lukes Bankräuber?
Was mich auch interessieren würde: Gelten nur Haftstrafen nach österreichischem Recht oder auch Haftstrafen im Herkunftsland für ein Aufenthaltsverbot?
Das persönliche Verhalten muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Strafrechtliche Verurteilungen allein können nicht ohne weiteres diese Maßnahmen begründen. Vom Einzelfall losgelöste oder auf Generalprävention verweisende Begründungen sind nicht zulässig. Die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen EWR-Bürger, Schweizer Bürger oder begünstigte Drittstaatsangehörige, die ihren Aufenthalt seit zehn Jahren im Bundesgebiet hatten, ist dann zulässig, wenn aufgrund des persönlichen Verhaltens des Fremden davon ausgegangen werden kann, dass die öffentliche Sicherheit der Republik Österreich durch seinen Verbleib im Bundesgebiet nachhaltig und maßgeblich gefährdet würde.
da fallen mir viele ein, denen es nicht um unser Wohl geht.....Und wer will schon Rechtsbrecher im Land haben
Daneben gibt es aber auch den Typ Superschlau, der sämtliche Dokumente "verloren" hat und sich partout nicht mehr erinnern kann, aus welchem Land er denn geflohen ist
Es steht jedem der "mehr" tun möchte frei, einen Asylwerber seiner Wahl zu adoptieren. Diese Möglichkeit wird aber interessanterweise sehr selten genutzt, so selbstlos sind sie dann doch wieder nicht, die "Aktivisten".
also, Manon, geh in Dich! Da werden wir schon was finden bei Dir, oder?wenn er sich kriminell betätigt
Das wär allerdings strafbar..
Also der letzte Bankräuber den ich kannte bekam 7 Jahre unbedingt...
(1) Gegen einen Drittstaatsangehörigen, der sich auf Grund eines Aufenthaltstitels rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, kann ein Aufenthaltsverbot erlassen werden, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, dass sein Aufenthalt
1. die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet oder
2. anderen in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten öffentlichen Interessen zuwiderläuft.
ja klar, so ersparen wir uns sehr viel. Jedes Verbrechen, das man vermutlich einem Ausländer zuordnen kann (Vergewaltigung, Einbruch, Überfall usw.) wird einfach ins Ausland delegiert. In der Zwischenzeit feiern wir den Jahreswechsel.Das heißt, dass der (derzeit noch gesuchte ) ausländische U 6 - Vergewaltiger längst hätte des Landes verwiesen werden können.
Das heißt, dass der (derzeit noch gesuchte ) ausländische U 6 - Vergewaltiger längst hätte des Landes verwiesen werden können.
Das heißt, dass der (derzeit noch gesuchte ) ausländische U 6 - Vergewaltiger längst hätte des Landes verwiesen werden können.
Nicht wegen der Vergewaltigung ...... er hat ja schon mehrfach wegen verschiedener Delikte mit unserer Justiz Bekanntschaft gemacht.
samt Kuschelzelle........Da ist mir lieber, er verbringt hier einige Jahre hinter Schloss und Riegel
die türkischen Gefängnisse sind dafür nicht bekannt......Sonst könnte er ja um seine Strafe umfallen
Typisch Österreich! Mir kommt es so vor, solchen Leute passiert in Österreich nichts.
Um als U-Boot bei der nächsten Tür hereinzukommen? Da ist mir lieber, er verbringt hier einige Jahre hinter Schloss und Riegel und wird danach ausgewiesen. Sonst könnte er ja um seine Strafe umfallen und das wollen die Rausschmeisser hier ja auch nicht.
gibt es schon wieder einen euen Fall in der U6 ? weil den von letztens hat man in Graz verhaftet,oder ?sobald man seiner habhaft
woher weiss man das, wenn man ihn noch nicht hat?Er ist kein österreichischer Staatsbürger, trotzdem wegen verschiedener Delikte bereits vor dem richter gestanden
woher weiss man das, wenn man ihn noch nicht hat?
Täterschutz geht vor alles!
Die gleichen, viel zu geringen Strafen für Vergewaltigung.Welche Strafen würden wohl einen Österreicher erwarten bei den gleichen Delikten?