auto beschlagnahme für raser!

Und genau dieser Fakt sollte dabei komplett wurscht sein .sonst kommen die Deppen noch auf die schräge Idee halt mit dem Auto eines anderen hirnlosen durch die Gegend zu bolzen . Wenn's dabei dann egal ob eigenes oder fremdes futsch ist überlegt sich die ich hab nix im Hirn dafür im rechten Fuß Fraktion das zweimal
Wie schon geschrieben, man kann zwengs Aktionismus nicht einfach grundlegende Rechtsprinzipien ausser Kraft setzen.
 
Wir sind zwar relativ oft einer Meinung in diesem Fall allerdings nur zu 50 %.
Das gewisse Minister nicht die hellsten Kerzen sind ist unbestritten.
Allerdings ist es kein Eingriff in die Eigentumsrechte jemanden einen Gegenstand wegzunehmen mit dem eine Straftat begangen wurde.
(Bewusst) überspitzt formuliert.
Ein Bankräuber kann auch nicht sagen.
OK das Geld habt's zurück eingesperrt habt's much auch aber meine Glock will ich wiederhaben
Wenns net seine ist, wirds eppa der Besitzer wieder kriegn. Ausser er ist Mittäter.
 
Und genau dieser Fakt sollte dabei komplett wurscht sein .sonst kommen die Deppen noch auf die schräge Idee halt mit dem Auto eines anderen hirnlosen durch die Gegend zu bolzen . Wenn's dabei dann egal ob eigenes oder fremdes futsch ist überlegt sich die ich hab nix im Hirn dafür im rechten Fuß Fraktion das zweimal
Die Sache ist die, dass der Papi dem L17 Fratzn danach seinen 200 oder mehr Ps Raumschiff SUV gibt. Mit dem der kleine Bua net Mal übers Lenkradl schauen kann. Früher haben wir an alten Golf bekommen zum Fahren. Aber die heutige Generation braucht es schick und teuer. ;)
 
Die Sache ist die, dass der Papi dem L17 Fratzn danach seinen 200 oder mehr Ps Raumschiff SUV gibt. Mit dem der kleine Bua net Mal übers Lenkradl schauen kann. Früher haben wir an alten Golf bekommen zum Fahren. Aber die heutige Generation braucht es schick und teuer. ;)
Eh gerade deswegen wenn nachher x tausend Euro futsch sind weil "Tatwaffe" Auto oder auch "fahrender Organspende Pass" (motorrad) weg wird das wahrscheinlich mehr Effekt haben als das bisserl das darfst aber nicht von heute. @Mitglied #333691 hat mir ja echte Horrorgeschichten erzählt was sich auch auf 2 Rädern in der SO Stmk so abspielt. Ich hab die Raser strecken dort gesehen. Ein könner wie il Dottore Valentino Rossi käme nie auf die hirnrissige Idee dort Vollgas zu geben.
Aber Hauptsache es machen hunderte/tausende die nicht Mal annähernd über seine Fähigkeiten verfügen.
Der "Freiheit" Willen.Welcher Freiheit? Der Freiheit sich aus maßloser Dummheit heraus das Genick zu brechen
 
Früher haben wir an alten Golf bekommen zum Fahren
Der im Ortsgebiet genauso seine 120 km/h fährt. Rasern kannst nicht mit Gesetzen und Strafen drohen, das funktioniert bei Mördern und Gewalttäter auch nicht.
Wieder einmal ein sinnloses Gesetz. Ich bin für Haftstrafen und empfindliche Geldstrafen oben drauf und Sozialdienst.
 
Der ÖAMTC sieht einen Zugriff auf fremdes Eigentum "klar verfassungswidrig". Wir glauben daher, dass eine grundlegende Überarbeitung notwendig werden wird, denn eine Verwaltungsbehörde wird diese neuen Vorgaben eventuell ressourcentechnisch nur schwer umsetzen können", meinte Martin Hoffer, Leiter der Rechtsdienste.
Standard

Soviel zur rechtsstaatlichkeit... :mrgreen:
 
Eh gerade deswegen wenn nachher x tausend Euro futsch sind weil "Tatwaffe" Auto oder auch "fahrender Organspende Pass" (motorrad) weg wird das wahrscheinlich mehr Effekt haben als das bisserl das darfst aber nicht von heute. @Mitglied #333691 hat mir ja echte Horrorgeschichten erzählt was sich auch auf 2 Rädern in der SO Stmk so abspielt. Ich hab die Raser strecken dort gesehen. Ein könner wie il Dottore Valentino Rossi käme nie auf die hirnrissige Idee dort Vollgas zu geben.
Aber Hauptsache es machen hunderte/tausende die nicht Mal annähernd über seine Fähigkeiten verfügen.
Der "Freiheit" Willen.Welcher Freiheit? Der Freiheit sich aus maßloser Dummheit heraus das Genick zu brechen
es ist eine sache sich das genick zu brechen aus eigener dummheit nur leider kommen dabei sehr oft unbeteiligte zu schaden, und genau die muss man schützen....die vergangenheit hat gezeigt, geldstrafen nur nützen nur sehr wenig, aber das objekt der begierde zu verlieren da werden es sich viele 2mal überlegen....
 
Wie schon geschrieben, man kann zwengs Aktionismus nicht einfach grundlegende Rechtsprinzipien ausser Kraft setzen.
Welche werden außer Kraft gesetzt? Hätte ich gern Mal erläutert. Weil die Eigentumsrechte erlöschen auch nach derzeitigem Stand bei Tatwaffe. Und wird ein Raserauto zur Tatwaffe erklärt gilt dasselbe Jedenfalls sieht es unsere Rechtsabteilung so
 
Die Sache ist die, dass der Papi dem L17 Fratzn danach seinen 200 oder mehr Ps Raumschiff SUV gibt. Mit dem der kleine Bua net Mal übers Lenkradl schauen kann. Früher haben wir an alten Golf bekommen zum Fahren. Aber die heutige Generation braucht es schick und teuer. ;)
Und Niemals gar nie nicht hätten wir damals Papis Raumschiff genommenen, sondern erst mal auf einen alten Golf gespart 😂 Da fällt mir gerade ein, mein Vater kam 1979 bei einem Unfall ums Leben. Die 18 jährige Tochter bekam von ihrem Vater den 7er BMW statt ihrer "Ente," weil sie in den Skiurlaub fuhr mit ihren Freunden. Sie kam auf Glatteis ins schleudern. Ich möchte damit sagen, dass es das schon früher gab, es gab auch keine Vorwürfe unsererseits.
 
Dabei spielt es keine Rolle wer Eigentum an dem Fahrzeug hat. Die Einnahmen gehen an die Staatskasse.
Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass in DE und CH auch Fahrzeuge, die im Eigentum Dritter stehen, einziehungsfähig und verwertbar sind, allerdings ist dabei zu prüfen, ob die dritte Partei durch ihr Verhalten bewirkt oder bewusst in Kauf nimmt, dass ein anderer damit die Allgemeinheit gefährdet oder die Gefahr besteht, daß damit rechtswidrige Taten begangen werden. Im Fall von Leasingfirmen und Banken als Eigentümer wird das wohl für gewöhnlich zu verneinen sein. Das Fahrzeug wird in einem derartigen Fall eingezogen und nach Abschluss des Verfahrens an den Eigentümer retourniert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und Niemals gar nie nicht hätten wir damals Papis Raumschiff genommenen, sondern erst mal auf einen alten Golf gespart 😂 Da fällt mir gerade ein, mein Vater kam 1979 bei einem Unfall ums Leben. Die 18 jährige Tochter bekam von ihrem Vater den 7er BMW statt ihrer "Ente," weil sie in den Skiurlaub fuhr mit ihren Freunden. Sie kam auf Glatteis ins schleudern. Ich möchte damit sagen, dass es das schon früher gab, es gab auch keine Vorwürfe unsererseits.
Das ist recht komplex... in der Antn (ich hatte unter anderem eine) hattest schon bei vergleichsweise harmlosen Unfällen ein hohes Risiko. Ich denk dass die vorher von dir angeführten rückläufigen Todeszahlen zu einem guten Teil auf gravierend verbesserte passive und aktive Sicherheit zurückzuführen sind.
- D.h. wenns kracht ist die Chance auszusteigen beträchtlich, während man früher eppa die Lenksäule im Brustkorb stecken hatte.-
Weniger auf Strafen oder erst recht nicht auf vernünftigere Verkehrsteilnehmer.
 
Ein Eingriff in die Freiheit des mündigen Bürgers wäre es nur, wenn derjenige schon ohne Tatbestand das Fahrzeug entzogen bekommt. Sprich man traut dem Bürger nicht zu ein Fahrzeug ordnungsgemäß der STVO zu nutzen. Hier begeht allerdings jemand ein Verkehrsverstoß "Raserei" und dementsprechend müssen die Konsequenzen tragen. Ob da ein Beschlagnahmung gerechtfertigt ist? Meiner Meinung nach ja. Wen jemanden vorsätzlich den Tot eines Menschen in Kauf nimmt, sollte man dies verhindern und nicht warten.
Genau. So ist es.
 
Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass in DE und CH auch Fahrzeuge, die im Eigentum Dritter stehen, einziehungsfähig und verwertbar sind, allerdings ist dabei zu prüfen, ob die dritte Partei durch ihr Verhalten bewirkt oder bewusst in Kauf nimmt, dass ein anderer damit die Allgemeinheit gefährdet oder die Gefahr besteht, daß damit rechtswidrige Taten begangen werden. Im Fall von Leasingfirmen und Banken als Eigentümer wird das wohl für gewöhnlich zu verneinen sein. Das Fahrzeug wird in einem derartigen Fall eingezogen und nach Abschluss des Verfahrens an den Eigentümer retourniert werden.
Ich glaube auch nicht, dass leasing Firmen bestimmte umbauten am Auto erlauben
 
Ich glaube auch nicht, dass leasing Firmen bestimmte umbauten am Auto erlauben
Erlauben sie in der Regel eh nicht. Ist im Leasingvertrag geregelt. Die meisten werden es vermutlich ihrer Leasingfirma einfach verschweigen.
Hat aber jetzt nichts mit der Verwertung von Wirtschaftsgütern im Eigentum unbeteiligter Dritter zu tun.
 
Erlauben sie in der Regel eh nicht. Ist im Leasingvertrag geregelt. Die meisten werden es vermutlich ihrer Leasingfirma einfach verschweigen.
Hat aber jetzt nichts mit der Verwertung von Wirtschaftsgütern im Eigentum unbeteiligter Dritter zu tun.
Aber zum eintragen muss der typenschein bei der Behörde vorgelegt werden...

Ich weiß eh, dass mit der Verwertung nix zu tun hat aber nach der leasingnehmer nicht der besitzer ist, könnte die leasingfirma etwas dagegen tun, also Anden komischen umbauten zb
 
Ich weiß eh, dass mit der Verwertung nix zu tun hat aber nach der leasingnehmer nicht der besitzer ist, könnte die leasingfirma etwas dagegen tun, also Anden komischen umbauten zb
Das Chiptuning, die größeren Felgen oder die Need for Speed Unterbodenbeleuchtung werden die wenigsten eintragen lassen. Und gegen einen wertsteigernden Umbau von Manthey oder Novitec werden die Leasingfirmen nach Rücksprache mitunter nichts einzuwenden haben.
 
Zurück
Oben