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Das Chiptuning, die größeren Felgen oder die Need for Speed Unterbodenbeleuchtung werden die wenigsten eintragen lassen. Und gegen einen wertsteigernden Umbau von Manthey oder Novitec werden die Leasingfirmen nach Rücksprache mitunter nichts einzuwenden haben.
Tuning, Tieferlegen & Co. – große Veränderungen am Leasingfahrzeug
Umfassende Veränderungen am Leasingfahrzeug, wozu klassisches Tuning (z.B. Chiptuning) ebenso zählt wie das Tieferlegen eines Wagens, sind in der Regel nicht gestattet. Auch wenn beispielsweise das Chiptuning vor der Rückgabe rückgängig gemacht werden kann, um den Originalzustand wiederherzustellen, so ist die Grundsubstanz des Autos doch verändert worden. Chiptuning beeinflusst nämlich Motor und Fahrwerk und erhöht die Belastung und Abnutzung. Selbst nach einem Rückbau ist die Abnutzung des Autos stärker als bei einem baugleichen Auto ohne Tuning. Der Restwert ist geringer und Sie müssen kräftig nachzahlen – wenn der Händler das Auto überhaupt zurücknimmt. Durch das Tuning erlischt außerdem die Herstellergarantie auf den Motor. Bei einem Schaden am Motor würde der Hersteller auf die Modifizierung verweisen und Sie müssten die Kosten selbst tragen.Beim Tieferlegen verhält es sich ähnlich: Um ein Auto tieferzulegen muss entweder eine verkürzte Feder eingebaut oder ein neues Fahrwerk (adaptiv oder Sportfahrwerk) eingebaut werden. Das verändert die Grundsubstanz des Autos immens. Aber selbst wenn Sie bei der Rückgabe die Serienfedern oder das originale Fahrwerk wieder einbauen lassen würden, wäre das Fahrzeug im Leasingzeitraum ganz anders belastet worden als mit originalen Bauteilen. Kratzer und Dellen an Karosserie sind kaum vermeidbar. Deshalb ist das Tieferlegen ebenso wie Chiptuning in der Regel keine Option bei geleasten Fahrzeugen.
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