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Vielleicht war oder bin ich zu kritisch. Hab mir das mal durchgelesen wie das in der Schweiz so läuft und das ist nicht blöd also so kann ich mir das gut vorstellen
Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts ist die Aufrechterhaltung einer Beschlagnahme zulässig, solange der Leasingvertrag nicht gekündigt ist und die Leasinggesellschaft nicht garantieren kann, dass das beschlagnahmte Fahrzeug nicht erneut in den Besitz des Täters gelangen könnte.
Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts ist die Aufrechterhaltung einer Beschlagnahme zulässig, solange der Leasingvertrag nicht gekündigt ist und die Leasinggesellschaft nicht garantieren kann, dass das beschlagnahmte Fahrzeug nicht erneut in den Besitz des Täters gelangen könnte.