Dienstleistungen Diverses Backgrounddiskussionen über das Gewerbe

Was gibt es da viel zu diskutieren?
Ist doch selbstverständlich, dass er ihr zumindest die Hälfte bezahlt.
Auch, wenn er es nicht absichtlich gemacht hat, so hat er sie doch versetzt.
Andere Dienstleister(bitte mich nicht wegen des Vergleiches hauen) würden auch Anfahrts- und Arbeitszeit verrechnen. Ein Elektriker oder Installateur zB. Abgesehen davon ist der Mann um seinen gesunden Schlaf zu beneiden. Ich wäre vermutlich vor Aufregung hellwach, aber das ist eine andere Geschichte.
 
Ich kannte das Video schon.
Eine andere Frage nur aus reinem Interesse.
Ein EF Kollege, mit dem ich lange in regem Austausch stehe, hatte folgende Situation:
Er bestellt eine Dame, die fährt auf die Adresse und er macht nicht auf.
Er ist eingeschlafen. Sie wartet 20 Minuten ruft mehrfach an.
Sie fährt weg und schickt ihm per WhatsApp eine Rechnung, mit 50% der ausgemacht Kosten.
Was denkt ihr dazu?
Bei manchen Wirten zahlst Du auch Umsatzentgang, wenn Du reservierst und nicht auftauchst…
 
Bei manchen Wirten zahlst Du auch Umsatzentgang, wenn Du reservierst und nicht auftauchst…
Auch von Ärzten habe ich es schon gehört. Anscheinend nimmt die Zahl der No-Shows so zu, dass man zu solchen Maßnahmen greifen muss. Man liest auch oft über Fakebuchungen oder gar Leuten, die sich einen Spaß draus machen, die Damen unerkannt zu beobachten.
 
Juristen aller Länder ver-äh korrigiert mich bitte. Das mit der Sittenwidrigkeit war einmal und gilt nicht mehr. Das habe ich aus dem Barbara Karlich Video gelernt ;) Da sage nochmal einer, dass Talkshows nicht bilden ;)

Auf die Schnelle habe ich das hier gefunden:
Die Karlich, das war mal eine Milf herst. Heute kann man sie der Kategorie BBW zuordnen. 😀

Die genannte OGH-Entscheidung hat den Entgeltanspruch nach Vornahme der sexuellen Handlung zum Gegenstand. Das lässt der OGH so gelten.
Im obigen Fall geht‘s darum, ob man einen Vertrauensschaden oder Nichterfüllungsschaden gegen Freier einklagen könnte.
Würde der Prositutionsvertrag also solcher anerkannt werden, stünden zudem sämtliche Rechtsbehelfe offen. Eigentlich müsste man den Prostitutionsvertrag als Vertrag eigener Art ansehen, als sog. Vertrag sui generis (wie es Juristen nennen würden).

Der Agentur-Inhaber soll sich melden, wir kämpfen das bis zum OGH durch. :rofl:
 
Meiner Meinung nach ist es auch bei Fake Buchern, die dann kichernd hinter dem Vorhang stehen verrechenbar.
Eine Haftung hätte man allerdings auch
Deliktsrecht: (§ 1295 Abs 2 ABGB)
wenn der Kunde aus Jux die Sexarbeiterin zu einem falschen Ort bestellt hätte und er sich ihrer Aufwendungen für die Fahrt bewusst war.
Einschlafen ist blöd, aber dem Kunden war auch hier Aufwand der Sexarbeiterin bewusst.
Also aus meiner Sicht ein klares Ja.
 
Auch von Ärzten habe ich es schon gehört. Anscheinend nimmt die Zahl der No-Shows so zu, dass man zu solchen Maßnahmen greifen muss.
Wenn mir eine Zahnärztin einen Termin in 3 Wochen gibt wo ich aber momentan unerträgliche Zahnschmerzen habe dann
werde ich mir einen anderen Zahnarzt suchen und ich werde einen Teufel tun um da irgendetwas zu stornieren.
 
Juristen aller Länder ver-äh korrigiert mich bitte. Das mit der Sittenwidrigkeit war einmal und gilt nicht mehr. Das habe ich aus dem Barbara Karlich Video gelernt ;)
Dann bist du ja bestens informiert:rofl:
Da kann man ja gleich wieder zum Bildungsthread übergehen und sich fragen warum es mit unserer Bildung bergab geht wenn man
sich bei den ORF-Bildungstussis weiterbildet.:rofl:
 
Wenn mir eine Zahnärztin einen Termin in 3 Wochen gibt wo ich aber momentan unerträgliche Zahnschmerzen habe dann
werde ich mir einen anderen Zahnarzt suchen und ich werde einen Teufel tun um da irgendetwas zu stornieren.

Kein Zahnarzt gibt Dir einen Termin in drei Wochen, wenn Du über unerträgliche Schmerzen klagst.

Du wirst entweder eingeschoben oder an einen anderen Zahnarzt oder eine Klinik verwiesen.
 
Wenn mir eine Zahnärztin einen Termin in 3 Wochen gibt wo ich aber momentan unerträgliche Zahnschmerzen habe dann
werde ich mir einen anderen Zahnarzt suchen und ich werde einen Teufel tun um da irgendetwas zu stornieren.
D.h. du hältst dann den anderen Zahnarzttermin für in 3 Wochen aufrecht, obwohl dann deine aktuellen Zahnschmerzen schon ein anderer Zahnarzt behoben hat. Und du gehst dann zu dem ausgemachten Termin in 3 Wochen nicht hin, weil....?
 
Ja, wie macht er das, da muß er ja bei der Reservierung alle meine Daten auf nehmen, wenn er das macht brauche ich ohnehin keinen Wirt mehr-
Datenschutz!
das aufnehmen von persönlichen daten für eine reservierung ist jedenfalls durch die dsgvo vollkommen gedeckt
das hat mit datenschutz genau gar nichts tun (kritisch wäre, wenn er sie an dritte weiterleitet, für andere zwecke verarbeitet, nicht löscht oä)

aber keine sorge - der wirt braucht auch dich als gast nicht, wenn du nur reservierst und nie/nicht daherkommst :mrgreen:
 
Ja, wie macht er das, da muß er ja bei der Reservierung alle meine Daten auf nehmen, wenn er das macht brauche ich ohnehin keinen Wirt mehr-
Datenschutz!
Du hast DaTeNsChUtZ falsch geschrieben!!!

(Und ich habe den Eindruck, dass du bei Rechtsthemen nicht ganz so sattelfest bist. Was in Ordnung ist, geht ja vielen Menschen so.

Nachhilfestunde:
"culpa in contrahendo" ist der Fachbegriff.
Und das betrifft - damit niemand sagt, dass wir off-topic sind - selbstverständlich auch "Reservierungen" bei Escortagenturen. :)

Dieses "Verschulden vor Vertragsschluss" bedeutet nichts anderes, als dass du mit einer verbindlichen Reservierung einen Vertrag eingehst, an den sich beide Parteien halten müssen: Das Wirtshaus und der Gast, die Escortagentur und der Kunde, die ÖBB und der Fahrgast, die Zahnärztin und der Patient. Im Prinzip einigen sich ja beide Seiten darauf, eine bestimmte Dienstleistung nicht sofort, sondern am Dienstag in drei Wochen um 12:30 abzuwickeln.

Kann das nicht garantiert werden ("Kommen's vorbei, es wird schon was frei sein!", "Ja, schau ma mal, wird schon kein anderer Kunde da sein") ist das ein ausreichender Hinweis darauf, dass dieser Vertragsabschluss unsicher ist. Sagt der Geschäftspartner aber zu, so ist das natürlich verbindlich.
Für beide Seiten.

Kommt nun dieser Vertrag nicht zustande (Kunde taucht nicht auf, im Restaurant wurde die Reservierung trotz verbindlicher Reservierung übersehen, usw) und einem der beiden Geschäftspartner ist ein Schaden daraus entstanden, weil er auf das Zustandekommen des Vertrages vertraut hat, ist diesem Geschäftspartner dieser Schaden zu ersetzen.

Daher ist es vollkommen in Ordnung, wenn Unternehmen für ein "No Show" für einen daraus entstandenen Schaden etwas verlangen. Genau so wie es dir zusteht, beim Restaurant einen daraus entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Selbstverständlich immer in Relation.)
 
Dann bist du ja bestens informiert:rofl:
Da kann man ja gleich wieder zum Bildungsthread übergehen und sich fragen warum es mit unserer Bildung bergab geht wenn man
sich bei den ORF-Bildungstussis weiterbildet.:rofl:
Danke der Nachfrage. Um meine Bildung musst du dir keine Sorgen machen. Die Aussage "nicht generell sittenwidrig" im verlinkten OGH-Artikel hat mich mein Posting vorsichtig formulieren lassen. Das nächste Mal kennzeichne ich Ironie für alle, die die Brille nicht aufgesetzt haben. Man lernt immer gern dazu.
 
Kein Zahnarzt gibt Dir einen Termin in drei Wochen, wenn Du über unerträgliche Schmerzen klagst.

Du wirst entweder eingeschoben oder an einen anderen Zahnarzt oder eine Klinik verwiesen.
Ja Frau Doktor,wenns eine Zahnärztin nicht nötig hat und du das erste mal bei ihr bist weil deine eigentliche auf Urlaub ist dann macht sie das so,ich bin da leider kein Einzelfall. Und in eine Klinik braucht sie mich nicht verweisen,das bringe ich selber zusammen.
Wenn sie gesagt hätte sie will keine neuen Patienten wäre es für mich einfacher gewesen,aber es geht einigen Ärzten einfach viel zu gut, deshalb haben wir auch das Problem des Ärztemangels, die machen ein paar Stunden in der Woche Dienst und das war es auch schon. Wenn sie sich wenigstens mit den Ordinationszeiten abstimmen würden wäre es ja auch schon leichter, aber das geht nicht, man kann ja nicht mit der bösen Konkurrenz zusammenarbeiten.
Also bitte vergiss deinen ersten Satz,alles geht wenn man (nicht) will.
 
D.h. du hältst dann den anderen Zahnarzttermin für in 3 Wochen aufrecht, obwohl dann deine aktuellen Zahnschmerzen schon ein anderer Zahnarzt behoben hat. Und du gehst dann zu dem ausgemachten Termin in 3 Wochen nicht hin, weil....?
...mich so eine Arztin.....kann,sie will scheinbar keine neue Patienten, also wird sie sich ohnehin freuen wenn sie mich nicht mehr sieht.
Und davon dass ich inzwischen bei einem anderen Zahnarzt war wird sie wohl ausgegangen sein als sie mir die Mahnung schrieb.
 
das aufnehmen von persönlichen daten für eine reservierung ist jedenfalls durch die dsgvo vollkommen gedeckt
das hat mit datenschutz genau gar nichts tun (kritisch wäre, wenn er sie an dritte weiterleitet, für andere zwecke verarbeitet, nicht löscht oä)
Die Frage ist welcher Wirt das macht und ob das dafürsteht wegen ein paar Einzelfällen.
aber keine sorge - der wirt braucht auch dich als gast nicht, wenn du nur reservierst und nie/nicht daherkommst :mrgreen:
Genau so ist es.

Aber mit mir hat ohnehin kein Wirt diesbezüglich ein Problem, ich habe noch nie einen Termin versäumt wenns ums essen ging.:rofl:
 
Zurück
Oben