Ja, wie macht er das, da muß er ja bei der Reservierung alle meine Daten auf nehmen, wenn er das macht brauche ich ohnehin keinen Wirt mehr-
Datenschutz!
Du hast DaTeNsChUtZ falsch geschrieben!!!
(Und ich habe den Eindruck, dass du bei Rechtsthemen nicht ganz so sattelfest bist. Was in Ordnung ist, geht ja vielen Menschen so.
Nachhilfestunde:
"culpa in contrahendo" ist der Fachbegriff.
Und das betrifft - damit niemand sagt, dass wir off-topic sind - selbstverständlich auch "Reservierungen" bei Escortagenturen.
Dieses "Verschulden vor Vertragsschluss" bedeutet nichts anderes, als dass du mit einer verbindlichen Reservierung einen Vertrag eingehst, an den sich beide Parteien halten müssen: Das Wirtshaus und der Gast, die Escortagentur und der Kunde, die ÖBB und der Fahrgast, die Zahnärztin und der Patient. Im Prinzip einigen sich ja beide Seiten darauf, eine bestimmte Dienstleistung nicht sofort, sondern am Dienstag in drei Wochen um 12:30 abzuwickeln.
Kann das nicht garantiert werden ("Kommen's vorbei, es wird schon was frei sein!", "Ja, schau ma mal, wird schon kein anderer Kunde da sein") ist das ein ausreichender Hinweis darauf, dass dieser Vertragsabschluss unsicher ist. Sagt der Geschäftspartner aber zu, so ist das natürlich verbindlich.
Für beide Seiten.
Kommt nun dieser Vertrag nicht zustande (Kunde taucht nicht auf, im Restaurant wurde die Reservierung trotz verbindlicher Reservierung übersehen, usw) und einem der beiden Geschäftspartner ist ein Schaden daraus entstanden, weil er auf das Zustandekommen des Vertrages vertraut hat, ist diesem Geschäftspartner dieser Schaden zu ersetzen.
Daher ist es vollkommen in Ordnung, wenn Unternehmen für ein "No Show" für einen daraus entstandenen Schaden etwas verlangen. Genau so wie es dir zusteht, beim Restaurant einen daraus entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Selbstverständlich immer in Relation.)