Ich glaube, Escortagenturen haben genaue Regelungen für diesen Fall in ihren AGB. Falls keine explizite Regelung für den Fall vereinbart wurde, greifen vermutlich die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, die ich nicht kenne, weil ich kein Jurist bin. Vermutlich geht es um Vertrags- und evt. Schadenersatzrecht.
Laienmeinung bzw. Bauchgefühl: Der Dame ist schon ein finanzieller Schaden entstanden wie zB. Fahrtkosten, Einkommensverlust(sie hätte ja in der Zeit einen anderen Kunden treffen können). Somit ist eine Abgeltung des Schadens durchaus angebracht, finde ich.
Hotels behalten bei kurzfristiger Stornierung oder Nichterscheinen bis zu 100% der Rechnung ein.