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Gast
(Gelöschter Account)
Das meinte ich nicht. Ich meinte SWs, die einen "Helfer" oder "Initiator" hatten, der sie nach Österreich bringt und der entscheidet, wo sie zu arbeiten beginnen. Diese Person entscheidet nicht selten auch über freie Tage, Arbeitszeiten und das Service der SW, was ja auch vom Studio abhängt. Das hat alles nichts mit Verträgen zu tun, sondern sind
belegte Fälle, wo Zwang und Drohungen (direkte und indirekte Gewaltanwendung) eine wichtige Rolle spielen. Diese Mädchen wechseln oft eher die Stadt oder das Land, bevor sie das Studio wechseln oder hören halt gleich wieder auf, weil sie es nicht packen.
Ich streite ja nicht ab, dass es auch echte Zwangsprostitution gibt. Jeder Fall ist sicherlich Einer zu viel.
Aber ich bestreite zum Einen die oft kolportierte Dimension.
Und zum Anderen stört mich dieses zweierlei Maß messen, durch welches Sachverhalte, die anderswo als völlig normal gelten, im Rotlichtgewerbe auf die Goldwaage gelegt und so zum bösen "Zwang" umgedeutet werden.
Wenn du hier zum Beispiel extra betonst, dass eine andere Person über die Arbeitszeiten der Sexworkerin entscheidet, dann steht da zwischen den Zeilen sinngemäß: "Schau an, die kann nicht selbst bestimmen, wann sie arbeitet. Also muss da irgendwas nicht in Ordnung sein".
Würdest du bei der Tätigkeitsbeschreibung einer Billa-Verkäuferin extra betonen, dass der Billa den Dienstplan macht und die Arbeitszeiten bestimmt?
Wahrscheinlich nicht, weil es da selbstverständlich ist, dass sich die Arbeitszeiten nach den Billa-Öffnungszeiten und dem Kundenandrang richten und ein Dienstplan gemacht wird, damit um 10 Uhr nicht 7 Verkäuferinnen da sind und um 17 Uhr vielleicht nur 1, weil alle Anderen schon früher nach Hause gehen wollen.
Für mich stellt sich die Frage, warum redet bei der Billa-Verkäuferin niemand von "Zwang", wenn die bis 20 Uhr bleiben muss, obwohl sie schon um 17 Uhr gehen möchte?
Bei einer Sexworkerin hingegen soll es ein "Zwang" sein, wenn sie bis 20 Uhr bleiben muss?
Warum diese unterschiedlichen Maßstäbe für völlig idente Sachverhalte?
Entweder die Fremdbestimmung der Arbeitszeit gilt immer als Indiz für "Zwang", dann bei der Sexworkerin, aber genauso bei der Billa-Verkäuferin.
Oder die Fremdbestimmung der Arbeitszeit gilt nie als Indiz für "Zwang", dann eben nicht bei der Billa-Verkäuferin, aber genauso auch nicht bei der Sexworkerin.
Einmal so und einmal so, ist schlicht Doppelmoral.