bräuchte mal einen rat

Ich denke schon, dass das hauptsächlich nur eine Schwärmerei war/ist, denn sie ist ja noch fast ein Kind... in dem Alter kann man ja noch gar nicht wissen, was man will. Aber es ist auf alle Fälle richtig, den Kontakt mit ihr abzubrechen, wenn sie nicht verstehen will. Da zählt wieder das Sprichwort "lieber eine Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende" ;)
 
Da muss die Juristin in mir widersprechen. Mit 15 ist es nicht strafbar!

Ja das stimmt!
Wenn man einvernehmlichen sex mit einer 15järigen hat macht man sich nicht strafbar!

Das Österreichische Gesetz schreibt vor:

Rein rechtlich ist es so, dass du ab 13 Jahren mit jemandem schlafen darfst. Allerdings darf der Altersunterschied nicht größer als drei Jahre sein. Also im Klartext: Wenn du 13 bist, darf derjenige oder diejenige, mit dem oder der du Sex hast, nicht älter als 16 sein. Sonst würde sich der oder die Ältere strafbar machen. Ab dem Alter von 14 gibt es diese Altersregelung nicht mehr.
 
Hallo alle miteinander

Ich hab da mal eine Frage und zugleich ist es auch mein Problem und zwar: bin ich desöfteren in einen Chat unterwegs und seit einen Jahr chatte ich mit einen 15 jährigen Mädel (ich weiss sie ist zu jung für mich und möchte mit der auch nix anfangen also bitte keine blöden antworten ok) und wir chatten normal und haben auch spass aber mit der was anfangen daran denke ich nicht mal aber sie denn seit ein paar Monaten fragt sie mich immer wieder ob ich ihr Freund sein will, natürlich sage ich immer nein und erkläre es ihr das sie 15 ist sie sich einen Freund in ihren Alter suchen soll und das ich viel zu alt bin aber das kapiert sie nicht oder will es nicht kapieren. Also meine Frage ist das nur Schwärmerei oder ist sie doch in mich verliebt denn ich glaub es ist nur Schwärmerei also könnte ihr mir da bitte helfen was ich da machen soll.

Danke für eure Hilfe

lG Memphis25

nimm sie, olt wets e von alan *fg*
 
vor allem bevor die handschellen klicken !!
von der moralischen verwerflichkeit als erwachsener mit einem " kind" in sachen liebe und erotik zu kommunizieren mal abgesehen !
 
In Östereich vielleicht nicht, in Deutschland schon siehe §176 StGB

http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

denn bis zum vollendeten 18 Lebensjahr ist es Mißbrauch an "Kindern oder Jugendlichen"! Besonderns bei dem Altersunterschied, Mißrauch von Abhängigen??
Lieben Gruß
Sabrina,

Ähhhhm also wenn ich deinen Link aufrufe lese ich folgendes: (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Ich studiere Jus in Österreich, aber wenn bei euch nur annähernd diegleichen Gesetzesauslegungsregeln gelten, weiß ich nicht wie du auf die 18 Jahre kommst.
 
Grias di Hotman!
Dein Eintrag klingt Hieb und Stichfest. Worauf stützt du deinen Eintrag bzw. wo kann man die Rechtslage diesbezüglich in Österreich leichtverständlich nachlesen. Sex zwischen 16 jähriger Junger Frau und 41 jährigem Mann. Beiderseitiges Einverständniss vorausgesetzt.
Vielen Dank für deine Beantwortung schon mal im Voraus.
 
Für Paintmaster und alle, die es interessiert auch die Rechtslage in Österreich:

§ 207b STGB

(1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Natürlich ist zu beachten, dass es etwas bei Schutzbefohlenen und so Sonderregelungen gibt!

Weiters ist zu erwähnen, dass in den Gesetzesmaterialien definiert wird, dass die sexuelle Selbstbestimmung grundsätzlich ab Erreichen der Müdigkeit geben sein sollte, womit sich auch die 14-Jahres-Grenze etabliert hat, die so aus diesem Gesetzespassus nicht herausgeht!
 
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Jus und Kunstgeschichte zu studieren - ist das nicht ein irrer Stress.....:hmm:

Leicht ists nicht, grad in der Prüfungszeit wirds manchmal schon eng. Aber es ist einfach toll, weil in den zwei Fächern einfach total verschiedene Dinge von einem gefordert werden und genau das macht den Reiz aus.

Und nur der Vollständigkeit halber: Ein bisserl arbeiten tu ich auch so nebenbei ;-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
an hako10, sorry hab deinen beitrag zu spät gelesen erst nachdem ich geantwortet habe sorry, mir liegt an ihr nix sie ist zwar nett und man hat spass mit ihr wenn wir chatten aber sonst ist es nur auf den chat begrenzt da sie viel zu jung ist und meiner meinung sollte sie sich einen jungen in ihren alter suchen

Wenns für dich eh nur auf den Chat begrenzt ist, dann sag ihr das nochmal explizit und gut ists.
Und ansonst es kommt halt auch aufs Mädel an.
Es gibt nunmal auch Frauen/Mädels die halt auf reifer stehen und aus ihrer Sichtweise ist das 25 schon.
Ich war 16 und mein erster Freund war 28.
Mein Vater würde heute noch Tirol sprengen, wenn er wüßte was da alles gelaufen ist, aber für mich wars eine sehr schöne und auch prägende Zeit.
Liebe Grüße
Tina
 
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