COVID-19- Notmaßnahmen-VO - NotMV

Falsch.
Glaubhaftmachung der Inanspruchnahme einer Ausnahme. Par 16.

Psychische Erholung. Mehr ist nicht zu sagen. Wohin ich dazu gehe, muss ich nicht sagen. Wenn es meiner physischen und psychischen Erholung dient, kann ich von hier bis Salzburg gehen.

Aber du kannst mir gerne Explizit die Stelle zeigen, wo steht, dass auch das Ziel genannt werden muss.
 
Also bestellt man sich die Dame Nach Hause.
bedeutet das Escort zwischen 6:00 und 20:00 ist noch erlaubt??
Wäre interessant auszujudizieren, ob die nach 20 Uhr zum oder vom zulässigen Hausbesuch gehende Dame erlaubterweise "zu beruflichem Zweck, sofern dies erforderlich ist" unterwegs ist.
In die unangenehme Situation der Glaubhaftmachung würde ich aber eine mich besuchende Dame nicht bringen wollen.
 
Psychische Erholung. Mehr ist nicht zu sagen. Wohin ich dazu gehe, muss ich nicht sagen. Wenn es meiner physischen und psychischen Erholung dient, kann ich von hier bis Salzburg gehen.

Aber du kannst mir gerne Explizit die Stelle zeigen, wo steht, dass auch das Ziel genannt werden muss.
Es wird "zurück nach Hause" zumindest vorläufig als einzig legitimes/glaubhaftes Ziel zur Z.5 (außer den legitimen anderen) anerkannt werden - so auch heute in der PK durchgeklungen.
Wäre auch sinnvoll so.
Ob das juristisch hält, ist eine andere Frage. Oder ob sie sich wieder bekleckert haben.
kann ich von hier bis Salzburg gehen.
... nicht glaubhaft ...

Aber es kann durchaus sein, dass oppositionell orientierte Kreise und Einzelpersonen in der Polizei das nicht so umsetzen werden wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird "zurück nach Hause" zumindest vorläufig als einzig legitimes/glaubhaftes Ziel zur Z.5 (außer den legitimen anderen) anerkannt werden - so auch heute in der PK durchgeklungen.
Wäre auch sinnvoll so.
Ob das juristisch hält, ist eine andere Frage. Oder ob sie sich wieder bekleckert haben.
... nicht glaubhaft ...

Aber es kann durchaus sein, dass oppositionell orientierte Kreise und Einzelpersonen in der Polizei das nicht so umsetzen werden wollen.

Da hätten wir mal wieder den Punkt, dass in der PK etwas anderes gesagt wird, als im Gesetz niedergeschrieben ist.

Der öffentliche Raum darf zur physischen und psychischen Erholung betreten werden. Punkt aus, mehr steht im Gesetz nicht und mehr ist auch nicht definiert. Nichts von "zurück nachhause" - was ja auch unlogisch wäre, wie soll ich mich denn erholen draußen, wenn ich dann von Zuhause nicht weg darf.

Wie man diese Erholung glaubhaft machen will, musst du mir auch mal erklären.

Insofern ist diese Verordnung wiedermal Zahnlos und eine Ausnahme drinnen, die mal wieder alles erlaubt... Wie beim ersten Lockdown. Das mussten auch viele Kollegen zur Kenntnis nehmen. Auch im Frühjahr bin ich mit meiner Rechtsauslegung absolut richtig gelegen und der VfGH hat meine Ansichten genauso geteilt.

Denke nicht dass ich daher jetzt falsch liegen werde.

Aber du kannst mir gerne deine Ansichten unterbreiten, warum ich zur physischen und psychischen Gesundheit nur den Weg nachhause einschlagen darf und wie das glaubhaft zu machen ist.

Im übrigen ist der Weg zur und von der Arbeit nicht als Ausnahme definiert ;) und nein dringende Arbeiten schließt das nicht ein, denn für diese befinde ich mich ja schon in der Arbeit.
 
Wie man diese Erholung glaubhaft machen will, musst du mir auch mal erklären.
Du musst knapp hinter Straßwalchen glaubhaft machen, was Du, aus Wien kommend, zur psychischen Erholung in Salzburg willst.
Der Weg zur und von der Arbeit erfolgt doch wohl zu beruflichem Zweck, oder? Musst halt glaubhaft machen, dass Du zu dieser Zeit arbeitest (bzw gearbeitet hast) und dass das erforderlich ist/war.
 
Du musst knapp hinter Straßwalchen glaubhaft machen, was Du, aus Wien kommend, zur psychischen Erholung in Salzburg willst.
Der Weg zur und von der Arbeit erfolgt doch wohl zu beruflichem Zweck, oder? Musst halt glaubhaft machen, dass Du zu dieser Zeit arbeitest (bzw gearbeitet hast) und dass das erforderlich ist/war.

Wohin oder wo ich mich genau zur psychischen Erholung aufhalte ist unerheblich. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist zur psychischen Erholung gestattet. Es gibt keine Einschränkung auf den Wohnort, einen gewissen Umkreis, die Richtung in der ich mich von meinem.zuhause entfernen darf usw.

Ergo darf der Polizist auch nicht fragen woher ich komme oder wohin ich gehe. Er darf mich fragen zu welchen Zweck ich mich im öffentlichen Raum aufhalte - zur psychischen Erholung. Das war es dann auch schon wieder mit seiner Amtshandlung. Nicht mal eine I-Feststellung darf erfolgen.
 
Wenn's so ist, ist es schade.

Ich bin kein Freund der Maßnahmen, aber ich bin auch dafür, dass wenn man sie macht, dann bitte ordentlich.

Der 0815 Bürger weiß diese juristischen Spitzfindigkeiten zum Glück nicht und er wird sicherlich auch jede Frage des Polizisten brav beantworten obwohl er sie muss, insofern wird es mit dem Großteil keine Probleme geben.

Probleme wird es dort geben, wo übermotivierte Polizisten und "Gesetzesbrecher" aufeinander treffen. Was am Ende vorm Verwaltungsgericht landet, im besten Fall. Im schlechtesten Fall steht der Polizist wegen Amtsmißbrauch vorm Strafgericht und das nur weil die Politik es nicht schafft eine ordentliche Verordnung zu schreiben bzw. im Fernsehen etwas anderes sagt, als niedergeschrieben ist.

Ein Deja Vu...

Der Großteil der Polizisten weiß aber vom ersten Lockdown, dass die Politik einem im Regen stehen lässt und es nur heißt - "na so war das nicht gemeint..." - daher muss seitens der Politik nicht nur gegen die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung kämpfen, sondern auch schauen dass die Exekutive die Maßnahmen auch umsetzt. Sonst sind die Verordnungen absolut Wirkungslos...

Interessante Zeiten kommen da auf alle Fälle auf uns zu.
 
Wie viele eurer Prinzessinnen sind eigentlich an Covid 19 erkrankt?
 
ihr schreibt alle soviel bull shit hier
das richtige thema für forum
bravo
 
Ich bin grundsätzlich bei dir!
Du bist gar nicht bei mir. NIcht mal grundsätzlich. Sondern in der Laviererei der Regierung(en). Also im Gesundheitssystem weiter gar nichts machen, weil es ja zu lange dauert, hätte man ja schon vor Jahren machen müssen und die Zukunft ist egal, wir sind im jetzt. Zumal das ja viel zu teuer wäre, das Geld gibt es nicht, es gibt keine zig Milliarden zum verteilen....Moment mal... :rolleyes:
 
Ich sag ja... Schwammerllockdown....

Aber wie wir aus der Vergangenheit wissen, wird ned wirklich kontrolliert und es gibt genug Ausreden...

Wennst aber Pech hast, kannst dir womöglich anhören, dass du deine Eltern auch vor 20 Uhr versorgen kannst.... wir sind ja alle bevormundet...

Ich bin auch gespannt, wie lange das alles noch gut geht!!

In Wahrheit habens viel zu langsam reagiert, da die Wahlen ja wichtiger waren und das was jetzt passiert ist bloss ne Augenauswischerei, weils um Österreich herum durchgegriffen haben und bei uns eben noch nicht
Dann gehst eben zur Erholung raus.

Welchen Sinn das haben soll nach 20 Uhr nicht rauszugehen... Najo
 
Eben, auch du wirst lernen müssen mit dem Virus zu leben , auch mit anderen nicht nur mit diesen .;)
Mit daheim bleiben und Maske tragen allein , wirst du nicht weiter kommen.
Klar kann man es rauszögern , das sollten wir mittlerweille alle wissen.
Es geht um die Zukunft , eine Spritze alleine wird das Problem nicht lösen....
Verschwindet eine Krankheit , kommt eine neue Version .........

Schön das man nicht alleine ist mit solchen Gedanken.
 
Du, das Anschober Zitat kann man auf all jene Anwenden die ein Riesen soziales Umfeld haben und nicht allein leben, aber für mich und all jene die alleine ohne SozialKontakt leben müssen und nicht einmal mehr am Abend unter die Menschen gehen können ist das eine Katastrophe.

Die Arbeitslosen gibt's auch ohne Lock Down. Tatsache ist, sie sollten besser nur gegen die Gruppen vorgehen die sich kaum an die Vorschriften gehalten haben und nicht Österreich unter Generalverdacht stellen.

Wer sind besagte Gruppen? Und wie geht man gegen diese effizient vor?......
 
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