COVID-19- Notmaßnahmen-VO - NotMV

Was hindert die Betreiber von Lauhäusern von 10:00 - 19:30 offen zu halten....? Wenn Behörden Bescheide für eine etwaige Quarantäne spät oder gar nicht an Betroffene versenden ist jeder Arbeitsplatz als unsicher einzustufen, da wie wir alle wissen, die Symptome äusserst unterschiedlich auftreten. Ausserdem, wie schon erwähnt, müssen wir mit Viren leben, vor allem mit solchen aus dem Stamm der Corona Viren, SARS und MERS hatten wir ja auch schon in unseren Landen, da würde aber nicht so ein Wind gemacht..... Ich finde es hat etwas andere Gründe bzgl. Lockdowns im alten Europa...
 
Es steht in den Einschränkungen maximal 2 Haushalte dürfen sich treffen, egal wieviele Personen... Kein Wort von öffentlichem Bereich.. Dann gehe ich auch von Wohnräumen aus.. Aber dass nur bis 20 Uhr
Gerade nochmal nachgeschaut (Quelle orf.at): „Es dürfen sich ab Dienstag im öffentlichen Raum nur mehr maximal zwei Haushalte außerhalb des privaten Wohnbereichs treffen.“
 
Was hindert die Betreiber von Lauhäusern von 10:00 - 19:30 offen zu halten....? Wenn Behörden Bescheide für eine etwaige Quarantäne spät oder gar nicht an Betroffene versenden ist jeder Arbeitsplatz als unsicher einzustufen, da wie wir alle wissen, die Symptome äusserst unterschiedlich auftreten. Ausserdem, wie schon erwähnt, müssen wir mit Viren leben, vor allem mit solchen aus dem Stamm der Corona Viren, SARS und MERS hatten wir ja auch schon in unseren Landen, da würde aber nicht so ein Wind gemacht..... Ich finde es hat etwas andere Gründe bzgl. Lockdowns im alten Europa...
Hausverstand wäre am Wichtigsten
 
OK.. Damit unterbindet man Treffen in Wohnungen
Nicht unbedingt. Das wäre eben die Frage. Wenn im privaten Bereich, also Wohnung, keine Personenbeschränkung trifft, dann werden die Leute sich vor 20 Uhr sich dort versammeln, sofern es nicht zur Ruhestörung kommt, kanns und darfs keiner kontrollieren. Blöd wirds nur, wenn die Polizei zufällig aus einem Haus mehrere Personen nach 20 Uhr herausgehen sehen und dann sehr wohl gefragt werden, wo sie grad waren.
 
Nicht unbedingt. Das wäre eben die Frage. Wenn im privaten Bereich, also Wohnung, keine Personenbeschränkung trifft, dann werden die Leute sich vor 20 Uhr sich dort versammeln, sofern es nicht zur Ruhestörung kommt, kanns und darfs keiner kontrollieren. Blöd wirds nur, wenn die Polizei zufällig aus einem Haus mehrere Personen nach 20 Uhr herausgehen sehen und dann sehr wohl gefragt werden, wo sie grad waren.
Sie waren zur körperlichen und geistigen Erholung außerhalb ihres eigenen Haushaltes (Siehe Ausnahmen)?
 
Nicht unbedingt. Das wäre eben die Frage. Wenn im privaten Bereich, also Wohnung, keine Personenbeschränkung trifft, dann werden die Leute sich vor 20 Uhr sich dort versammeln, sofern es nicht zur Ruhestörung kommt, kanns und darfs die Uhr nicht lesen können einer kontrollieren. Blöd wirds nur, wenn die Polizei zufällig aus einem Haus mehrere Personen nach 20 Uhr herausgehen sehen und dann sehr wohl gefragt werden, wo sie grad waren.
Dann würde ich meinen selber schuld, wenn sie dre
 
Sie waren zur körperlichen und geistigen Erholung außerhalb ihres eigenen Haushaltes (Siehe Ausnahmen)?
Wenn sies glaubwürdig argumentieren, ja ... aber wenn da noch ne Alkfahne entgegenhaucht, wirds schwierig mit der Argumentation der körperlichen Ertüchtigung.
 
Das Ding wird halt sein, hält die Verordnung diesmal oder wird sie wieder gekippt. Dann geht das fröhliche Strafen zurückzahlen wieder los.
Das wird nicht passieren. Dieses mal haben sie sich abgesichert.

Mich würde mehr interessieren was aus dem gesetz geworden ist das sich unsere "zensiert" ausgedacht haben. Ein weiterer lockdown sollte ja nur 2 wochen dauern dürfen.
 
Aber wirklich Ärgerlich ist die Ausgangsbeschränkung nach 20 Uhr. Ich finde das entmündigend. Es werden dennoch genug Schlupflöcher gefunden werden, um diese Einschränkung zu umgehen. Möglichkeiten gibts ja genug.

Es braucht kein Schlupfloch. Mit der letzten Begründung hat man wieder eine Generalausnahme geschaffen. Einfach sagen man ist zur Erholung draußen.

Habe gerade nochmals nachgelesen (ZiB facebook Seite): „privater Raum: keine Regeln für den unmittelbaren privaten Wohnbereich. Feiern in Gärten, Garagen oder Scheunen werden verboten“

Wobei ja auch diese Objekte durch das Hausrecht geschützt sind. Wie sich der Herr IM hier Kontrollen vorstellt ohne dass die Beamten einen Amtsmißbrauch begehen, ist sehr interessant. Wird wieder wie im Frühjahr sein, wo der Herr IM im Fernsehen das eine sagt und die Juristen der LPD das ganze dann intern richtig stellen und das ganz anders ist.
 
Wenn sies glaubwürdig argumentieren, ja ... aber wenn da noch ne Alkfahne entgegenhaucht, wirds schwierig mit der Argumentation der körperlichen Ertüchtigung.

Wieso? Ich darf doch zhaus was trinken und dann zum Ausnüchtern eine Runde gehen.
Somit unerheblich ob ich nach Alkohol rieche oder nicht.

Und wie machst denn eine körperliche oder psychische Erholung glaubhaft?
 
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