Ich denke ich bin recht Medienaffin und lese sehr viel. Selbst die Verordnungen sobald sie veröffentlicht werden.
Sofern du die gelesen hast und auch die Ausnahmen und die Formulierung der Regelungen selbst, wirst du selbst erkennen, dass vieles "Hätti-wari" Formulierungen sind. Die kannst auslegen wie du willst. Jetzt nicht die Maskenpflicht im Supermarkt. Die ist klar, aber die 20qm Regelung ist da schon sehr unschlüssig. Immerhin zählen separierte Verkaufsflächen dazu. Also wenn ein Supermarkt zB einen getrennten Getränkebereich hat, können da durchaus auch alle Kunden drinnen stehen, weil die restliche Verkaufsfläche ja die qm garantieren. Die Maskenpflicht erlaubt dann die Minimierung des Mindestabstands. Paar Zeilen drüber steht aber, dass ein Mindestabstand von 2m einzuhalten ist, trotz Maske, zB an öfftenlichen Plätzen.
Das Burgenland hat noch gar keine Landesverordnung veröffentlicht. Müssen sie ja nicht, weil ja dann die Bundesverordnung gilt, aber Wien und NÖ haben ja auch eigene Regelungen.
Also ganz ehrlich das empfinde vermutlich nicht nur ich als unübersichtlich.
Und die Medien machen es, wie es wohl nicht anders möglich ist und kennzeichnen die Artikel als vorbehaltlich, oder n.t.. also erneut nur eine Orientierungshilfe.
Du hast vollkommen recht, sich paar Minuten Zeit nehmen und in einem On/Offline Medium was nachzulesen ist keine Hexerei, aber wirklich weiterhelfen kann dieser Weg auch nur begrenzt.