Der Fall "Jan Böhmermann"

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Erdogan hat meines Wissens nach Böhmermann zivil geklagt!
Das habe ich auch so vernommen. Ist aber in Beleidigungsfällen so üblich, dass aus vollen Rohren geschossen wird. Und falls das mit der "Majestätsbeleidigung" nix wird, hat er sicherheitshalber auch eine Anzeige wegen normaler Beleidigung erstattet, der türkische Despot.
 
die vorgeschichte ist m.m.n. nur augenauswischerei. morgen ernenne ich mich dann zum comedian aus eigenen gnaden, stell mich mit dem megaphon vor dein haustüre, gib lauthals kund dass nun satire folgt und beschimpf dich dann vor aller welt aufs übelste bis hin zur sodomie!

da ist viel wahres dran - darf satiere wirklich alles? auch jemanden persönlich der abscheuchlichsten dinge bezichtigen, (die er erwiesenermaßen nie getan hat) weil es satiere ist? ich meine, dass es so auch nicht sein kann - andere menschen denken anders darüber.

dass der §103 geändert oder abgeschafft gehört steht auf einem anderen blatt papier - darüber wird in den nächsten wochen oder monaten entschieden. ob das dem böhmermann hift, wage ich zu bezweifeln, denn zum tatzeitpunkt gab es diesen strafbestand - ich würde es für logisch erachten, dass das zählt, bin aber keine juristin. vielleicht ist es auch ganz anders.

was mmn interessant wäre - warum macht böhmermann dieses "schmähgedicht", wenn er doch sehr genau über die konsequenzen bescheid weiß. wollte er wirklich nur erdogan zutiefst beleidigen? wollte er eine diskussion über diesen "§103 und dessen abschaffung erreichen? wollte er der mama merkel bewusst ans bein pinkeln? was?
 
Einige Gedanken:


1.
Böhmermanns Satire war unter aller Sau. Irgendjemanden, ob Sultan oder Hirt, als Ziegenficker zu bezeichnen, ist schon sehr primitiv und geht stark unter die Gürtellinie. Auch wenn das Ganze als Spiel mit dem Verbotenen gerechtfertigt wird, was aber mMn hier nicht greift.

2.
Leider hat Merkel nicht gelassen und überlegt reagiert und sich auch nicht bemüht, auf diplomatischem Wege eine Einigung mit Erdogan zu erzielen. Vorrang hatte die Flüchtlingskrise, die nur mit der Türkei zu bewältigen ist. Und leider hat der Sultan die Macht, uns diesbezüglich zu erpressen. Übrigens ist er ein ganz besonderer Sympathieträger.:ironie:

3.
Türkei, Saudi-Arabien, Iran and so on hätten sich in einem vergleichbaren Falle ganz energisch gegen die Einmischung anderer Staaten in ihre Politik gewehrt. Und die reiben sich jetzt die Hände und lachen sich kaputt hinsichtlich des Merkelschen Kotaus.

Schade, dass die bis 2015 sehr erfolgreiche Politikerin Angela Merkel sich derart verbiegen lassen muss, auch wenn das Dilemma teilweise ihren Entscheidungen geschuldet ist.
Ich habe sie nie gewählt, werde das in Zukunft auch nicht tun, habe aber ein ungutes Gefühl dahingehend, was nach der Ära Merkel kommen wird.
 
nein, dann hätte es ja die Verbalnote der türk. Regierung nicht gegeben ;)
Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun. Erdogan will Böhmermann auf drei Arten juristisch an die Gurgel:
1. Strafanzeige wegen Majestätsbeleidigung - dafür war die Verbalnote der Regierung notwendig, und da mussten Merkel, Maas und Steinmeier lt. Gesetz über die Weiterleitung an die StA entscheiden.
2. Strafanzeige wegen normaler Beleidigung - die hat Erdogans deutscher Anwalt eingebracht. Sie ruht derzeit, würde aber aufleben, wenn die Ermittlungen wegen Majestätsbeleidigung gestoppt werden oder worden wären.
3. Zivilklage wegen Kredit- bzw. Rufschädigung. Auch die hat Erdogans Anwalt eingebracht, und so eine Klage ist jedem möglich, z.B. wenn Du zu mir öffentlich sagst, ich sei ein räudiger Straßenkater, könnte ich Dich wegen Kreditschädigung verklagen.
 
ich glaube der ist in Amerika. Der ist Satiriker, natürlich was das nicht ernst gemeint.

Das hab ich vorhin ehh geschrieben mit USA, ER hält das für lustig, mir kommt das speiben bei so einem Vergleich von ihm, aber ok, jetzt jammert er, daß Extra3 mit dem Erdogan-Lied Aufsehen erregte, konnte er nicht ertragen. Er musste das durch einen widerlichen Schmäh über - oder besser: unterbieten. Es ist ihm gelungen.
 
da ist viel wahres dran - darf satiere wirklich alles? auch jemanden persönlich der abscheuchlichsten dinge bezichtigen, (die er erwiesenermaßen nie getan hat) weil es satiere ist? ich meine, dass es so auch nicht sein kann - andere menschen denken anders darüber.
Im Prinzip hast Du Recht. Das Setting in dieser Sendung, samt Vorgeplänkel in Form eine Doppelconférence, spricht aber MMN für einen Freispruch. Aber da gibt's sicher auch Gegenmeinungen mit stichhaltigen Argumenten.

dass der §103 geändert oder abgeschafft gehört steht auf einem anderen blatt papier - darüber wird in den nächsten wochen oder monaten entschieden. ob das dem böhmermann hift, wage ich zu bezweifeln, denn zum tatzeitpunkt gab es diesen strafbestand - ich würde es für logisch erachten, dass das zählt, bin aber keine juristin. vielleicht ist es auch ganz anders.
Ja, ist es. Im Strafrecht ist es so, dass wenn etwas zum Tatzeitpunkt strafbar war, jetzt aber nicht mehr, es keine Strafverfolgung gibt.

was mmn interessant wäre - warum macht böhmermann dieses "schmähgedicht", wenn er doch sehr genau über die konsequenzen bescheid weiß. wollte er wirklich nur erdogan zutiefst beleidigen? wollte er eine diskussion über diesen "§103 und dessen abschaffung erreichen? wollte er der mama merkel bewusst ans bein pinkeln? was?
Ich glaube nicht, dass er sich über die Konsequenzen auch nur ansatzweise bewusst war. Er sah sich durch die Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt, glaube ich, so wie die Kollegen von extra-3.
 
Einige Gedanken:
1.
Böhmermanns Satire war unter aller Sau. Irgendjemanden, ob Sultan oder Hirt, als Ziegenficker zu bezeichnen, ist schon sehr primitiv und geht stark unter die Gürtellinie. Auch wenn das Ganze als Spiel mit dem Verbotenen gerechtfertigt wird, was aber mMn hier nicht greift.

2.
Leider hat Merkel nicht gelassen und überlegt reagiert und sich auch nicht bemüht, auf diplomatischem Wege eine Einigung mit Erdogan zu erzielen. Vorrang hatte die Flüchtlingskrise, die nur mit der Türkei zu bewältigen ist. Und leider hat der Sultan die Macht, uns diesbezüglich zu erpressen. Übrigens ist er ein ganz besonderer Sympathieträger.:ironie:

3.
Türkei, Saudi-Arabien, Iran and so on hätten sich in einem vergleichbaren Falle ganz energisch gegen die Einmischung anderer Staaten in ihre Politik gewehrt. Und die reiben sich jetzt die Hände und lachen sich kaputt hinsichtlich des Merkelschen Kotaus.

Schade, dass die bis 2015 sehr erfolgreiche Politikerin Angela Merkel sich derart verbiegen lassen muss, auch wenn das Dilemma teilweise ihren Entscheidungen geschuldet ist.
Ich habe sie nie gewählt, werde das in Zukunft auch nicht tun, habe aber ein ungutes Gefühl dahingehend, was nach der Ära Merkel kommen wird.

ad 1; bin absolut deiner meinung.
ad 2; ich glaube kaum dass ein erdogan auf eine diplomatische weise das akzepotiert hätte. wo sie sich verbogen hätte, kann ich jetzt auch nicht erkennen.
ad 3; um eine einmischung in die politik eines anderen staates geht es in dem fall wohl eher nicht - politik und justiz sind 2 verschiedene sachen - gsd.

und zum nachsatz - bei uns gibt's ein sprichwort, das da heißt, "was besseres kommt nicht nach". die qualität der österr. politiker lassen dieses sprichwort durchaus wahr erscheinen.

Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun. Erdogan will Böhmermann auf drei Arten juristisch an die Gurgel:
1. Strafanzeige wegen Majestätsbeleidigung - dafür war die Verbalnote der Regierung notwendig, und da mussten Merkel, Maas und Steinmeier lt. Gesetz über die Weiterleitung an die StA entscheiden.
2. Strafanzeige wegen normaler Beleidigung - die hat Erdogans deutscher Anwalt eingebracht. Sie ruht derzeit, würde aber aufleben, wenn die Ermittlungen wegen Majestätsbeleidigung gestoppt werden oder worden wären.
3. Zivilklage wegen Kredit- bzw. Rufschädigung. Auch die hat Erdogans Anwalt eingebracht, und so eine Klage ist jedem möglich, z.B. wenn Du zu mir öffentlich sagst, ich sei ein räudiger Straßenkater, könnte ich Dich wegen Kreditschädigung verklagen.

klingt für mich logisch - wobei ersterer § abgeschafft gehört - weil eben alle bürger gleiche rechte haben sollen. 2 klagemöglichkeiten sollten auch für ausl. staatsoberhäupter reichen.
 
Er musste das durch einen widerlichen Schmäh über - oder besser: unterbieten.
also du magst den nicht.

Das ganze hat sich international schon durchgesprochen. Ich vermute dieser Dönermann ist auch mit Satire aus anderen Ländern vertraut ... und du weisst vermutlich, dass in der Türkei Leute verhaftet werden ... von da her hat sich die Angelegenheit für mich schon lange erledigt.

Da brauch ich gar nicht mehr nachdenken darüber.
 
Ich glaube nicht, dass er sich über die Konsequenzen auch nur ansatzweise bewusst war. Er sah sich durch die Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt, glaube ich, so wie die Kollegen von extra-3.

tatsächlich? ich glaube eher schon, dass er es in etwa wusste - wieso hat er sonst schon vor dem gedicht gemeint, dass das, was er gleich vortragen würde, wenn man es anders beurteilt, strafbar wäre. ich bin mir nicht sicher, ob er nicht bewusst so provoziert hat.
 
Nach meiner Meinung sind die Ergüsse des Herrn Böhmermann weder Kunst, noch Satire, sondern
ganz einfach eine beleidigende Schweinerei.
Obwohl ich die Reaktion des Herrn Erdogan auch überzogen finde.
 
das war doch nur Kinderkram. So reden die Kinder in der Schule (auf das 'Gedicht' bezogen) .
 
Leider hat Merkel nicht gelassen und überlegt reagiert und sich auch nicht bemüht, auf diplomatischem Wege eine Einigung mit Erdogan zu erzielen.
Das hätte sie zweifellos gekonnt. Erdogan hatte aber auf Grund der Konstruktion des unsäglichen Paragraphen in diesem Pokerspiel die Asse in der Hand.

Türkei, Saudi-Arabien, Iran and so on hätten sich in einem vergleichbaren Falle ganz energisch gegen die Einmischung anderer Staaten in ihre Politik gewehrt. Und die reiben sich jetzt die Hände und lachen sich kaputt hinsichtlich des Merkelschen Kotaus.
Glaubst Du nicht, sie hätten sich noch viel mehr die Hände gerieben, wenn Merkel die Ermittlungen abgewendet hätte? Deutschland und die EU predigen der Welt das Prinzip der Gewaltenteilung, und dann entscheidet eine Regierungschefin selbstherrlich darüber, das etwas strafrechtlich nicht relevant ist? MMN war es logischer, den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
Hätten Merkel/Maas/Steinmeier übrigens gegen eine Weiterleitung entschieden, wäre Böhmermann wegen normaler Beleidigung strafrechtlich verfolgt worden. Das kann die deutsche Regierung nicht verhindern. Der einzige Unterschied zur "Majestätsbeleidigung" ist das Strafmaß.
 
Erdogan hat meines Wissens nach Böhmermann zivil geklagt!
...was aber mit dem §103 StGB (D) nichts zu tun hat.
Zivil kann klagen wer, wen will.
Hier geht es alleine um die strafrechtliche Würdigung aufgrund eines - hoffentlich - bald obsoleten § im deutschen Strafrecht.
Wie schon beschrieben unter den gegebenen Umständen ist das gültiges Recht, somit hat die Kanzlerin sich daran zu halten, und das hat sie (sicherlich nach Beratung mit einer angemessenen Anzahl von Spitzenjuristen) auch getan.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
was aber einen unterschied zur ausstrahlung im öffentlich rechtlichen sender macht!
ich meine nur man sollte das nicht so ernst nehmen und dieser Dönermann wird das vor Gericht erklären, wie welche Zeile gemeint war.

Der hat sich dabei schon etwas gedacht - vermute ich, sonst hätte er nicht gesagt, dass es nicht legal ist. Der gibt etwas mehr Einblick ...

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tatsächlich? ich glaube eher schon, dass er es in etwa wusste - wieso hat er sonst schon vor dem gedicht gemeint, dass das, was er gleich vortragen würde, wenn man es anders beurteilt, strafbar wäre. ich bin mir nicht sicher, ob er nicht bewusst so provoziert hat.
Ich weiß es nicht. In der Doppelconférence hat er sich quasi darüber lustig gemacht, dass in D zwischen Satire und Schmähkritik unterschieden wird. So wie ich es verstehe, würde er gerne frei nach Kurt Tucholsky den Grundsatz haben, dass Satire "alles" dürfe, und hat sich weniger über Erdogan, als über die - aus seiner Sicht - juristische Spitzfindigkeit der Unterscheidung zwischen Schmähkritik und und Satire lustig machen wollen. Das spricht MMN für einen Freispruch. Außerdem: Es wird wohl im Fall von Beleidigung ein Unterschied sein, ob ich jemanden als Arschloch bezeichne, oder wenn ich sage "wenn ich Dich Arschloch nenne, ist es wohl Beleidigung".
Einmal wurde eine üble Beleidigung auf Facebook übrigens einzig und allein deshalb nicht verurteilt, weil der Täter am Ende des Satzes ein ;) gesetzt hat.

Und bei Böhmermann kommt noch dazu, dass er Berufs-Satiriker ist, deshalb hat er sich - meiner Ansicht nach - auf der sicheren Seite gewähnt.
Aber es kann auch ganz anders sein, dass er wirklich was provozieren wollte.

Ich bin übrigens auch der Meinung, dass Satire ihre Grenzen haben sollte, dort wo Beleidigung anfängt, und das obwohl ich Tucholsky und seine Zitate sehr mag.
 
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