Der Fall "Jan Böhmermann"

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ich meine, dass es so auch nicht sein kann - andere menschen denken anders darüber.
Es ist ja nicht das erste Mal, dass über Freiheit und Grenzen von Kunst und Satire diskutiert wird.
Ich finde das in so ferne schade, als es ja immer nur dann zu solchen Diskussionen kommt, wenn ein Künstler oder Satiriker nicht über die kreativen Mittel verfügt, um sich ohne nähere Erläuterungen verstanden zu wissen.

Ich muss gestehen - wäre ich als Richter mit diesem Fall befasst, würde ich keinen Zweifel daran lassen, dass ich das hohe Gut der Freiheit der Kunst nicht dadurch gefährden will, dass ich die indiskutablen Manieren eines Menschen zum Gegenstand einer Gerichtsverhandlung mache.
 
wenn ein Künstler oder Satiriker nicht über die kreativen Mittel verfügt, um sich ohne nähere Erläuterungen verstanden zu wissen.

doch - denn es gab bereits eine Beschwerde und über echte Satire welche nicht verstanden wurde. Das ist doch der Punkt warum er zu solchen Mitteln gegriffen hat. Man muss das schon im Zusammenhang sehen und darf nicht immer einzelne Dinge isolieren.
 
wäre ich als Richter mit diesem Fall befasst, würde ich keinen Zweifel daran lassen, dass ich das hohe Gut der Freiheit der Kunst nicht dadurch gefährden will, dass ich die indiskutablen Manieren eines Menschen zum Gegenstand einer Gerichtsverhandlung mache.
Darum geht es im vorliegenden Fall aber nicht. So sehr ich dem zitierten Beitrag zustimme, hier geht es einzig und alleine um eine Beurteilung eines Straftatbestandes.
Angesichts der bald ausstehenden Löschung des 103 geht von der Entscheidung nicht mal mehr eine Signalwirkung aus.
Die Diskussion um dieses Gedicht ist viel zu sehr aufgebauscht von irgendwelchen Journalisten, die sich auf dieses eine Gedicht (und fälschlicherweise) nicht auf den Kontext dazu beziehen.

Nochmal, formal und nur reduziert auf das Gedicht ist die strafrechtliche Begutachtung korrekt.
Blöd, ist aber so, und hoffentlich nicht mehr lange.

Allen die es interessiert sei wirklich der Beitrag von Olli Kalkofe, den der Nedul verlinkt hat, empfohlen, die acht Minuten sind (wie immer beim Kalk) äußerst lehrreich und interessant.
 
der bald ausstehenden Löschung des 103 geht von der Entscheidung nicht mal mehr eine Signalwirkung aus.
Doch. Weil die aus diesem Fall gewonnenen Erkenntnisse ohne Weiteres auf den § 185 der normalen Beleidigung angewendet werde können. Wenn der 103er noch während des Verfahrens abgeschafft werden würde, ist Böhmermann keineswegs aus dem Schneider - dann würde gemäß § 185 ermittelt werden.
 
Ich muss gestehen - wäre ich als Richter mit diesem Fall befasst, würde ich keinen Zweifel daran lassen, dass ich das hohe Gut der Freiheit der Kunst nicht dadurch gefährden will, dass ich die indiskutablen Manieren eines Menschen zum Gegenstand einer Gerichtsverhandlung mache.
Für mich ist die Freiheit der Kunst auch ein äußerst hohes Gut. Aber unter ihrem Deckmantel sollte man keine Beleidigungen oder Diffamierungen verstecken dürfen.
Nur weil jemand ein Künstler ist, darf er - auch in Ausübung seiner Kunst - niemanden beleidigen.

Ob der Fall Böhmermann so oder so gelagert ist, traue ich mich ehrlicherweise nicht abschließend beurteilen.
 
Weil die aus diesem Fall gewonnenen Erkenntnisse ohne Weiteres auf den § 185 der normalen Beleidigung angewendet werde können.
Nein.
Beide Konstrukte sind viel zu unterschiedlich, schon alleine was die Art der Anzeige angeht.
Abgesehen davon bezog sich die von mir erwähnte Signalwirkung auf die Freiheit der Kunst und nicht auf den, den beiden §§ innewohnenden Tatbestand.
 
Ich muss gestehen - wäre ich als Richter mit diesem Fall befasst, würde ich keinen Zweifel daran lassen, dass ich das hohe Gut der Freiheit der Kunst nicht dadurch gefährden will, dass ich die indiskutablen Manieren eines Menschen zum Gegenstand einer Gerichtsverhandlung mache.

kann sein, dass das der richter auch so sieht - vielleicht auch nicht.

mmn wäre es sicher eine interessante diskussion - was ist nun das höhere gut. die freiheit der kunst? die persönliche freiheit und souveränität eines jeden menschen? darf die kunst sich über alles hinwegsetzen bzw. muss sich jemand unter dem deckmantel der kunst alles gefallen lassen? manchmal stößt man eben mit den freiheiten an grenzen, manchmal überschneiden sie sich.
 
Nein.
Beide Konstrukte sind viel zu unterschiedlich, schon alleine was die Art der Anzeige angeht.
Abgesehen davon bezog sich die von mir erwähnte Signalwirkung auf die Freiheit der Kunst und nicht auf den, den beiden §§ innewohnenden Tatbestand.
Entschuldige bitte, aber es geht um beides. Es kann nur um beides gleichzeitig gehen! Die Beleidigungs-Paragraphen stehen in Opposition zur Kunstfreiheit, zumindest sobald ein Künstler involviert ist. Daher ist jede Diskussion über den Beleidigungs-Tatbestand im Zusammenhang mit Satire auch automatisch gleichzeitig eine Diskussion um die Freiheit der Kunst. Es ist praktisch wie eine Grenzverhandlung zwischen zwei Nachbarn, die einander zuweilen ins Gehege kommen.
Und die Konstrukte "Majestätsbeleidigung" vs. "Beleidigung" unterscheiden sich nur durch die Art der Anzeige und das Strafmaß, inhaltlich sind sie komplett gleich. Daher sind Erkenntnisse über die Abgrenzung zwischen Kunstfreiheit und Beleidigung in einem 103er-Verfahren problemlos auf den 185er anwendbar.
 
Ausserdem gab es in Europa Hofnarren - die Satiriker übernehme deren Funktion.
 
Ist es noch nachvollziehbar, das ein Satiriker wegen einer sogenannten "Schmähkritik" eventuell angeklagt wird?
das ist die frage mit der sich die gerichte beschäftigen müssen, ob es sich um schmähkritik handelt. natürlich muss man die vorgeschichte miteinbeziehen. daher ist für mich eindeutig dass es sich um eine karikierte darstellung handelt. satiriker müssen damit rechnen dass ihre kritik auch konsequenzen nach sich ziehen kann. das war immer so und wird auch in zukunft so sein. sonst würde satire ihr ziel verfehlen, nämlich der sprachliche angiff auf politische zustände.
 
Geht es bei der Sache um juristisches Recht oder doch um politisches Machtgehabe?
M.M.n geht es um Erdogan's Ego! Er will doch nur zeigen das Merkel nach seiner Pfeife tanzt! Als würde Herr Erdogan Interesse am gesagten Wort von Böhmermann haben! Ständig wurde ihm sein Umgang mit Journalisten vorgehalten,nun zeigt er Merkel Fehler in Deutschland auf.Finde es einen Skandal, egal ob die Justiz eine Handhabe hat oder nicht.
 
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was die frau merkel macht und entscheidet wird immer skurriler, diese frau ist leider schon lange überfordert. leider müssen die deutschen unter solcher politik leiden.:lehrer:
 
;) Ich bin kein Komiker, Satire oder was weiß ich in diese Richtung :rolleyes: aber. ..gesetzt den Fall :shock: ich kann dichten bzw reimen :shock: und eines meiner Werke endet ungefähr so ... unsere Regierung is somit fia de wiarscht und da präse fian oarsch :shock::shock: nur so ein momentaner Gedanke :cool: für mich nicht machbar aber wie /was wäre bei uns die folge :lalala: ...wünsch eine gute Nacht :):winke:
 
Zum Glück wird davon nicht die Welt untergehen..................
 
nun, würdest du zum beispiel im EF andere user als dumme sau mit schrumpelklöten bezeichnen würdest du rausfliegen.

eben - und was im Moment geschieht. Alle lesen nur "dumme Sau mit Schrumpelklöten" . Es steht doch hier, oder?
 
Hätte die Zivilklage Erdogan's nicht ausgereicht? Das ist doch nur ein politisches Ballspiel! Ich glaube das mit solchen Mätzchen die freie Meinung begraben wird. Und ob dieses Gesetz abgeschafft wird oder nicht ist uninteressant..
Diese sogenannte freie Meinung ist ein Fetisch, der von bestimmten Leuten ebenso missbraucht wird wie das heilige Demonstrationsrecht. Wenn ich eine Fensterscheibe einschlage, dann ist das einfach Sachbeschädigung. Passiert es bei einem Aufmarsch linker Chaoten, dann ist urplötzlich der Preis, den uns die Demokratie wert sein muss.

Ich mag den Herrn Erdogan wirklich nicht. Aber wenn er verspottet wird, dann stehen ihm in einem Rechtsstaat juristische Schritte zu. Und wenn es in Deutschland noch ein besonderes Gesetz gibt, das Staatsoberhäuptern besonderen Schutz bietet, dann ist das eben so.
 
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