die bundespräsidentenwahl 2016

wen wählt deiner meinung nach das volk zum bundespräsidenten / zur bundespräsidentin?

  • Irmgard Griss

    Stimmen: 23 8,3%
  • Rudolf Hundstorfer

    Stimmen: 20 7,2%
  • Andreas Khol

    Stimmen: 23 8,3%
  • Alexander Van der Bellen

    Stimmen: 80 28,8%
  • Norbert Hofer

    Stimmen: 117 42,1%
  • Richard Lugner

    Stimmen: 15 5,4%

  • Umfrageteilnehmer
    278
Status
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Bei so einer jungen Frau braucht ein Mann in seinem Alter Potenzmittel schon intravenös und nicht mehr in Tablettenform..:mrgreen:

Richtig ! Und sie bräuchte Gehirnviagra - ups gibt's ja noch nit ............................... :haha::winke:
 
bei DER umfrage fehlt der wichtigste, der LUGNER

Aber DIE Umfrage entspricht nicht der Realität.:shock: Da finde ich Wettquoten aussagekräftiger!
Zum Glück kann man nun auch auf BP-Kandidaten Wetten abschließen, damit zumindest die Zocker was davon haben.:mrgreen:
Schon bei der Wien Wahl waren die Wettquoten richtiger als die Meinungsumfragen.
Ein aktueller Blick auf die Quoten zeigt, das VdB klar voran liegt und somit für Zocker uninteressant.:cool:
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Lugner und Baumgartner schweben in anderen Sphären.;)
Ich setze weiter auf GRISS, die eine erträgliche Quote bringt und die Chance auf Erfolg lebt.:)
 
wäre schade um ihn auf diesem verlorenen Posten

ja eh. ich weiß nicht, wie man auf die idee kommt, für einen posten zu kandidieren, den man aus eigener überzeugung eh nicht braucht.

ich weiß auch (noch) nicht, wen ich wählen werde, jedenfalls aber nicht jemanden, der so denkt und agiert wie der hr. hofer.
 
Warum müssen es eigentlich Kandidaten sein die aus dem Pensionistenheim ausgebrochen sind,URRRRRRRRALT?????????
 
ob das gut ist sich im fall des falles derartig über den willen der wähler hinwegzusetzen ... :hmm:

“Neuwahl statt Angelobung”: Neuer Schlagabtausch Van der Bellen-FPÖ

“Keine Absolute für FPÖ”

Konkret meint Van der Bellen, dass er selbst bei einer absoluten Mehrheit der FPÖ diese nicht a priori in der Regierung akzeptieren würde: “Der Präsident könnte in diesem sehr hypothetischen Fall auch scheitern, aber er kann diese Auseinandersetzung auch gewinnen. Er könnte das Parlament auf lösen und für Neuwahlen plädieren.”

http://www.vienna.at/neuwahl-statt-angelobung-neuer-schlagabtausch-van-der-bellen-fpoe/4637614
 

Zeigt wohl mehr WAS wirklich von VdB zu halten ist ! Somit outet er sich als unwählbar ! Ein ANTI Demokrat ! Ex Grüner , Ex Roter & Verbote ;-) Mich gruselt es !! Wobei er ( und auch Fr. Griss ) mit dieser Aussage nur Wahlbeschleuniger von Hr. Hofer sind :hmm:
 
Zeigt wohl mehr WAS wirklich von VdB zu halten ist ! Somit outet er sich als unwählbar ! Ein ANTI Demokrat ! Ex Grüner , Ex Roter & Verbote ;-) Mich gruselt es !! Wobei er ( und auch Fr. Griss ) mit dieser Aussage nur Wahlbeschleuniger von Hr. Hofer sind :hmm:
österreich muss sich von der linken politik verabschieden, wenn wir nicht mit wehenden fahnen untergehen möchten.:lehrer::lehrer:
 
ob das gut ist sich im fall des falles derartig über den willen der wähler hinwegzusetzen ... :hmm:

Ich persönlich wünsche mir keine freiheitliche Mehrheit. Aber diese Aussage ist grenzwertig, hart am Rande der Verfassungsmäßigkeit. Ob ein dem Herrn VdB nicht genehmes Wahlergebnis ein demokratisch legitimierter Anlass ist?

Auflösung des Nationalrats

Nach Art. 29 Abs 1 B-VG kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung den Nationalrat auflösen, allerdings nur einmal aus gleichem Anlass. Die Rechtsfolgen einer Parlamentsauflösung durch den Bundespräsidenten sind dabei andere als jene der Selbstauflösung des Nationalrates. Wird die Legislaturperiode durch Entschließung des Staatsoberhauptes beendet, ist der Nationalrat mit sofortiger Wirkung aufgelöst und damit handlungsunfähig. Der ständige Unterausschuss des Hauptausschusses bleibt als Notstandsausschuss jedoch jedenfalls bestehen, bis der neu gewählte Nationalrat zusammentritt. Davor kann der Bundespräsident gegebenenfalls mit dessen Zustimmung und auf Antrag der Bundesregierung Notverordnungen erlassen. Im Falle der Selbstauflösung tagt der alte Nationalrat bis zum Zusammentreten des neu gewählten.

Bisher hat nur Wilhelm Miklas 1930 vom Auflösungsrecht Gebrauch gemacht, nachdem die Christlichsozialen ihre Koalitionspartner und damit die Parlamentsmehrheit verloren hatten. Da die folgende Nationalratswahl nicht im Interesse der Regierung – die die Neuwahlen betrieben hatte – ausging, wurde das Instrument der präsidialen Parlamentsauflösung in der Folge nicht mehr angewandt.
Und ob regieren per Notverordnung anzustreben ist?

Notverordnungsrecht


Der Bundespräsident ist nach Art. 18 Abs 3 B-VG befugt, „zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Allgemeinheit“ in einer Zeit, in der der Nationalrat nicht versammelt ist und nicht rechtzeitig versammelt werden kann, auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses des Nationalrats gesetzesändernde bzw. gesetzesvertretende Verordnungen zu erlassen. Durch solche Notverordnungen sind Verfassungsrecht und andere wichtige Bestimmungen nicht abänderbar. Sobald der Nationalrat wieder tagt, sind sie von diesem in Gesetzesform zu bestätigen oder - wenn der Nationalrat dies ablehnt - sofort aufzuheben. Das Notverordnungsrecht ist bisher noch nicht angewendet worden.

Herr VdB maßt sich hier etwas an, was in der Zweiten Republik noch nie passiert ist. Ich hoffe doch, der Wähler stutzt den größenwahnsinnigen Professor auf das ihm zustehende Maß zusammen.
 
Ich persönlich wünsche mir keine freiheitliche Mehrheit.

So wie sich die Lage entwickelt sehe Ich 2 Möglichkeiten : a) Blaue Alleinregierung b) FPÖ / ÖVP als Juniorpartner... :hmm:

Wobei der Rest ( SPÖ , Die Grünen , NEOS ) auf eine Minderheit zusammen gestutzt werden ;-) Kleine Gewinne für Team Stronach sollten möglich sein :hmm:
 
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