Ehe oder Verpartnerung: Unterschiede in der offenen Beziehung?

O

Gast

(Gelöschter Account)
Mittlerweile gibt es ja die Verpartnerung auch für verschiedengeschlechtliche Beziehungen.

Was mich überrascht hat: Bei den Unterschieden wurde dargestellt, dass bei der Ehe die Pflicht zur Treue besteht.

Das wurde per Infografik in den verschiedensten Medien transportiert. Die Grafik habe ich leider nicht mehr online gefunden, aber dafür folgenden Absatz:
"Das Wort „Treue“ kommt nur im Ehegesetz vor. Das Gesetz für die Eingetragene Partnerschaft ist generell lockerer formuliert. Deshalb heißt es darin auch „Pflicht einer Vertrauensbeziehung“. Entscheidest du dich einvernehmlich, eine offene, nicht monogame Beziehung zu führen, hast du hier rechtlich auch die Möglichkeit dazu. Solang eben das Vertrauen gewahrt wird. Anders ist das in der Ehe, hat uns auch Rechtsanwalt ... erklärt. Eine solche interne Vereinbarung ist zwischen Eheleuten rechtswidrig. Eine monogame Beziehung ist gesetzlich festgelegt. Das kann sogar als Scheidungsgrund geltend gemacht werden."
Quelle: Verpartnerung als Ehe auf Probe? - oe3.ORF.at

Das ist interessant, ich dachte mir man kann auch trotz Ehe so etwas wie eine offene Beziehung vereinbaren.

Nachdem hier ja doch die ein oder anderen verheirateten Paare sind, die sich gewisse Freiheiten geben: Vielleicht wisst ihr ja mehr darüber und könnt euren Senf dazu geben.
 
Das ist interessant, ich dachte mir man kann auch trotz Ehe so etwas wie eine offene Beziehung vereinbaren.

Jein. Es gibt zwar alte Judikatur in die Richtung ("Ein Vertrag, mit dem die Ehegatten einander sexuelle Freiheit gestatten, verstösst gegen das Wesen der Ehe und insbesondere die damit verbundene Pflicht zur ehelichen Treue und vermag keine rechtsverbindlichen Wirkungen hervorzurufen."), aktuell geht man aber davon aus, dass eine derartige Vereinbarung zwar jederzeit (mit Wirkung für die Zukunft) widerruflich ist, so lange sie besteht aber im Hinblick auf § 47 aF EheG (=das Recht, Scheidung zu verlangen) relevant ist, bzw. war: Beim Zerrüttungsprinzip ist es mittlerweile aber ziemlich wurscht, warum eine Ehe auseinander geht, und die Gerichte interessieren sich selten dafür, wer "schuld" ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich betrifft die eheliche Treue nur die Zeugung von Kindern sowie die Pflicht zu gegenseitiger Fürsorge und Vertraulichkeit, aber nicht die sexuelle Aktivität. Mit der Eheschliessung verliert man das Recht auf Selbstbefriedigung die Freiheit, mit anderen Partnern Sex zu haben nicht.
 
Bei diesen Eheverfehlungen gilt: Wenn es dem "Unschuldigen" mindestens 6 Monate bekannt ist und er es akzeptiert, ist es keine mehr. Somit wäre eine offene Beziehung spätestens nach dieser Zeit "legal".
 
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