O
Gast
(Gelöschter Account)
Mittlerweile gibt es ja die Verpartnerung auch für verschiedengeschlechtliche Beziehungen.
Was mich überrascht hat: Bei den Unterschieden wurde dargestellt, dass bei der Ehe die Pflicht zur Treue besteht.
Das wurde per Infografik in den verschiedensten Medien transportiert. Die Grafik habe ich leider nicht mehr online gefunden, aber dafür folgenden Absatz:
"Das Wort „Treue“ kommt nur im Ehegesetz vor. Das Gesetz für die Eingetragene Partnerschaft ist generell lockerer formuliert. Deshalb heißt es darin auch „Pflicht einer Vertrauensbeziehung“. Entscheidest du dich einvernehmlich, eine offene, nicht monogame Beziehung zu führen, hast du hier rechtlich auch die Möglichkeit dazu. Solang eben das Vertrauen gewahrt wird. Anders ist das in der Ehe, hat uns auch Rechtsanwalt ... erklärt. Eine solche interne Vereinbarung ist zwischen Eheleuten rechtswidrig. Eine monogame Beziehung ist gesetzlich festgelegt. Das kann sogar als Scheidungsgrund geltend gemacht werden."
Quelle: Verpartnerung als Ehe auf Probe? - oe3.ORF.at
Das ist interessant, ich dachte mir man kann auch trotz Ehe so etwas wie eine offene Beziehung vereinbaren.
Nachdem hier ja doch die ein oder anderen verheirateten Paare sind, die sich gewisse Freiheiten geben: Vielleicht wisst ihr ja mehr darüber und könnt euren Senf dazu geben.
Was mich überrascht hat: Bei den Unterschieden wurde dargestellt, dass bei der Ehe die Pflicht zur Treue besteht.
Das wurde per Infografik in den verschiedensten Medien transportiert. Die Grafik habe ich leider nicht mehr online gefunden, aber dafür folgenden Absatz:
"Das Wort „Treue“ kommt nur im Ehegesetz vor. Das Gesetz für die Eingetragene Partnerschaft ist generell lockerer formuliert. Deshalb heißt es darin auch „Pflicht einer Vertrauensbeziehung“. Entscheidest du dich einvernehmlich, eine offene, nicht monogame Beziehung zu führen, hast du hier rechtlich auch die Möglichkeit dazu. Solang eben das Vertrauen gewahrt wird. Anders ist das in der Ehe, hat uns auch Rechtsanwalt ... erklärt. Eine solche interne Vereinbarung ist zwischen Eheleuten rechtswidrig. Eine monogame Beziehung ist gesetzlich festgelegt. Das kann sogar als Scheidungsgrund geltend gemacht werden."
Quelle: Verpartnerung als Ehe auf Probe? - oe3.ORF.at
Das ist interessant, ich dachte mir man kann auch trotz Ehe so etwas wie eine offene Beziehung vereinbaren.
Nachdem hier ja doch die ein oder anderen verheirateten Paare sind, die sich gewisse Freiheiten geben: Vielleicht wisst ihr ja mehr darüber und könnt euren Senf dazu geben.