Elsner`s Fußfessel wieder abgelehnt.....

was hätte den der zilk sonst sagen sollen über einen kriminellen ?
trotzdem kann ich verstehen, dass der elsner zerknirscht ist, weil verzockt hat das geld ja der flöttl und der war halt beim prozess ein bisschen kooperativer und freundlicher zur richterin (jetzt ministerin)
 
ich glaube die diskussion ist etwas verkehrt, fussfessel bedeutet bei geringfügigen vergehen, die möglichkeit eines hausarrestes
ich finde es unglaublich, daß ein herr elstner glaubt er steht abseits jeder gesetzlichkeit
bei 10 jahren nur ansatzweise an eine fussfessel zu denken , müsste eigentlich mit einer zusatzstrafe, wegen verhöhnung des gerichts gesühnt werden
dieser mensch hat absolut null unrechtsbewusstsein
 
ich glaube die diskussion ist etwas verkehrt, fussfessel bedeutet bei geringfügigen vergehen, die möglichkeit eines hausarrestes
ich finde es unglaublich, daß ein herr elstner glaubt er steht abseits jeder gesetzlichkeit
bei 10 jahren nur ansatzweise an eine fussfessel zu denken , müsste eigentlich mit einer zusatzstrafe, wegen verhöhnung des gerichts gesühnt werden
dieser mensch hat absolut null unrechtsbewusstsein

wie immer nur polemik.....nochmals...für dich....elsner ist in der u-haft...sein urteil ist nicht rechtskräftig....:winke:
 
Strafe muss sein, schon klar, nur hat er m.E. schon lang genug dafür gesühnt. Und solange in U-Haft kann's auch ned sein, denn selbige ist kein Lercherl, dagegen ist die Strafhaft eine wahre Erholung.
 
Und solange in U-Haft kann's auch ned sein, denn selbige ist kein Lercherl, dagegen ist die Strafhaft eine wahre Erholung.

Die lange Dauer der U-Haft hat er auch ausschließlich sich selbst zu verdanken. Sein vergeblicher Versuch, sich der Justiz durch seinen "Urlaub" in Frankreich zu entziehen und die Tricks, durch gekaufte ärztliche Gutachten seine Transportunfähigkeit nach Österreich zu untermauern hat seine Glaubwürdigkeit nicht gerade bestätigt. Was Wunder, wenn die Justiz seinen Beteuerungen, die Wohnung nicht zu verlassen, keinen Glauben schenkt.

Über die Unterschiede zwischen U- und Strafhaft kann ich mangels Erfahrung keine Angaben machen.
 
natürlich ist mir bekannt das der besagte herr noch in u-haft ist noch schlimmer finde ich den versuch einer strafvereitlung durch fussfessel vor dem entgültigen urteil.
wenn sie das als polemik bezeichnen, verursacht dies in mir heftigen kopfschüttel welch verdrehte auffassung viele von gerechtigekeit haben
 
natürlich ist mir bekannt das der besagte herr noch in u-haft ist noch schlimmer finde ich den versuch einer strafvereitlung durch fussfessel vor dem entgültigen urteil.
wenn sie das als polemik bezeichnen, verursacht dies in mir heftigen kopfschüttel welch verdrehte auffassung viele von gerechtigekeit haben

bekannt mag es dir eh gewesen sein...aber gepostet hast was anderes....:lol:

und tu nicht zu heftig kopfschütteln...am end bleibt dir was....:winke:
und laut österr.gesetz...heissts: es gilt die unschuldsvermutung...solangs kein rechtskräftiges urteil gibt
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich echt rein in der Argumentation ned verstehe: Angeblich wurde die Fussfessel abgelehnt, weil ja Arztbesuche nicht überwacht werden können, da es keine GPS Überwachung ist (technisch kann das ja kein Problem sein, GPS Tracker gibts ja auch schon als Diebstahlschutz für Autos und Motorräder). Gut, aber was machens denn dann mit denen die die Fussfessel bekommen und arbeiten gehen? (dafür ist sie ja auch gemacht!!). Die könnens doch auch überwachen, oder?
Also auch wenn ich den Elsner ned mag, aber irgendwie kommt mir die Begründung für die Ablehnung schon sehr sehr spanisch vor....
 
ob eine so lange haftstrafe für unterschlagung angebracht ist oder nicht hab ich nicht zu beurteilen, obwohl DIE summen schon heftig waren beim herrn elsner. daß die haftstrafen für pädophile und vergewaltiger ein witz sind, die diese leute auf einer arschbacke absitzen bedarf, glaube ich, auch keiner diskussion.
ABER in einem luxus-penthouse zu wohnen und sich rund um die uhr bedienen zu lassen ist ganz bestimmt keine strafe also versteh ich die ablehnung des richters durchaus.
 
ABER in einem luxus-penthouse zu wohnen und sich rund um die uhr bedienen zu lassen ist ganz bestimmt keine strafe also versteh ich die ablehnung des richters durchaus.
Man muss Strafhaft und U-Haft unterscheiden. Eine Strafe kann es erst geben, wenn sie in einem rechtskräftigen Urteil ausgesprochen wurde. Ein rechtskräftiges Urteil gibt es aber noch nicht. U-Haft hat andere Zwecke, in dem Fall, dass der Beschuldigte nicht vor Beendigung des Verfahrens abhaut.
Und da wird es auch ein bisschen komisch: Denn dass einer nicht abhaut, sollte eigentlich durch die Fußfessel gewährleistet sein. Wenn die Fußfessel wegen Fluchtgefahr abgelehnt wird, stellt sich die Frage, wozu eine Fußfessel überhaupt gut sein soll.

Mit der technischen Funktionsweise der Fußfessel habe ich mich bisher nicht auseinandergesetzt. Ich ging davon aus, dass der Träger der Fußfessel in einem größeren Umkreis ortbar sei (über GPS oder so). Offenbar ist es aber so, dass die Fußfessel nur in einem recht kleinen Umkreis um eine Basisstation geortet werden kann und wenn jemand diesen Umkreis (seine Wohnung) verlässt, weiß man zwar, dass er sich unerlaubt entfernt hat, aber nicht wo er ist.
 
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wenn wer jahrelang die Justiz und die eigene Bank, bei der er tätig war, verarscht hat, braucht er sich jetzt ned zu wundern, wenn die anderen jetzt auch nicht nett zu ihm sind. Wie man in den Wald hineinruft...........
 
das argument wegen der fluchtgefahr klingt für mich ja noch ganz plausibel aber andere werden gegen eine mörderkaution wieder auf freiem fuß gesetzt und da besteht dann keine fluchtgefahr ? verkehrte welt :hmm:
 
das argument wegen der fluchtgefahr klingt für mich ja noch ganz plausibel aber andere werden gegen eine mörderkaution wieder auf freiem fuß gesetzt und da besteht dann keine fluchtgefahr ? verkehrte welt :hmm:

Wenn du den Meinl meinst ...... von 100 Millionen rennt man halt nicht gern weg. Da geb ich dem Plastic ganz recht ....... ich geh sogar einen Schritt weiter:

100 Millionen und das Verfahren wird eingestellt.
 
wann gibts a urteil im bawag prozess bzw für wann is eins zu erwarten oder muss er gar warten bis die bandeon orthner nach der legislaturperiode sich wieder in die akten einliest und sonstige gedächtnislücken schliesst um ihn zu verknacken.
 
wann gibts a urteil im bawag prozess .................................... sonstige gedächtnislücken schliesst um ihn zu verknacken.

Etwas mehr Sachlichkeit wäre angebracht. Man kann darüber diskutieren, ob Fußfessel möglich gewesen wäre. Aber nicht diskutieren kann man, dass er möglicherweise unschuldig sei. Soviel mir bekannt ist, läuft der Einspruch nur gegen ein Teilurteil, ein anderes ist bereits rechtskräftig.

Elsner ist auch wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit seiner Pensionsabfindung von 6,8 Millionen Euro verurteilt worden,

Wenn hier versucht wird, aus Elsner einen Märtyrer zu machen, dann ist das lächerlich. Und Frau Bandion - Ortner hat mit dem Verfahren nicht mehr zu tun.
 
dieser mensch hat absolut null unrechtsbewusstsein

Dann wäre aber die Verurteilung zu Unrecht erfolgt, weil ohne (potenzielles) Unrechtsbewusstsein keine Schuld: Elsner hätte wegen Rechtsirrtum über die Strafbarkeit seiner Handlungen nicht schuldhaft gehandelt (§ 9 Abs 1 StGB).
 
das unrechtsbewußtsein läßt generell nach...
große firmen drücken bei den kleinen subs bis aufs blut
zahlungsmoral geht immer mehr zurück
mieter gehören sowieso gesprengt...

das hat man davon, wenn juristen das sagen haben
 
unrechtsbewusstsein hin oder her; es ist zum Sport geworden, dass die Leute alle Instanzen durchgehen . und wenn sie von jedem richter dasselbe hören, sehen sie es auch nicht ein. der elsner würde das sicher machen. was hat er noch zu verlieren?
 
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