Elsner`s Fußfessel wieder abgelehnt.....

der elsner würde das sicher machen. was hat er noch zu verlieren?

Er hat sich damit einen schweren Nachteil eingehandelt. Wenn es stimmt, was ich gelesen habe, dann ist es bei Untersuchungshaft schwieriger, Haftunfähigkeit zugesprochen zu bekommen.
 
am besten an die justiz nicht anstreifen, dem elsner helfen auch seine ganzen rechtsanwälte nichts mehr
 
mieter gehören sowieso gesprengt...
ob der hauseigentümer auf der tuchlauben den elsner sprengen will, weiss ich nicht, aber los werden wollte er ihn. so weit ich weiss wurde länger prozessiert und der kaufvertrag für ungültig erklärt, aber elsners frau ist dort noch immer mieterin.

und jetzt wird dem elsner ausgerechnet das bügelzimmer dieser wohnung zum verhängnis......
 
und jetzt wird dem elsner ausgerechnet das bügelzimmer dieser wohnung zum verhängnis......

Vom Bügelzimmer haben sie nichts gesagt. aber erklärt wurde in der ZiB schon, warum keine Fußfessel bei U - Häftlingen.

In Österreich GPS - Unterstützung nicht rechtskonform, daher kein Schutz gegen Flucht. Und bestünde keine Fluchtgefahr, dann würde er ohne Fußfessel in Freiheit gesetzt.

Da er aber bereits einmal versucht hat, sich der Justiz zu entziehen (Südfrankreich) .........
 
(§ 9 Abs 1 StGB).
"Wer das Unrecht der Tat wegen eines Rechtsirrtums nicht erkennt, handelt nicht schuldhaft, wenn ihm der Irrtum nicht vorzuwerfen ist."
Da liegt die Latte in der Rechtsprechung allerdings sehr hoch. Ein vorgeblicher Rechtsirrtum ist fast immer vorwerfbar. Man muss sich halt über die Rechtslage informieren und kann sich nicht damit herausreden, dass man nicht gewusst hätte, dass man etwas nicht darf. Allgemein hat der Grundsatz Gültigkeit: Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe.

Wenn ein Banker in seiner Funktion als Banker Gesetze bräche, weil er sie nicht kennt, wäre ihm das auf jeden Fall vorzuwerfen, denn es gehört zu seinen Sorgfaltspflichten sich über die seine Tätigkeit betreffenden Gesetze zu informieren.

Außerdem spielt subjektives Unrechtsbewusstsein keine Rolle. Das wird das Gericht objektiv entscheiden, ob die Verwerflichkeit einer Tat allgemein einzusehen ist. Wenn jemand die Verwerflichkeit einer Tat, deren Verwerflichkeit allgemein einzusehen ist, nicht erkennt, liegt ein Charaktermangel vor, der ihm vorzuwerfen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann wäre aber die Verurteilung zu Unrecht erfolgt, weil ohne (potenzielles) Unrechtsbewusstsein keine Schuld: Elsner hätte wegen Rechtsirrtum über die Strafbarkeit seiner Handlungen nicht schuldhaft gehandelt (§ 9 Abs 1 StGB).

Würde das wörtlich ausgelegt, dann hieße das in den Augen eines Laien, dass sich viele Täter der Strafe entziehen könnten. Doch diese wörtlich genommene Sicht des Laien hat der Gesetzgeber sicher nicht im Auge gehabt. Ich vermute, dass das in Fachkommentaren und auch Präzedenzfällen definiert worden ist.

Beispiele:

Den Attentätern vom 9. 11. 2001 fehlte sicher das Bewusstsein, Unrechtes zu tun.

Einem Alkoholiker, der im Supermarkt eine Flasche Vodka klaut, dem fehlt möglicherweise auch das Bewusstsein, Unrecht zu tun. Er wird jeglichen Gedanken an das Unrechte seines Tuns mit dem Gedanken verdrängen, dass die Brüder Albrecht (Aldi und Hofer) ohnehin verdammte Kapitalisten sind, denen es recht geschieht.

Herr Elsner in seiner Abgehobenheit hat sicher gedacht, dass einem "Herren" wie ihm das Penthouse einfach zusteht.
 
aus den OÖN...Interview mit einem Rechtsexperten:

OÖN: Der Haftrichter am Wiener Landesgericht begründet seine Ablehnung der Fußfessel für Helmut Elsner mit weiter bestehender Fluchtgefahr. Ist das für Sie nachvollziehbar?

Birklbauer: Ehrlich gesagt, nein. Gerade die Fußfessel stellt eine besonders engmaschige Kontrollmöglichkeit dar. Hinzu kommt, dass ja die Staatsanwaltschaft dem elektronischen Hausarrest für Herrn Elsner vorher zugestimmt hat.

OÖN: Ließe sich die Fluchtgefahr im Fall Elsner nicht zusätzlich minimieren?

Birklbauer: Selbstverständlich. Etwa durch Kaution. Oder Abnahme des Reisepasses. Wohin sollte er ohne Reisepass fliehen? Mit einem Privatjet? In dem Fall würde doch die Fußfessel gleich Alarm auslösen.

:lol:
 
Herr Elsner in seiner Abgehobenheit hat sicher gedacht, dass einem "Herren" wie ihm das Penthouse einfach zusteht.
Und jetzt hat er bzw. seine Frau dafür auch noch Mieterschutz.
Und das, bei einer weiteren Absteige in Südfrankreich und zusätzlich einer staatlich subventionierten Bleibe mit voraussichtlich lebenslangem Wohnrecht.:mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
OÖN: Ließe sich die Fluchtgefahr im Fall Elsner nicht zusätzlich minimieren?

Birklbauer: Selbstverständlich. Etwa durch Kaution. Oder Abnahme des Reisepasses. Wohin sollte er ohne Reisepass fliehen? Mit einem Privatjet? In dem Fall würde doch die Fußfessel gleich Alarm auslösen.

Der gute Mann hat sich aber nicht über die speziellen Einschränkungen des österreichischen Systems der Fußfessel informiert. In den heutigen Salzburger Nachrichten lese ich Folgendes:

Kritik an der Fußfesselregelung

"Könnte für U-Haft ungeeignet sein", sagen Praktiker.

Namhafte Vertreter aus der Praxis halten es für möglich, dass das sowohl für Straf- als auch für U-Häftlinge vorgesehene System zumindest für diese ungeeignet ist. ................................................ Es könne mit dem Fußfesselsystem lediglich kontrolliert werden, ob dessen Träger das ihm vorgegebene Aufsichtsprofil einhalte und sich zu den vorgegebenen Zeiten im Hausarrest befinde.

Wie soll die Fußfessel den Abflug im Privatjet verhindern?
 
Der gute Mann hat sich aber nicht über die speziellen Einschränkungen des österreichischen Systems der Fußfessel informiert. In den heutigen Salzburger Nachrichten lese ich Folgendes:



Wie soll die Fußfessel den Abflug im Privatjet verhindern?

eine ganz einfache passkontrolle...weil auch ein flug im privajet angemeldet werden muss...
ausserdem hätte die fußfessel schon angschlagen...wenn er den wirkungskreis verlässt...
also passabnahme
 
eine ganz einfache passkontrolle...weil auch ein flug im privajet angemeldet werden muss...
ausserdem hätte die fußfessel schon angschlagen...wenn er den wirkungskreis verlässt...
also passabnahme

Er darf den Wirkungskreis verlassen, das wurde bereits klipp und klar festgestellt. Sein Angebot, auf Arztbesuch oder sonstige Wege freiwillig zu verzichten hat keine Rechtswirksamkeit. Das ist so ähnlich wie mit dem hochrangigen österreichischen Politiker, der ebenfalls ein arbeitsloses Einkommen als karenzierter Beamter gar nicht ablehnen konnte. :mrgreen:
 
mir persönlich ist´s relativ wurscht welche fadenscheinigen Erklärungen und Ausreden die Elsners finden damit dieser Schurke frei kommt.
Ich find das Gfrast hat lang genug auf Kosten ehrlicher Leut ein feudales Leben geführt und sich Güter unter den Nagel gerissen - der sollt drin bleiben.
Besser in ein Arbeitslager mit ihm - und die Freunderl die auch bedient worden sind auch gleich mit.
Ihr könnt mich jetzt in welches auch immer Lager (links, rechts, oben, unten, ...) rücken wollen - mit solchen Leuten hab ich NULL Mitleid!
Ich find vielmehr unsere sogenannten Wirtschaftsbosse sollten alle für die Schäden die sie in ihrer Gier anrichten persönlich belangbar sein und auch werden - nicht nur Hab und Gut pfänden, sondern ab ins Arbeitslager - Zum Kollegen der beim Putin in Sibierien einsitzt.
 
das unrechtsbewußtsein läßt generell nach...
Dann wäre aber die Verurteilung zu Unrecht erfolgt, weil ohne (potenzielles) Unrechtsbewusstsein keine Schuld
Einem Alkoholiker, der im Supermarkt eine Flasche Vodka klaut, dem fehlt möglicherweise auch das Bewusstsein, Unrecht zu tun.
Außerdem spielt subjektives Unrechtsbewusstsein keine Rolle.
Zunächst mal sorry, dass ich aus dem Zusammenhang heraus reisse und weiters sorry für das offtopic.

Mich würde interessieren, ob es für euch alle auch den Begriff des Gewissens gibt, wenn ihr mit Selbstverständlichkeit den Begriff 'Unrechtsbewusstsein' verwendet.
Mein Standpunkt ist kurz umrissen folgender: Es gibt ein Gewissen, das in jedem Menschen vorhanden ist und ihm hilft zu entscheiden, was Recht oder Unrecht ist. In wesentlichen Fragen gibt es allen Menschen die selbe Antwort. Dieses Gewissen wird durch die Erziehung und Lebensumstände geformt, ist aber von Anfang an vorhanden - a priori.
 
Mich würde interessieren, ob es für euch alle auch den Begriff des Gewissens gibt, wenn ihr mit Selbstverständlichkeit den Begriff 'Unrechtsbewusstsein' verwendet.

Weil sich aus folgendem Post eine Diskussion über den Begriff "Unrechtsbewusstsein" entsponnen hat.
dieser mensch hat absolut null unrechtsbewusstsein

Und dieser Begriff steht halt im Gesetz. Das von dir angesprochen Gewissen ist kein im Gesetz vorgesehener Wert.

Du hast allerdings recht, wir könnten uns auch die folgende Frage stellen:

Wie kann es ein aufrechter Sozialist mit seinem Gewissen vereinen, dass er in einem feudalen Penthouse wohnt. Und zur Abdeckung der Verluste der Bank, die das finanziert hat, wurden die Beiträge der kleinen Gewerkschaftsmitglieder verpfändet.

Um Einwänden und Angriffen gleich die Spitze zu nehmen: Auch bei den Herren Kulterer und Co kann man sinngemäß ähnliche Fragen mit Fug und Recht stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
mir persönlich ist´s relativ wurscht welche fadenscheinigen Erklärungen und Ausreden die Elsners finden damit dieser Schurke frei kommt.
Ich find das Gfrast hat lang genug auf Kosten ehrlicher Leut ein feudales Leben geführt und sich Güter unter den Nagel gerissen - der sollt drin bleiben.
Besser in ein Arbeitslager mit ihm - und die Freunderl die auch bedient worden sind auch gleich mit.
Ihr könnt mich jetzt in welches auch immer Lager (links, rechts, oben, unten, ...) rücken wollen - mit solchen Leuten hab ich NULL Mitleid!
Ich find vielmehr unsere sogenannten Wirtschaftsbosse sollten alle für die Schäden die sie in ihrer Gier anrichten persönlich belangbar sein und auch werden - nicht nur Hab und Gut pfänden, sondern ab ins Arbeitslager - Zum Kollegen der beim Putin in Sibierien einsitzt.


geb dir ja grundsätzlch Recht wenn die Schuld nachgewiesen wird natürlich sollen dann alle Güter gepfändet und der Allgemeinheit zurückgegeben werden
 
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