Entlassung nach Hassposting

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... Ob ein unappetitliches Facebook - Posting als Grund ausreicht, das wage ich hier zu bezweifeln. Es hat nämlich mit seinen dienstlichen Pflichten nichts zu tun.
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unappetlich ist aber jetzt sehr charmant formuliert... und ja es genügt, im konkreten Fall und noch mehr in meinem speziellen Fall...
 
Die Frage ist nicht, ab es dir oder mir oder sonst jemandem genügt. Der Grund muss auch vor einem Arbeitsgericht standhalten.

Allerdings glaube ich auch, dass man sich als reifer Mensch so weit im Zaum halten können soll,
Ist man mit 17 tatsächlich schon reif, nur weil der Gesetzgeber das Volljährigkeitsalter Schritt für Schritt herabgesetzt hat?
 
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genügen heißt, dass es vor dem ASG hält...
 
Mein erster Gedanke war - zurecht!
Mittlerweile bin ich der Meinung, dass es ein Gespräch und eine Chance geben sollte, wenn der Arbeitnehmer einsieht, dass es absolut beschissen und unnötig war.
 
Du vergleichst also tatsächlich das Aufspüren und die Meldung des strafbaren Tatbestandes der Verhetzung mit dem Denunziantentum in Diktaturen ?!
So ein Vergleich ist unter jeder Kritik. Ja mehr noch, er ist bösartig.


Ich gestehe Dir zu, dass viele der Hasspostings womöglich nicht so sehr Ausdruck eines unbändigen Hasses gegenüber Ausländern sind. Ich glaube, dass kaum einer der Hassposter Asylsuchende wirklich verbrennen oder vergasen will. Diese Postings sind oft Ausdruck frustrierender persönlicher Lebensumstände. Man sucht irgend ein Ventil für seine Frustrationen und da sind Asylsuchende ein willkommenes Objekt. Allerdings glaube ich auch, dass man sich als reifer Mensch so weit im Zaum halten können soll, dass man auf solche Art der Abreaktion verzichten kann und seine persönlichen Probleme auf eine anderweitige Weise löst.


Frustation und persönliche Probleme? Oh ja, hier kannst du pure Frustation und persönliche Probleme nachlesen:
http://www.krone.at/Oesterreich/Anr...ier_abspielt!-Causa_Traiskirchen-Story-465386 Noch ein paar solche Artikel und die ganze Redaktion sitzt wegen Verhetzung ein. :shock:
 
Er wird. Verhetzung stellt einen strafbaren Tatbestand dar. ;)

Ein strafbarer Tatbestand alleine genügt nicht.

Mittlerweile bin ich der Meinung, dass es ein Gespräch und eine Chance geben sollte, wenn der Arbeitnehmer einsieht, dass es absolut beschissen und unnötig war.
Eben. Denn als ich in diesem Alter war, da galt ich noch längst nicht als Erwachsener. Ob die jungen Leute von heute tatsächlich um so viel erwachsener sind als die der vorhergehenden Generationen?
 
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Eben. Denn als ich in diesem Alter war, da galt ich noch längst nicht als Erwachsener. Ob die jungen Leute von heute tatsächlich um so viel erwachsener sind als die der vorhergehenden Generationen?

Nicht nur das, es gibt gerade im social media Bereich derzeit auch einen gewissen Gruppendruck und ich behaupte mal, vieles wird geschrieben um im Mittelpunkt zu stehen, um in einschlägigen Gruppen "likes" zu erhalten - es geht da im weitesten Sinne oft auch um Wertschätzung.
Ich glaube, dass eine Entlassung nur noch mehr Verbitterung erzeugt und eventuell einen Mitläufer, der nach Aufmerksamkeit "suchte", in "Ausländerhass" kippen lässt.
 
Nicht wenn sie den AN als vertrauensunwürdig erscheinen lassen.

Das sehe ich in diesem Fall aber nicht als gegeben an. Denn diese "vertrauenswürdig" bezieht sich auf dienstliche Belange.
 
Relevant ist, wie es das ASG sieht. ;)
Das hat sich aber vermutlich noch nicht geäußert.

Mein Dienstgeber hat in mehreren Fällen, wo man die Sachlage eindeutig pro Dienstgeber beurteilen würde, den Kürzeren gezogen. In einem Fall war ich als Zeuge dabei und hab mich nur mehr wundern können. Das war allerdings nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor der Gleichbehandlungskommission.
 
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Mein Dienstgeber hat in mehreren Fällen, wo man die Sachlage eindeutig pro Dienstgeber beurteilen würde, den Kürzeren gezogen. In einem Fall war ich als Zeuge dabei und hab mich nur mehr wundern können.

Ich entlasse nur sehr selten. Dafür hat aber noch jede Entlassung gehalten.

Im Fall einer Verhetzung im Sinne des StGB würde ich ohne Bedenken die Entlassung aussprechen. Es gibt Grenzen, deren Überschreitung ich nicht zusehe.
 
Bei einem 17jährigem halte ich es jedenfalls für überzogen, weil da passiert noch so viel und man hat noch so viel Einfluss auf den Weg und auch auf die Sicht der Dinge -> es befindet sich alles im Wandel.
Natürlich muss man ihm den Arsch aufreißen und sagen, dass er net deppat sein soll, weil er sonst fliegt, aber ohne 2.Chance die Lehre kippen find ich schon hart.
 
Gibt es nicht genau dafür das Instrument der Verwarnung/ Eintrag in die Personalakte?
 
was hat der junge mann daraus gelernt ? wenn du das maul aufmachst, bekommst du eine drüber.:hmm:
 
aber ohne 2.Chance die Lehre kippen find ich schon hart

Ich bin sehr liberal und sorge für ein Arbeitsumfeld, dass eine weitgehende eigenständige Gestaltung des Arbeitsauftrages zulässt. Aber ich hab auch klare Regeln. Wer sich über diese in eklatanter Weise hinwegsetzt, bekommt keine zweite Chance.

Verhetzung ist kein Kavaliersdelikt und eindeutige Grenzen sind in meinen Augen unabdingbar.
 
Das hat sich aber vermutlich noch nicht geäußert.

Mein Dienstgeber hat in mehreren Fällen, wo man die Sachlage eindeutig pro Dienstgeber beurteilen würde, den Kürzeren gezogen. In einem Fall war ich als Zeuge dabei und hab mich nur mehr wundern können. Das war allerdings nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor der Gleichbehandlungskommission.

Das Unternehmen kann hier sehr wohl einen eindeutigen Misstrauensgrund und einen Imageschaden geltend machen.
Auch sind solche Äußerungen in größeren Unternehmen durch einen Ethikcode als Entlassungsgrung anführt. Jeder AN bestätigt diesen zur Kenntnis genommen zu haben sobald er unterschreibt.
Ich nenne dies konsequente Umsetzung der Distanzierung.

Wenn das Arbeitsgericht die Entlassung für ungültig erklärt, wird es eine Kündigung sobald als möglich geben. Weltkonzerne können sich das nicht leisten.

was hat der junge mann daraus gelernt ? wenn du das maul aufmachst, bekommst du eine drüber.:hmm:
Wenn er das gelernt hat, ist er genau so borniert wie so einige hier...
Aber ich glaube das verstehst Du auch nicht....
 
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Bei einem 17jährigem halte ich es jedenfalls für überzogen, weil da passiert noch so viel und man hat noch so viel Einfluss auf den Weg und auch auf die Sicht der Dinge -> es befindet sich alles im Wandel.
Natürlich muss man ihm den Arsch aufreißen und sagen, dass er net deppat sein soll, weil er sonst fliegt, aber ohne 2.Chance die Lehre kippen find ich schon hart.

http://www.salzburg24.at/4403370/4403370
Der Vorgang produziert einen Sozialfall, der uns auf der Tasche liegt und was noch schlimmer ist, mit Sicherheit keine Einsicht. Im Gegenteil, der Lehrling wird die Schuld an seiner Entlassung erst recht bei den Illegalen suchen. Wie du schriebst, das kann erst so richtig Ausländerhass erzeugen.
 
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