Information vom Schweizer Bundesrat 28.5.2014:
In der vorliegenden Antwort wird in vier Tabellen unterschieden zwischen:
1. Zahlungen der Schweiz aufgrund der bilateralen Abkommen: Es handelt sich um die effektiven Zahlungen an die EU oder ihre Mitgliedstaaten in den letzten zehn Jahren, wobei es sich teilweise um Schätzungen handelt.
2. Autonomen Beiträgen der Schweiz an Mitgliedstaaten der EU: Es handelt sich um Infrastrukturbeiträge an die Nachbarländer und um den Erweiterungsbeitrag an die EU.
3. Kosten für die Umsetzung der Abkommen.
4. Beträgen, die im Rahmen der Steuerabkommen überwiesen werden.
Die Schweiz leistet keine Beiträge an Vereine oder Stiftungen in der EU, die nicht bereits in den nachfolgend aufgeführten Rahmenprogrammen der EU enthalten sind.
Zahlungen aufgrund der bilateralen Abkommen
Bilaterale I (1999)
(Volksabstimmung vom 21.05.2000)
Abkommen
Beträge
Bemerkungen
Beteiligung der Schweiz am 6. (2004-2006) und 7. (2007-2013) Forschungsrahmenprogramm (FRP) der EU
6. FRP, 2004-2006: 775,3 Mio. CHF
(Rückfluss: 794,5 Mio. CHF)
7. FRP, 2007-2013: 2447 Mio. CHF
(Rückfluss bis heute: 1559 Mio. CHF) (Der definitive Rückfluss kann erst ab 2016 berechnet werden, wenn die Gesamthöhe der obligatorischen Beiträge an das Budget des 7. FRP feststeht. Die Schweiz erwartet einen positiven finanziellen Rückfluss.)
Die Schweiz hatte für die Beteiligung am Forschungsrahmenprogramm "Horizon 2020" (2014-2020) einen Beitrag von 3955 Mio. CHF vorgesehen. Seit der Abstimmung vom 09.02.2014 ist diese Beteiligung ungewiss und muss Gegenstand von Diskussionen sein.
Luftverkehr
2007-2013: 9,62 Mio. CHF
Beiträge an die Europäische Agentur für Flugsicherheit (Easa)
Landverkehr
2007-2013: 0,6 Mio. CHF
Beitrag an die Verkehrsbeobachtungsstelle Schweiz-EU ("Verkehrsobservatorium")
Bilaterale II
Schengen/Dublin (Volksabstimmung vom 05.06.2005)
2008-2012: 73 Mio. CHF
(Rückfluss: 8,3 Mio. CHF)
Schätzung 2013: 32,2 Mio. CHF
(Rückfluss: ca. 6,2 Mio. CHF) (Die Rückflüsse in die Schweiz können nicht direkt mit den Beitragszahlungen verglichen werden, da eine gewisse zeitliche Verzögerung vorliegt.)
Beiträge an die Grenzschutzagentur Frontex, den Aussengrenzenfonds, die Informatiksysteme SIS, VIS und Eurodac sowie diverse Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Schengen
Beiträge der Schweiz an das 4. Rahmenprogramm Media (2007-2013)
2007-2013: 59,1 Mio. CHF
(Rückfluss: 38,54 Mio. CHF)
Die Schweiz hatte für die Beteiligung am Programm "Kreatives Europa" (2014-2020) einen Beitrag von 62,13 Mio. CHF vorgesehen. Seit der Abstimmung vom 09.02.2014 ist diese Beteiligung ungewiss und muss Gegenstand von Diskussionen sein.
Umwelt
2006-2013: 14 Mio. CHF
Beiträge an die Europäische Umweltagentur
Statistik
2007-2013: 42,47 Mio. CHF
Beitrag an Eurostat
Beiträge der Schweiz an die Programme "Programm für allgemeine Bildung und lebenslanges Lernen" und "Jugend in Aktion"
2011-2013: 67,39 Mio. CHF
(Rückfluss: ca. 45,3 Mio. CHF) (Der ungefähre Rückfluss kann erst ab 2016 berechnet werden, wenn der Gesamtbetrag der obligatorischen Beiträge an das Budget der Programme in den Bereichen Bildung und Jugend beglichen sein wird.)
Die Schweiz hatte für die Beteiligung am neuen Programm Erasmus plus (2014-2020) einen Beitrag von 185 Mio. CHF vorgesehen. Seit der Abstimmung vom 09.02.2014 ist diese Beteiligung ungewiss und muss Gegenstand von Diskussionen sein.
Beteiligung der Schweiz an den europäischen Programmen für Satellitennavigation Galileo/Egnos
2014 (Zeitraum 2008-2013): 72 Mio. CHF
Bis Ende 2014 sollte zur Deckung der Beteiligung der Schweiz an Galileo/Egnos zwischen 2008 und 2013 noch ein zusätzlicher Beitrag von 20,5 Mio. EUR überwiesen werden. Danach sollte sich der durchschnittliche Beitrag der Schweiz für den Zeitraum 2014-2020 auf ca. 29,8 Mio. EUR im Jahr belaufen.
Autonome Beiträge der Schweiz an Mitgliedstaaten der EU
Bereich
Beträge
Bemerkungen
Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU für die 10 Staaten, die der EU am 1. Mai 2004 beitraten, sowie Bulgarien und Rumänien (Volksabstimmung vom 26.11.2006)
Von den 1,257 Mrd. CHF, die die Schweiz für die Finanzierung von Projekten in den 12 Staaten vorgesehen hat, werden etwa 650 Mio. CHF bis Ende 2014 ausgegeben sein.
Der Bundesrat sieht für Kroatien einen Beitrag in der Höhe von 45 Mio. CHF vor.
Beitrag an die Verkehrsinfrastruktur in Frankreich und Deutschland im Rahmen des Projekts für den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (Volksabstimmung vom 28.11.1998, Bundesbeschluss vom 08.03.2005)
2005-2013:
327,59 Mio. CHF
Die fakultative Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastruktur im Ausland durch die Schweiz ist seit etwa dreissig Jahren üblich.
Bis 2020 wird die Schweiz auch 120 Mio. EUR an die Anpassung des Lichtraumprofils auf der Luino-Strecke in Italien beisteuern.
Investitionen in Infrastruktur und Verladeanlagen in Italien, Deutschland und Belgien
2004-2014:
84,3 Mio. CHF
Kosten für die Umsetzung der Abkommen Schweiz-EU
Die Umsetzung der Abkommen zieht vier Arten von Kosten nach sich: Personalkosten, Verfahrenskosten, Ausrüstungskosten und Dienstleistungskosten. Die beiden ersten Kostenarten werden in der Buchhaltung der Ämter nicht gesondert ausgewiesen und sind nicht nur vom Bestehen der Abkommen abhängig. Deshalb präsentiert die folgende Tabelle diejenigen Kosten für Ausrüstungen und Dienstleistungen, die sich aus den bilateralen Abkommen ergeben und die nicht durch die schon erwähnten Beiträge an die EU gedeckt sind. So erhält z. B. die Schweizer CH-Stiftung den Betrag, der für die Umsetzung des Abkommens über die Beteiligung der Schweiz an den Programmen "Programm für allgemeine Bildung und lebenslanges Lernen" und "Jugend in Aktion" erforderlich ist, wieder zurück. Im Rahmen dieses Abkommens werden also die Umsetzungskosten aus dem Schweizer Beitrag gedeckt. Betroffen sind einzig folgende Abkommen:
Abkommen
Beträge
Bemerkungen
Schengen/Dublin
2008-2013: 247,25 Mio. CHF
Ausrüstungs- und Dienstleistungskosten (Diese Kosten sowie jene in Bezug auf das für die Umsetzung von Schengen/Dublin notwendige Personal sind im Bericht des EJPD zur Beantwortung des Postulates 10.3857 Fehr Hans (
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT) aufgeführt.)
Statistik
2006-2014: 59,2 Mio. CHF (Schätzung)
Ausrüstungs- und Dienstleistungskosten
Umwelt
2006-2013: 4,14 Mio. CHF
Dienstleistungskosten
Die Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA) des EDA und die Mission der Schweiz bei der EU sind die einzigen Organisationseinheiten der Bundesverwaltung, die sich ausschliesslich mit den Beziehungen zur EU befassen. Das Budget der DEA für das Jahr 2014 beläuft sich auf 6,9 Millionen Franken, und die Kosten der Mission werden auf 8,7 Millionen Franken geschätzt (die Kosten für Mitarbeitende, die von anderen Departementen als dem EDA detachiert sind, wurden aufgrund von Schätzungen berechnet).
Bereich Steuern
Die im Steuerbereich (insbesondere Zinsbesteuerungsabkommen, Ruhegehälterabkommen und steuerliche Behandlung von Grenzgängern) überwiesenen Beträge können nicht als Aufwendungen oder Zahlungen zulasten der Schweiz angesehen werden. Sie beruhen vielmehr auf den Bestimmungen, die die Zuweisung des Besteuerungsrechts, die Erhebungsmodalitäten oder die Steuererhebung für die Mitgliedstaaten der EU regeln. In diesem Zusammenhang kann es je nach Abkommen vorkommen, dass die Schweiz Steuersubstrat von Personen, die im Ausland steuerpflichtig sind und eine Verbindung zur Schweiz aufweisen (beispielsweise durch eine Erwerbstätigkeit oder ein Bankkonto in der Schweiz), an die berechtigten Staaten zurückerstattet.
Abkommen
Beträge
Bemerkungen
Zinsbesteuerung
Zeitraum 2005-2012: 3,13 Mrd. CHF
Das Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz-EU sieht insbesondere einen Steuerrückbehalt vor, welcher als Sicherungssteuer ausgestaltet ist; der daraus entstandene Ertrag wird an die EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Bei diesem Steuerrückbehalt werden ausschliesslich Zinszahlungen an natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in der EU erfasst. 75 % der Einnahmen aus dem Steuerrückbehalt werden an den betreffenden Ansässigkeitsstaat weitergeleitet, 25 % verbleiben der Schweiz als Entgelt für ihre Kooperationsbereitschaft und für die pauschale Abgeltung des Erhebungsaufwands.
Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich
Für die Regularisierung der Vergangenheit bis März 2014: ca. 1,6 Mrd. CHF
Überweisung der Quellensteuer für das Jahr 2013: ca. 117,6 Mio. CHF
Die Quellensteuerabkommen mit Österreich und UK ermöglichen den in den Partnerstaaten ansässigen Steuerpflichtigen mit Bankkonten oder Depots in der Schweiz die Regularisierung nichtversteuerter Konten sowie die Besteuerung von Kapitaleinkünften unter Wahrung des Schutzes ihrer Privatsphäre. Dabei handelt es sich wie beim Zinsbesteuerungsabkommen um eine Weiterleitung von Steuerbeträgen an die Partnerstaaten.
Abkommen über die Ruhegehälter Schweiz-EU
Im Rahmen des Abkommens über die Ruhegehälter Schweiz-EU wird die Doppelbesteuerung von Pensionen beseitigt, welche die EU an in der Schweiz ansässige frühere EU-Beamte ausrichtet. In der Botschaft zur Genehmigung dieses Abkommens wurde davon ausgegangen, dass ca. 50 Personen von diesem Abkommen betroffen wären und dass steuerliche Mindereinnahmen von knapp über einer Million Franken (ca. 0,3 Mio. CHF zulasten des Bundes und 0,7 Mio. CHF zulasten der Kantone, Schätzung per 2007) zu erwarten seien. Über aktuellere Schätzungen verfügt die Bundesverwaltung nicht.
Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern:
Mit ihrer DBA-Politik verfolgt die Schweiz das Ziel, die Doppelbesteuerung wirksam zu vermeiden und damit den wirtschaftlichen Austausch zu fördern. Die schweizerische Abkommenspolitik orientiert sich deshalb dabei u. a. am Grundsatz der Effizienz: Das aus der Zuteilung des Besteuerungsrechts resultierende Steueraufkommen soll in einem vertretbaren Verhältnis zum Erhebungsaufwand für die Steuerverwaltungen und Unternehmen stehen. Im Besonderen erlauben es die Bestimmungen für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Ressourcen für die Infrastruktur in den Grenzzonen aufzuteilen. Im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Robbiani 11.3607 vom 16. Juni 2011 werden diese Bestimmungen dargelegt. Da allfällige Ausgleichszahlungen zum Teil von den Kantonen vorgenommen werden, verfügt die Bundesverwaltung über keine umfassende Zusammenstellung der im Rahmen der Grenzgängerbesteuerung weitergeleiteten Beträge.
Reisen
Die Kosten für Reisen in die EU-Mitgliedstaaten entsprechen nicht den Zahlungen oder Beiträgen der Schweiz an die EU. Die Gesamtausgaben für Personen, die zwischen 2010 (in diesem Jahr wurde ein Informatiksystem eingeführt, mit dem das Reisevolumen pro Land automatisch ausgewertet werden kann) und 2013 im Auftrag oder zulasten des Bundes in einen EU-Mitgliedstaat reisten, belaufen sich auf 32,1 Millionen Franken. Diese Zahl kann aber nicht vollständig den Abkommen mit der EU oder Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten allgemein zugeschrieben werden, da gewisse Reisen aus rein logistischen Gründen erfolgen (z. B. Unterhalt von Einrichtungen in den Botschaften). Von diesen Ausgaben entfielen 6,98 Millionen Franken auf Reisen nach Belgien, die wahrscheinlich zum grössten Teil direkt die Europapolitik der Schweiz betrafen.
Einschätzung