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Ich würde den beiden Damen - übrigens ist es ein Dreier, die Frau Fekter spielt nämlich auch noch mit (das ist gewissermaßen die ) - im gegebenen Zusammenhang nicht zu viel Bosheit unterstellen. Die VDS wurde auf europäischer Ebene ausgedealt, im Umfang des Mindestrahmens kann sie daher nur vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) "geknackt" werden.
Richtig, Mike-Tanja, es ist ein Damen-Dreier, wo aber unterschiedliche Vorstellungen herrschen. Fekter und Bandion-Ortner wollen eine Maximalüberwachung und die Bures will nur das von der EU - Richtlinie geforderte Mindestmaß umsetzen.
Aus den Salzburger Nachrichen
Urteil mit Nebenwirkungen
Wien (SN-par). Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) ist zufrieden. Sie sieht sich durch das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigt, das die Vorratsdatenspeicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Im Unterschied zu Deutschland habe ich eine weitaus striktere Umsetzung vorgeschlagen, meinte sie in einer Aussendung.
Bures bezieht sich auf ihre Vorgabe, die zugrunde liegende europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich nur im Mindestmaß umzusetzen. Dementsprechend ist in dem Gesetzesentwurf, den das Ludwig-Boltzmann-Institut für sie ausgearbeitet hatte, nur eine Speicherdauer von sechs Monaten vorgesehen, sowie die Beschränkung, dass die Daten nur bei Ermittlungen von schweren Straftaten an die Polizei weitergegeben werden dürfen.
Wobei auch Bures Sprecherin auf SN-Anfrage zugibt, dass die Entscheidung des Karlsruher Gerichts keine direkten Auswirkungen auf Österreich hat.
Indirekte freilich schon. Und zwar deshalb, weil Österreich, das nach wie vor kein eigenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat, ein solches innerhalb der nächsten Monate schaffen muss. Andernfalls droht eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) samt Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Ein Säumnisverfahren gegen die Alpenrepublik ist bereits anhängig.
Als zuständige Ministerin hatte Bures also gar keine andere Wahl, als ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in die Wege zu leiten. Das Begutachtungsverfahren ist schon abgeschlossen, was fehlt, ist die Zustimmung ihrer Kolleginnen von der ÖVP, Innenministerin Maria Fekter und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Die beiden zieren sich aber noch. Sie wollen die gespeicherten Vorratsdaten auch für andere Zwecke als nur für die Aufklärung schwerer Straftaten verwenden. Beispielsweise für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzung oder einfacher Delikte.
Doch das halten wiederum die deutschen Verfassungsrichter für unzulässig wenn auch nur für die Bundesrepublik.
So gesehen kann sich Infrastrukturministerin Bures bestätigt fühlen. Da wie dort gilt das gleiche europäische Recht.