ich find es ist kein Betrug, solange man keinen körperlichen Kontakt mit dem anderen oder der anderen hat.
ganz einfach
ficken, blasen, lecken,
handjob, klar, dass das alles fremdgehen ist.
am pc sitzen und
wichsen ist kein fremdgehen für mich und meine frau weiss auch das ich das tue. ob ich mich dabei an cybersex errege oder an allen arten von bildern dicktittiger breitbeiniger frauen stört sie nicht . ich habe auch immer ein paar solcher bilder von ihr mit am pc liegen. telefonsex würde sie prinzipiell auch nicht stören, sondern nur aus finanziellen gründen - die telefonrechnung. jetzt zu den grenzfällen, an denen ich andis definition ausprobiere.
beim umzug stiessen wir auf einen karton mit pornobildern von meiner ersten gattin und mir: wir ficken, wir wichsen, sie zeigt ihre gespreizte möse. wenn ich nunn diese bilder als wichsvorlage hernehmen würde, würde meine frau das als fremdgehen ansehen, obwohl keine körperberührung. wichsen zu fremden frauen aus dem net, für sie okay, wichsen zu verflossenen - nein.
anderer grenzfall: ich würde gern mal wieder live sehen, was meine ex-gattin gern gemacht hat, meine frau aber nicht mag: zusehen, wie sich ne frau mit winer dicken gurke fickt und dazu wichsen. wenn ich zu einer hure gehe und diese nummer durchziehe, ist das fremdgehen? ich berühre die dame ja nicht.
oder, mein anderer wunsch,
gangbang: zusehen, wie eine frau von 8,9,10 männern gerfickt wird und wenn der letzte ffertig ist, fängt wieder der erste an, sie zu ficken. wohlgemerkt, ich stehe nur dabei, sehe zu und hole mir einen( oder auch 2,3) runter. keine berührung, ist das fremdgehen?
müsste da wohl meine frau fragen, vielleicht sieht sies wie beim telefonsex: kein fremdgehen, aber schade um das schöne geld (wobei teilnahme an gangbangparty nicht so teuer ist, man braucht nur bei sex-auktonen zu stöbern.