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Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht von Mietern beschränkt, ungestört auf ihrem Balkon zu rauchen.
Fühlen sich darüber wohnende Mieter auf ihrem Balkon von dem Geruch des Rauchs wesentlich belästigt, können sie rauchfreie Zeiten für die Nutzung ihres Balkons einfordern, wie der BGH in einem heute verkündeten Urteil entschied.
ORF.at
jetzt werden die auswüchse skurril
irgendwie verständlich, andererseits natürlich noch mehr bevormundung.
vielleicht als nächstes, muss ma des fenster beim ficken zumachen, weil die beste zu laut ist,
unser wirt ist grad beim rechtlichen prüfen, wies mit Club statt gastrokonzession ausschaut
...unser wirt ist grad beim rechtlichen prüfen, wies mit Club statt gastrokonzession ausschaut....
klar...ist es verständlich, nur dass ist nicht das ende der Fahnenstange....
vielleicht als nächstes, ........
dazu hat schon mal die gastroinnung ein statement abgegeben, sie wollen gegen alle lokale dieser art wegen unlauteren wettbewerb vorgehen! glaube auch ned dass das rechtlich standhält. dann würde ja jeder einen klub aufmachen und alle auflagen umgehen!
sobalds öffentlich zugänglich is...is für alle gleich....
mit clubkarte und eingangskontrolle will ers machen...also nix mit öffentlich
mit clubkarte und eingangskontrolle will ers machen...also nix mit öffentlich