Ich liebe meine Kinder mehr als meinen Mann

Gemeinsame Obsorge ist eine fantastische Sache, wenn die nacheheliche Beziehung der Eltern klappt. Aber es ist die Hölle, wenn Eltern diese für ihre nachehelichen Kriege missbrauchen.

Gemeinsame Obsorge setzt Einvernehmen voraus. Ist das nicht mehr gegeben, wird die Obsorge einem Elternteil zugesprochen. Wenn die Frau nicht völlig unzurechnungsfähig ist, wird sie dieser Elternteil sein.
 
Gemeinsame Obsorge setzt Einvernehmen voraus. Ist das nicht mehr gegeben, wird die Obsorge einem Elternteil zugesprochen. Wenn die Frau nicht völlig unzurechnungsfähig ist, wird sie dieser Elternteil sein.

Womit wir back to roots wären... und beim Thema "Streiten" "Fürsorge" und "Gerichte".
Bedenklich finde ich lediglich den 'Automatismus': Frau wird Sorgerecht zugesprochen. Vergessen wir nicht, dass es hier nicht nur um Rechte sondern auch um die Pflichten geht.
Grundsätzlich sollte schon Druck von 'oben' kommen, dass sich beide Eltern um die Kinder sorgen und obsorgen.
 
Gemeinsame Obsorge setzt Einvernehmen voraus. Ist das nicht mehr gegeben, wird die Obsorge einem Elternteil zugesprochen. Wenn die Frau nicht völlig unzurechnungsfähig ist, wird sie dieser Elternteil sein.

jein, nicht so ganz. also der regelfall ist bei verheirateten (wie bei alleinstehenden ist weiß ich nicht so ganz genau), dass die kinder bei der mutter leben aber der vater eben alles wichtige mitentscheidet. sprich fängt schon bei anmeldung kiga/schule an. pass kriegst du nur mit beiden unterschriften, bei bestimmten ärztlichen untersuchungen usw. dazu gibt es das geregelte besuchsrecht was in der regel alle zwei wochen am we ist.

bei mir ist es so, dass er die kleine bis auf ein we im monat jedes we haben darf und auch so wahrnimmt. weil er das möchte, da komme ich auch gern entgegen. sie soll ja ihren vater haben, will nicht, dass sie ohne ihn groß wird.

probleme gibt es nur seit der trennung letztes jahr im frühjahr weil er meint nicht die beträge zu bezahlen die er sollte. (ist berechnet) jetzt hat er heute 300 euro weniger überwiesen einfach so. erreichen kann ich ihn nicht....tja traurig sowas, jetzt zum amt latschen und dann zur anwältin über gericht einziehen. :roll:

dazu möchte ich noch ergänzen, dass ich meinen recht gut bezahlten job - in den guten zeiten :cool: - abgesprochen für 3 jahre ruhen gelassen habe um mich ums kind zu kümmern. da er gut verdient kann er die paar monate bis zum sommer die zähne zusammenbeißen und den unterhalt zahlen. danach ist er eh aus dem schneider...das verstehe ich nicht und will ich ehrlich gesagt nicht verstehen.

was feststeht ist allerdings, dass ich nicht nochmal heiraten werde. man soll zwar nie NIE sagen aber in so einer lage so abhängig zu sein, hilflos war ich noch NIE gewesen. soviel zum thema schutz der ehe/familie. :roll:
 
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Grundsätzlich sollte schon Druck von 'oben' kommen, dass sich beide Eltern um die Kinder sorgen und obsorgen.

sind wir uns mal ehrlich und Stellen uns die Frage "Wie soll ein Mann" das machen?

Selbst wenn es Gründe gäbe um der Frau das Sorgerecht zu entziehen => wie soll ein Mann zum Sorgerecht kommen?
Da beisst sich die Katze in den Schwanz. Kind unter Obsorge vom Oma gilt nicht. Job darf er auch keinen mehr haben denn sonst fehlt im die Zeit für das Kind und wie soll es weitergehen? viell.noch Unterhalt für die Ex bzw. eine geschmeidige Kreditrate.
Männer dürfen genauso lange mit Sorge tragen solange es die Mutter erlaubt.
 
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jein, nicht so ganz. also der regelfall ist bei verheirateten

Gemeinsame Obsorge ist ein terminus technicus, der erst mit der Scheidung relevant wird.

pass kriegst du nur mit beiden unterschriften

Jeder Elternteil in aufrechter Ehe oder bei gemeinsamer Obsorge ist allein voll entscheidungsbefugt, es sind nie beide Unterschriften nötig.

dazu gibt es das geregelte besuchsrecht was in der regel alle zwei wochen am we ist.

Die Regelung des Besuchsrechts obliegt dem Pflegschaftsgericht, es gibt keinen vorgeschriebenen Rythmus. Ist das Besuchsrecht nicht geregelt sondern frei vereinbart, dann gibt es kein Besuchsrecht, sobald ein Elternteil die Aufhebung der gemeinsamen Obsorge durchgesetzt hat. Dazu genügt ein Antrag beim Pflegschaftsgericht. Da ohne Einvernehmen keine gemeinsame Obsorge aufrecht erhalten werden kann, kann der andere Elternteil diese nicht durchsetzen.
 
sind wir uns mal ehrlich und Stellen uns die Frage "Wie soll ein Mann" das machen?
Genauso wie eine Frau.

Selbst wenn es Gründe gäbe um der Frau das Sorgerecht zu entziehen => wie soll ein Mann zum Sorgerecht kommen?
Es sind immer zwei Eltern - mit gleichen Rechten und Pflichten. Es wird aufgrund einer Trennung/Scheidung zu Verschiebungen kommen - aber es sollte keiner der beiden Elternteile sich aus diesen Pflichten davonstehlen dürfen. Darum auch meine Forderung: Alimentationsverpflichtung für beide Elternteile.
Gründe für Sorgerecht sind für Frau und Mann die gleichen. Daher ist auch der Automatismus 'Mutter erhält Sorgerecht' ein ideologischer und kein sachlicher.

.... Job darf er auch keinen mehr haben denn sonst fehlt im die Zeit für das Kind und wie soll es weitergehen? viell.noch Unterhalt für die Ex bzw. eine geschmeidige Kreditrate..
In Zeiten der Gleichberechtigung gilt dies für Frauen und Männer gleichermaßen.

Männer dürfen genauso lange mit Sorge tragen solange es die Mutter erlaubt.
Das Sorgerecht wird letztlich vom Gericht entschieden. Günstigenfalls, und dazu kann man auch professionelle Unterstützung/Mediation in Anspruch nehmen, regeln dies die Eltern wie mündige verantwortungsbewusste Erwachsene selbst.

Und genau dies kann man von Amts wegen auch einfordern. Warum das nicht getan wird, bzw die Politik sich hinter altbackenen Ideologismen versteckt, sei dahin gestellt...
 
Gemeinsame Obsorge ist ein terminus technicus, der erst mit der Scheidung relevant wird.

nein sofern es darüber keinen streit gibt, sprich sich beide einig sind. so ist es zumindest hier lt. meiner anwältin. wenn ich mich querstelle kann er das noch VOR der scheidung vor gericht durchsetzen, dass er die kleine sehen darf. so einfach ist es nicht.



Jeder Elternteil in aufrechter Ehe oder bei gemeinsamer Obsorge ist allein voll entscheidungsbefugt, es sind nie beide Unterschriften nötig.

nein ich brauche für die anmeldung zum kiga meiner tochter seine unterschrift, das gilt auch bei pass und später für die schule ebenso.



Die Regelung des Besuchsrechts obliegt dem Pflegschaftsgericht, es gibt keinen vorgeschriebenen Rythmus. Ist das Besuchsrecht nicht geregelt sondern frei vereinbart, dann gibt es kein Besuchsrecht, sobald ein Elternteil die Aufhebung der gemeinsamen Obsorge durchgesetzt hat. Dazu genügt ein Antrag beim Pflegschaftsgericht. Da ohne Einvernehmen keine gemeinsame Obsorge aufrecht erhalten werden kann, kann der andere Elternteil diese nicht durchsetzen.

auch hier wieder: wenn sich beide einig sind braucht man das nicht vor gericht klären. dann sieht der vater das kind alle zwei wochen und ferien eben abgesprochen nach wunsch. und so einfach dem vater das sorgerecht entziehen funktioniert nicht, auch wenn im tv manchmal anderes gezeigt wird. davon abgesehen hat er für die kleine auch so eine urkunde vom jugendamt unterzeichnet (weiß nicht genau wie die heißt), dass er sich verpflichtet monatlich den kindsunterhalt zu bezahlen.
 
nette Theorie!

in der Praxis funktioniert es aber anders. Ich spreche aus Erfahrung.

willst du mir wirklich einreden das ich als Mann meinen Job aufgebe um vom Unterhalt meiner Ex zu leben die noch unseren, ehemaligen, gemeinsamen Kredit abzahlt?

als Mann bekommst sogar als arbeitsloser den Kredit zugeschrieben .......
BTW
schon mal vor einer Richterin gestanden und über das Sorgerecht geredet als Mann ?
 
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wenn ich mich querstelle kann er das noch VOR der scheidung vor gericht durchsetzen, dass er die kleine sehen darf. so einfach ist es nicht.

Du verwechselst Obsorge mit Besuchsrecht. In aufrechter Ehe der Eltern ist die gemeinsame Obsorge die Norm und wird nicht explizit bezeichnet.

nein ich brauche für die anmeldung zum kiga meiner tochter seine unterschrift, das gilt auch bei pass und später für die schule ebenso.

Ich habe nie bei einer von den angeführten Gelegenheiten unterschrieben. Auch nicht in aufrechter Ehe bei drei Kindern. Es ist nicht nötig.

auch hier wieder: wenn sich beide einig sind braucht man das nicht vor gericht klären. dann sieht der vater das kind alle zwei wochen und ferien eben abgesprochen nach wunsch.

Was du beschreibst ist aber eben kein geregeltes Besuchsrecht sondern eine einvernehmliche Vereinbarung. Diese können die Eltern gestalten wie sie wollen, der 2-Wochen-Rythmus ist nicht vorgeschrieben.

und so einfach dem vater das sorgerecht entziehen funktioniert nicht

Doch, es ist so einfach. Antrag bei Gericht genügt.

davon abgesehen hat er für die kleine auch so eine urkunde vom jugendamt unterzeichnet (weiß nicht genau wie die heißt), dass er sich verpflichtet monatlich den kindsunterhalt zu bezahlen.

Auch ohne diese Urkunde wäre er unterhaltspflichtig. Die Urkunde soll euch diese Verpflichtung bewusst machen.
 
Ich habe nie bei einer von den angeführten Gelegenheiten unterschrieben. Auch nicht in aufrechter Ehe bei drei Kindern. Es ist nicht nötig.

hmm...seltsam. also ich war vorige woche beim rathaus wegen kinderreisepass und die hat mir direkt gesagt, der vater MUSS mitunterschreiben. hab noch gesagt, dass wir getrennt leben aber da er als vater eingetragen ist in der geb-urkunde (ja ist er auch wirklich :mrgreen:) kann ich das nicht alleine beantragen. ich kann dir nur sagen wie es hier ist.


bei obsorge (kenn den ausdruck nicht) geb ich dir wohl recht da hab ich vlt. was mit umgangsrecht ?? verwechselt, sorry.



und zum thema sorgerecht: ich kann es ihm nicht entziehen. mit welcher begründung denn? er zahlt ja (für sie schon :roll:). und sorgen tut er sich auch um sie. welcher vater will das kind JEDES we haben? (ich hab noch diskutiert damit ich wenigstens ein we allein hab :roll:) also mehr entgegenkommen? soll ich anschaffen gehen weil er nicht zahlt? :mauer: sorry... aber ich bin da momentan zu erregt. ich geh mal raus aus dem thread, vorerst.
 
Scheidung gibts nur durch ableben...hat schon pfarrer gesagt....
 
Und unwiderlegbar :cool:

in der Praxis funktioniert es aber anders. Ich spreche aus Erfahrung.
Die Praxis funktioniert so, wie man sie macht. Gerade in diesen sensiblen Bereichen lassen die Gerichte viel Spielraum, in erster Linie achten sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Lage, das Wohl derKinder, dann auf die oder den wirtschaftlich Schwächeren.
Schwierig wird's bei Streit und Uneinigkeit - dann richten sie sich nach der 'üblichen' Judikatur.

willst du mir wirklich einreden das ich als Mann meinen Job aufgebe um vom Unterhalt meiner Ex zu leben die noch unseren, ehemaligen, gemeinsamen Kredit abzahlt?
Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle. Warum nicht?

schon mal vor einer Richterin gestanden und über das Sorgerecht geredet als Mann ?
Vor einem Richter. Ja. Und als es das gemeinsame Sorgerecht endlich gab, das mit meiner Ex-Frau diskutiert und geklärt und gemeinsam vertreten und beantragt. Danach musste ich gar nimmer zur Richterin. Ging per Telefonat.

Wie auch einige meiner besten Freunde und Freundinnen. Geh ma mal von ca 50% Scheidungen bzw Trennungen aus - wenn die Angaben in den Medien stimmen, gibt es bei ca 20% davon ernste Streitigkeiten. Und in diesen - ja, da hab ich auch alles Mögliche und sogar Unmögliche mitbeobachten müssen.

Tja - aber wenn Frau und Mann die Kinder über alles lieben, dann werden so Kinkerlitzchen wie Unterhalt und Trennung leicht zu regeln sein. Oder??? :cool: :cool: ;)
 
Tja - aber wenn Frau und Mann die Kinder über alles lieben, dann werden so Kinkerlitzchen wie Unterhalt und Trennung leicht zu regeln sein.

sollte man meinen....

die anderen Punkte lasse ich mal so stehen dann es ist nur allgemeine Theorie. In der Praxis geht es aber nicht um Theorie zwischen 2 Erwachsenen sondern um ausgereifte Charaktäre mit allen Facetten und zugehörigen Geschichten und daher wird es ein bissal komplizierter.
Ausserdem rede ich nicht vom gemeinsamen Sorgerecht, was die Frau jederzeit mit einer klitze kleinen Lüge, abstellen kann sondern von dem alleinigen Sorgerecht als Mann für das Kind.
 
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Und als es das gemeinsame Sorgerecht endlich gab,


klar... die eltern trennen sich weil sie nicht mehr können, aber kinder trotzdem gemeinsam erziehen ist natürlich ein leichtes :mauer:
und bevor mir blöd antwortest... ich weiss verdammt genau wovon ich red
 
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