Gemeinsame Obsorge setzt Einvernehmen voraus. Ist das nicht mehr gegeben, wird die Obsorge einem Elternteil zugesprochen. Wenn die Frau nicht völlig unzurechnungsfähig ist, wird sie dieser Elternteil sein.
jein, nicht so ganz. also der regelfall ist bei verheirateten (wie bei alleinstehenden ist weiß ich nicht so ganz genau), dass die kinder bei der mutter leben aber der vater eben alles wichtige mitentscheidet. sprich fängt schon bei anmeldung kiga/schule an. pass kriegst du nur mit beiden unterschriften, bei bestimmten ärztlichen untersuchungen usw. dazu gibt es das geregelte besuchsrecht was in der regel alle zwei wochen am we ist.
bei mir ist es so, dass er die kleine bis auf ein we im monat jedes we haben darf und auch so wahrnimmt. weil er das möchte, da komme ich auch gern entgegen. sie soll ja ihren vater haben, will nicht, dass sie ohne ihn groß wird.
probleme gibt es nur seit der trennung letztes jahr im frühjahr weil er meint nicht die beträge zu bezahlen die er sollte. (ist berechnet) jetzt hat er heute 300 euro weniger überwiesen einfach so. erreichen kann ich ihn nicht....tja traurig sowas, jetzt zum amt latschen und dann zur anwältin über gericht einziehen.
dazu möchte ich noch ergänzen, dass ich meinen recht gut bezahlten job - in den guten zeiten
- abgesprochen für 3 jahre ruhen gelassen habe um mich ums kind zu kümmern. da er gut verdient kann er die paar monate bis zum sommer die zähne zusammenbeißen und den unterhalt zahlen. danach ist er eh aus dem schneider...das verstehe ich nicht und will ich ehrlich gesagt nicht verstehen.
was feststeht ist allerdings, dass ich nicht nochmal heiraten werde. man soll zwar nie NIE sagen aber in so einer lage so abhängig zu sein, hilflos war ich noch NIE gewesen. soviel zum thema schutz der ehe/familie.