Es steht aber trotzdem im Religionsunterrichtsgesetz, dass unter bestimmten Voraussetzungen in den Klassenzimmern ein Kreuz angebracht werden kann oder sogar "anzubringen ist", wenn man's genau nimmt.
Ich warte immer noch auf Antwort auf meine Frage, warum man dieses Gesetz nicht einfach durch Parlamentsbeschluss abändert, wenn man mehrheitlich der Auffassung ist, dass es nicht mehr zeitgemäß ist. Oder warum man gegen dieses Gesetz nicht beim Verfassungsgerichtshof klagt, wenn man mehrheitlich der Auffassung ist, dass die Verfassung das Anbringen von Kreuzen nicht erlauben würde.
Aber es ist halt wie immer .... es wird gesudert und gesudert, und wenn man nachfragt, kommt nix mehr ....