H
Gast
(Gelöschter Account)
http://www.faz.net/aktuell/gesellsc...esagt-dass-es-ihr-nicht-gut-tut-11544207.html
fast 500 Mal soll er seine Tochter vergewaltigt haben - doch zum Auftakt des Nürnberger Inzestprozesses hat der 69 Jahre alte Angeklagten alle Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe zwar 30 Jahre lang zwei- bis dreimal die Woche mit ihr Sex gehabt. Die häufigen intimen Kontakt seien aber immer einvernehmlich gewesen, betonte er. Die drei in dieser Zeit zur Welt gekommenen Kinder stammten wohl von unbekannten Liebhabern seiner Tochter, sagte er vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth - entgegen den Ergebnissen von DNA-Analysen. Die Tochter hält nach Angaben ihrer Anwältin Andrea Kühne uneingeschränkt an ihren Vorwürfen gegenüber ihrem Vater fest.
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blutschande ist eine der zweifelhaftesten rechtsbestimmungen des strafrechts. es ist eigentlich schwer zu bestimmen welches eigentlich das geschützte rechtsgut sein soll. die kirche hat die blutschande als eine todsünde ins unermessliche ausgebaut, da die sündenkonstruktion an die kirche machtinstrument war. sie stützt sich auf die mosaische gesetzgebung, kurios deshalb, weil die selbe kirche den juden rechtlich mit den vieh gleichgestellt hat, auch die geistige verwandtschaft fiel bei der kirche unter blutschande (z.b. firmling und firmpate)
blutschande wird von den meisten menschen als unmoralisch empfunden, trotzdem liegt ein zu schützendes recht nicht zugrunde. lediglich die kanonische unzuchtslogik rechtfertigt diese unterbringung. blutschande ist meiner meinung nach eine moral und keine rechtsfrage.
die oft gehörte genetische begründung hat sich nur in ausnahmefällen bestätigen lassen. viele schöpfungsmyten beruhen auf inzest. werden nicht pathologische momente in die unzucht hineingetragen, so führt dies keinesfalls zur degeneration sondern kann sich sogar fördernd auswirken. was den inzest besonders deklassiert, ist der umstand, dass aus ihm niemals eheliche kinder hervorgehen können.
inzest ist ein nur stellenweise bestraftes delikt, so ist dieses delikt in vielen ländern straffrei.
auch der begriff blutschande muss fallen, denn er wirkt suggestiv als werturteil.
was rechtfertigt nun ein strafaussmass von 3 jahren! (deutschland) doch nur der geist der gesetzesfabrikanten, welch die sexualität des menschen wieder nach mittelalterlichen kirchengrundsätzen misshandeln möchten um die angebliche moral zu fördern.
der inzestparagraph muss abgeschafft werden!
fast 500 Mal soll er seine Tochter vergewaltigt haben - doch zum Auftakt des Nürnberger Inzestprozesses hat der 69 Jahre alte Angeklagten alle Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe zwar 30 Jahre lang zwei- bis dreimal die Woche mit ihr Sex gehabt. Die häufigen intimen Kontakt seien aber immer einvernehmlich gewesen, betonte er. Die drei in dieser Zeit zur Welt gekommenen Kinder stammten wohl von unbekannten Liebhabern seiner Tochter, sagte er vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth - entgegen den Ergebnissen von DNA-Analysen. Die Tochter hält nach Angaben ihrer Anwältin Andrea Kühne uneingeschränkt an ihren Vorwürfen gegenüber ihrem Vater fest.
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blutschande ist eine der zweifelhaftesten rechtsbestimmungen des strafrechts. es ist eigentlich schwer zu bestimmen welches eigentlich das geschützte rechtsgut sein soll. die kirche hat die blutschande als eine todsünde ins unermessliche ausgebaut, da die sündenkonstruktion an die kirche machtinstrument war. sie stützt sich auf die mosaische gesetzgebung, kurios deshalb, weil die selbe kirche den juden rechtlich mit den vieh gleichgestellt hat, auch die geistige verwandtschaft fiel bei der kirche unter blutschande (z.b. firmling und firmpate)
blutschande wird von den meisten menschen als unmoralisch empfunden, trotzdem liegt ein zu schützendes recht nicht zugrunde. lediglich die kanonische unzuchtslogik rechtfertigt diese unterbringung. blutschande ist meiner meinung nach eine moral und keine rechtsfrage.
die oft gehörte genetische begründung hat sich nur in ausnahmefällen bestätigen lassen. viele schöpfungsmyten beruhen auf inzest. werden nicht pathologische momente in die unzucht hineingetragen, so führt dies keinesfalls zur degeneration sondern kann sich sogar fördernd auswirken. was den inzest besonders deklassiert, ist der umstand, dass aus ihm niemals eheliche kinder hervorgehen können.
inzest ist ein nur stellenweise bestraftes delikt, so ist dieses delikt in vielen ländern straffrei.
auch der begriff blutschande muss fallen, denn er wirkt suggestiv als werturteil.
was rechtfertigt nun ein strafaussmass von 3 jahren! (deutschland) doch nur der geist der gesetzesfabrikanten, welch die sexualität des menschen wieder nach mittelalterlichen kirchengrundsätzen misshandeln möchten um die angebliche moral zu fördern.
der inzestparagraph muss abgeschafft werden!