nachdem ein kärntner richter uwe scheuch zu 18 monaten verurteilt hatte, bezeichnete sein bruder kurt den richter als eine kröte. daraufhin hat die staatsanwaltschaft kurt wegen übler nachrede angeklagt.
seit urdenklichen zeiten beschimpfen sich menschen gegenseitig mit tiernamen. auch die bibel spricht von "hunden", von "otternbrut", von "schlangen" und "gewürm".
"wir vermenschlichen das tier bis ins positive extrem und auch umgekehrt, im negativen fall, machen wir tiere gern zu menschen." meint dazu ein psychologe.
wer geht in der regel wegen einer solchen lapalie zu gericht. in der regel sind es querulanten, im konkreten fall ist es ein beamter der die gerichte mit mit solch unnnötigen klagen blockiert.
jeder gartenbesitzer freut sich, wenn sich kröten in seinem garten ansiedeln. erdkröten gehören in jedes biotop und manche arten stehen bereits auf der roten liste.
kröten sind für das ökologische gleichgewicht von grosser bedeutung und ein zusammenhang von übler nachrede mit einer kröte ist für mich nicht erkennbar.
es sollte deshalb auf freispruch entschieden werden.