Ist gesetzlich genötigter Sex lebenswert - legale Prostitution?

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Liebe EF - Gemeinde!


In Österreich gibt es 9 verschiedene Landesgesetze betreffend legaler Prostitution welche in Prostitutionsgesetze bzw. Sexualdienstleistungsgesetze niedergeschrieben sind. All diese Gesetze enthalten Vorschreibungen wie der Sex auszuüben bzw. auszuführen ist. Diese Gesetze jedoch sind gesetzeswidrig da diese nicht konform und im Kontext mit einem Ranghöheren Bundesgesetz dem Strafgesetzbuch stehen.

"Niemand darf einer Prostituierten Vorschreibungen machen wie diese Ihre Tätigkeit auszuführen hat solange dieser von der Prostituierten Geld bekommt."

Ich denke weder für die Prostituierte noch für den Kunden (Freier) ist solch ein Sex lebenswert. Sex ist eine körperliche Zuneigung zwischen ein, zwei oder mehreren Personen; jedoch nicht mit einem Gesetz! Wenn ein Gesetz vorgibt wie der Sex zu vollziehen hat, ist dies doch Nötigung der Prostituierten und des Kunden (Freiers). So macht Sex sicherlich keinen Spaß und Vergnügen mehr.

Wie sieht Ihr das?


Liebe Grüße
Peter
 
In diesem Kontext ist Sex aber eine Dienstleistung. Und das darf (und in manchen Fällen soll) geregelt sein.

Liebe VerZähreN!

Die Prostituierte bzw. der Kunde (Freier) haben ja Sex miteinander und da darf ein Gesetz bzw. Dritte nicht vorschreiben wie dies zu vollziehen ist. So etwas nennt man dann Nötigung und wenn Dritte noch Geld dabei verdienen Zuhälterei.

Liebe Grüße
Peter
 
All diese Gesetze enthalten Vorschreibungen wie der Sex auszuüben bzw. auszuführen ist.
Ich glaube diese Gesetze regeln vor allem Gesundheitskontrollen, dienen dem Schutz der Frauen und geben den Frauen einen rechtlichen Rahmen diverse Dinge ablehnen oder falls es doch vorkommt entsprechend gegen Freier vorgehen zu können.

Keines dieser Gesetze wird sich je exekutieren lassen falls es keinen Kläger gibt. Also die SW keinen Grund sieht etwas zur Anzeige zu bringen. Falls doch ist es sehr sehr gut dass diese Gesetze vorhanden sind.

Die Prostituierte bzw. der Kunde (Freier) haben ja Sex miteinander und da darf ein Gesetz bzw. Dritte nicht vorschreiben wie dies zu vollziehen ist. So etwas nennt man dann Nötigung und wenn Dritte noch Geld dabei verdienen Zuhälterei.
Wenn Dritte dabei verdienen ist genauer einzuteilen um was für Dritte es sich dabei handelt. In einem Laufhaus zahlen die Damen eine Raummiete. Was zB nicht als Zuhälterei gilt da eine Dienstleisterin (SW) einem anderen Dienstleister (Laufhausbetreiber) seine Dienstleistungen zahlt. Wenn SW an den Staat etwas zahlen nennt man das einfach "Steuer" und hat wiederum nichts mit Zuhälterei zu tun.

Sex ist eine körperliche Zuneigung zwischen ein, zwei oder mehreren Personen; jedoch nicht mit einem Gesetz! Wenn ein Gesetz vorgibt wie der Sex zu vollziehen hat, ist dies doch Nötigung der Prostituierten und des Kunden (Freiers). So macht Sex sicherlich keinen Spaß und Vergnügen mehr.
Nein... Paysex ist eine Dienstleistung. Körperlicher Art. Wie Massagen. Und das Gesetz gibt nicht vor wie der Sex zu vollziehen ist sondern gibt ein paar klare Ausschlüsse wie er NICHT zu vollziehen ist und Regelungen betreffend Gesundheit und Schutz der Frauen soweit ich weiß. Wenn dir der Sex nach diesen Regeln keinen Spaß macht dann such dir Sex nach den klassischen Regeln und überzeuge eine Frau dazu dir ihre Zuneigung für andere Dinge als für Geld zu schenken. Diese Möglichkeit sollte man nicht vergessen.

Der ganze Thread und die ganze Diskussion hört sich für mich schwer nach einer Forderung nach mehr AO an. Und das finde ich ein wenig :kotzen:
 
was steht denn da bzgl. 'wie' ??

im übrigen verlangt der Staat Steuern für diese 'wie'-Tätigkeiten.
 
In welchen Gesetzen steht denn bitte wie der Sex ausgeführt werden muss ?
In den Gesetzen ist nur geregelt wo und unter welchen Voraussetzungen Prostitution ausgeübt werden darf.
 
Wie sieht Ihr das?
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Ich glaube diese Gesetze regeln vor allem Gesundheitskontrollen, dienen dem Schutz der Frauen und geben den Frauen einen rechtlichen Rahmen diverse Dinge ablehnen oder falls es doch vorkommt entsprechend gegen Freier vorgehen zu können.

Keines dieser Gesetze wird sich je exekutieren lassen falls es keinen Kläger gibt. Also die SW keinen Grund sieht etwas zur Anzeige zu bringen. Falls doch ist es sehr sehr gut dass diese Gesetze vorhanden sind.


Wenn Dritte dabei verdienen ist genauer einzuteilen um was für Dritte es sich dabei handelt. In einem Laufhaus zahlen die Damen eine Raummiete. Was zB nicht als Zuhälterei gilt da eine Dienstleisterin (SW) einem anderen Dienstleister (Laufhausbetreiber) seine Dienstleistungen zahlt. Wenn SW an den Staat etwas zahlen nennt man das einfach "Steuer" und hat wiederum nichts mit Zuhälterei zu tun.


Nein... Paysex ist eine Dienstleistung. Körperlicher Art. Wie Massagen. Und das Gesetz gibt nicht vor wie der Sex zu vollziehen ist sondern gibt ein paar klare Ausschlüsse wie er NICHT zu vollziehen ist und Regelungen betreffend Gesundheit und Schutz der Frauen soweit ich weiß. Wenn dir der Sex nach diesen Regeln keinen Spaß macht dann such dir Sex nach den klassischen Regeln und überzeuge eine Frau dazu dir ihre Zuneigung für andere Dinge als für Geld zu schenken. Diese Möglichkeit sollte man nicht vergessen.

Der ganze Thread und die ganze Diskussion hört sich für mich schwer nach einer Forderung nach mehr AO an. Und das finde ich ein wenig :kotzen:


Lieber Aschu!

Zu fortlaufende Einnahmen zählen doch Mieten und Steuern: § 216 StGB (Strafgesetzbuch), Zuhälterei - JUSLINE Österreich

Der Thread ist sicherlich keine Forderung nach AO; es ist vielmehr ein liberaler Gedanke. Schau dir z.B. Deutschland an. Dort dürfen die Prostituierten Sex in Wohnungen anbieten und sind nicht so wie hier in Österreich in LH`s bzw. Bordellen zusammengeführt. Jede Prostituierte sollte selber über Ihren eigenen Körper verfügen und nicht auf Vorschreibungen bzw. Verbote angewiesen zu sein.


Liebe Grüße
Peter
 
Außerdem, was bedeutet das 'genötigt' in der Überschrift ?

Das ist eine Entscheidung die sie selbst trifft.

Zwangsprostitution ist verboten.
 
Außerdem, was bedeutet das 'genötigt' in der Überschrift ?

Das ist eine Entscheidung die sie selbst trifft.

Zwangsprostitution ist verboten.


Lieber Nedul!

Bitte denk doch mal logisch nach.

Beim Sex möchte man ja Sex haben mit Menschen mit einem freien Willen; doch nicht Sex haben welcher Dir im Hintergrund vorgeschrieben bzw. verboten wird. So etwas macht doch keinen Spaß oder Vergnügen.


Liebe grüße
Peter.
 
Beim Sex möchte man ja Sex haben mit Menschen mit einem freien Willen; doch nicht Sex haben welcher Dir im Hintergrund vorgeschrieben bzw. verboten wird. So etwas macht doch keinen Spaß oder Vergnügen.
und ?? was wird denn jetzt vorgeschrieben ?? du hast nicht fertig-gedacht, das ist alles.

es geht um ein Geschäft, sex für ihn, Geld für sie und da wird ihr vielleicht nicht so wichtig sein wo sie das bekommt.
 
Liebe VerZähreN!

Die Prostituierte bzw. der Kunde (Freier) haben ja Sex miteinander und da darf ein Gesetz bzw. Dritte nicht vorschreiben wie dies zu vollziehen ist. So etwas nennt man dann Nötigung und wenn Dritte noch Geld dabei verdienen Zuhälterei.

Liebe Grüße
Peter
Solange nicht hinter jedem Vollzug ein Aufpasser steht der dafür sorgt, daß der Verkehr regelkonform vollzogen wird, ist es eigentlich Scheissegal was daß Gesetz sagt.
 
Der Thread ist sicherlich keine Forderung nach AO; es ist vielmehr ein liberaler Gedanke. Schau dir z.B. Deutschland an. Dort dürfen die Prostituierten Sex in Wohnungen anbieten und sind nicht so wie hier in Österreich in LH`s bzw. Bordellen zusammengeführt. Jede Prostituierte sollte selber über Ihren eigenen Körper verfügen und nicht auf Vorschreibungen bzw. Verbote angewiesen zu sein.
Jede freie SW die das tatsächlich ohne Druck durch Zuhälter tut (also mal der ganze Straßenstrich ausgenommen zB) verfügt auch vollkommend frei über ihren eigenen Körper! Ich hätte auch noch nie gehört dass Escorts oder Callgirls Laufhäuser verwenden müssten bzw nicht frei wären sich zB private Wohnungen zu mieten oder Sex auch daheim zu haben. Da würden mich die entsprechenden Rechtspassagen interessieren.
Beim Sex möchte man ja Sex haben mit Menschen mit einem freien Willen; doch nicht Sex haben welcher Dir im Hintergrund vorgeschrieben bzw. verboten wird. So etwas macht doch keinen Spaß oder Vergnügen.
Es geht auch bei Paysex um Sex mit einer Frau die einen freien Willen hat. Und diese Frau ist auch frei alles zu tun was ihr und dem Kunden zusagt. Wie gesagt gilt da (leider?) grundsätzlich: Wo kein Kläger da kein Richter. Und wenn die Frau keinen Grund hat den Freier zu klagen dann wird mit den Gesetzen diesbezüglich (zB AO) schon genug Schindluder getrieben.

Was die gesetzlichen Regelungen aber ermöglichen ist zB Freier die mitten im Sex das Kondom abstreifen oÄ in Grund und Boden zu klagen wenn es der Frau eben NICHT recht ist. Was die gesetzlichen Regelungen ermöglichen ist es Freier zB wegen Belästigung oder Stalking zu klagen wenn sie die Frau danach zu ihrer Wohnung verfolgen wollen und einfach nicht von ihr ablassen.

Was die SW's aus freien Stücken machen das machen sie sowieso weil:
Solange nicht hinter jedem Vollzug ein Aufpasser steht der dafür sorgt, daß der Verkehr regelkonform vollzogen wird, ist es eigentlich Scheissegal was daß Gesetz sagt.
Die Gesetze bieten aber einen Rahmen der für sie einen Schutz darstellt und diverses Verhalten der Freier strafbar macht. Und das ist verdammt wichtig.

Und weiterhin hab ich auch noch kurz in den Post in deiner Signatur geschaut und finde dort Zitate und Kritikpunkte an der rechtlichen Lage von dir wie:
Zur Erläuterung: Im Jugendschutzgesetzen wird den Jugendlichen der Sex erlaubt. Im Oö. SDLG wird der Sex den Jugendlichen verboten. Das eine Gesetz erlaubt es, das andere Gesetz verbietet es. Hier fehlt die einheitliche Gesetzeslinie und es besteht Handlungsbedarf sowie eine nähere Erklärung der Gesetzgebung.
Es stehen doch genug 16 jährige Zwangsprostituierte am Straßenstrich herum... willst du das auch noch legalisieren um das zum Ferialpraktikum für jugendliche Schülerinnen zuzulassen? WTF? Oder willst du schon 16 jährigen Burschen die nach Jugendschutzgesetz noch nicht mal Pornos schauen dürfen die Möglichkeit geben sich an Prostituierten auszuleben und auszutesten?
 
Wie lange und wie oft reitest du jetzt schon mit Rosinante in Richtung Widnmühlen?
Gibt es eigentlich noch was anderes, was dich beschäftigt ausser, ob dir eine Prostituierte ohne Gummi einen blasen darf? :bag:
 
"Niemand darf einer Prostituierten Vorschreibungen machen wie diese Ihre Tätigkeit auszuführen hat solange dieser von der Prostituierten Geld bekommt."

Wer kann das bitte verdeutschen? :unsicher:
Wer macht der Prostituierten Vorschreibungen und bekommt Geld dafür?
Bin ich froh, nicht alles verstehen zu müssen. Da auf Gesetze hingewiesen wird, wird ja nicht der Zuhälter gemeint sein.
 
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