Ist gesetzlich genötigter Sex lebenswert - legale Prostitution?

Von wem genau ist eine Prostituierte angestellt, die nur Hausbesuche macht?

Hier hast eine Liste, wenn du die durchgehst, wirst du bemerken, dass es einen Haufen an selbstständigen Berufen gibt, die ihren Beruf nicht überall und wie sie wollen, ausüben können. Trotzdem sind sie selbstständig.
Das gleiche gilt für Prostituierte und das ist gut so.

Liste reglementierter Berufe und zuständiger Behörden in Österreich:
https://www.bmdw.gv.at/Unternehmen/versicherungsvermittler/Documents/2012 11 Liste reglementierter Berufe und zuständiger Behörden in Österreich 12-1.pdf


Da das Thema sich aber mit "gesetzlich genötigtem" Sex befasst, gehört die Hausordnung von Bordellen nicht zum Thema.
Außerdem, denkst du ein selbstständiger Arzt, der seine Praxis in einem Wohngebäude eröffnet, muss sich nicht and dort geltende Hausordnung halten oder ist dann plötzlich nicht mehr selbstständig?


Lieber Infra!

Zu Deiner Frage 1)
Die Prostituierte welche nur Hausbesuche macht ist auch nur Angestellte von einem behördlich bewilligten Bordell weil nur dort die Anbahnung einer Sexualdienstleistung stattfinden kann.
Selbständige sind Selbständige und bedürfen keiner zweiten Person damit der Selbständige seine Tätigkeit ausüben kann. So etwas ist dann ein Abhängigkeitsverhältnis und der quasi "Selbständige" ist fremdbestimmt.

Zu Deiner Frage 2)
Dem selbständigen Arzt darf auch niemand in der Hausordnung Vorschreibungen und Verbote machen wie er seine Tätigkeit auszuüben hat.

Liebe Grüße
Peter
 
@Mitglied #152737 es gibt Dinge im Leben, die sind einfach zu beschreiben. ISSO. Wenn's dir nicht passt, kannst du auswandern, Revolution machen oder von einer Klippe springen. Alles ist sinnvoller, als das EF mit seitenlangen Tiraden vollzumüllen. Ich habe fertig. :winke:


Lieber Schlampenjäger!

Ich geben Dir hier vollkommen recht aber Abhängigkeitsverhältnisse sowie Zwänge haben bei der Prostitution nichts zu suchen!

Liebe Grüße
Peter

PS.: Ich finde es Eigenartig dass sich bei diesem Thread nur zwei Frauen zu Wort gemeldet haben.:hmm::fragezeichen:
 
Hi,

hast Du den Text allenfalls falsch verstanden?

"Niemand darf einer Prostituierten Vorschreibungen machen wie diese Ihre Tätigkeit auszuführen hat solange dieser von der Prostituierten Geld bekommt."

Die Person, die von der Prostituietren Geld bekommt, darf ihr nicht vorschreiben, was sie zu tun hat. Also der Zuhälter, das Laufhaus, wer immer, darf nicht sagen , was sie tun muss. Der Kunde (der bezahlt er bekommt kein Geld) ist da nicht betroffen.



Nein. Denn dabei ist die "Ausnutzung" nicht realisiert.

Für Dich übersetzt: Wer eine Prostituierte ausnützt, um sich Einnahmen zu verschaffen ... Steuern und Mieten - so in gesetzlichem Rahmen - fallen nicht unter den juristischen Begriff "ausnützen".


LG Tom


PS: Ah ja, selbstverständlich darf Sex reglementiert werden, durch den Staat. Z.B. Sex mit Kindern, mit Tieren, gegen den Willen einer Person, oder wenn derjenige Krankheiten überträgt. Etc.

Der Staat darf das, der darf Dich auch einsperren, Dir Deinen Besitz wegnehmen, unter bestimmten Umständen werden Organe des Staates, die eine Menschen töten, nicht bestraft.
 
Lieber Schlampenjäger!

Ich geben Dir hier vollkommen recht aber Abhängigkeitsverhältnisse sowie Zwänge haben bei der Prostitution nichts zu suchen!

Liebe Grüße
Peter

PS.: Ich finde es Eigenartig dass sich bei diesem Thread nur zwei Frauen zu Wort gemeldet haben.:hmm::fragezeichen:

weil sie nicht deiner meinung sind !?!
 
Beim Sex möchte man ja Sex haben mit Menschen mit einem freien Willen
sicher, aber ist bezahlung dann noch freier wille.
Das Handeln einer Person gilt als frei, wenn es ihr möglich ist, das zu tun, was sie will, also ihrer Natur, Interessen und Motiven zu folgen. Wenn durch äußere oder innere Umstände die gewollten Handlungen nicht durchgeführt werden können, ist die Handlungsfreiheit eingeschränkt. Quelle wiki
die umstände in diesem fall wäre die kohle die die sw verlangt oder der freier bezahlt und damit......
 
Selbständige und selbstbestimmt: Es ist ein Irrtum und Unwahr eine SW als "Selbständige und selbstbestimmt" zu bezeichnen.
:zzz:

Wo braucht ein Selbständiger einen anderen Selbständigen (Mittelsmann) um seiner Tätigkeit nachkommen zu dürfen?
Eine SW, die für sich selbst inseriert und Hausbesuche anbietet oder darüber hinaus sogar ein für Prostitution genehmigtes Lokal mietet, braucht keinen Mittlesmann...
Und wenn Du es so betrachtest, dann ist auch der Bordellbesitzer kein Mittelsmann. Er verdient an den Einnahmen an der Bar und die Miete, die sich die Sexworkerin zur Ausübung ihres Gewerbes anmietet. Der Bordellbesitzer selbst verdient aber niemals an den Sexdienstleistungen an sich...
Selbständiger hat gewöhnlich die freie Wahl sich überall niederlassen zu können.
Dann sag das mal einem Firmenchef, der eine Fabrik in einer Wohngegend oder einem Wald errichten will...
Nicht umsonst gibt es Katasterpläne mit Flächenwidmungen...
Hier von Selbständige und selbstbestimmte zu reden bzw. zu schreiben ist wirklich sehr mutig und vermessen.
und noch einmal: :zzz:
welche allesamt nicht dem StGB entsprechen.
Beispiele bitte!!!!
und btw: Was hat eine Hausordnung mit dem StGB (Strafgestzbuch) zu tun? Zeig mir bitte nur eine Stelle, wo eine Hausordnung in Diskrepanz mit dem StGB steht.
 
... Wie sieht Ihr das?
Es ist eine (professionelle) Dienstleistung, die für Geld angeboten wird und heißt nicht umsonst "Horizontales Gewerbe"
Wo gewerbliche Dienstleistungen erbracht werden, gibt es gesetzliche Regelungen.

Deine etwas Gefühlsduseliges "was zwischen zwei Menschen ist ... " verstehe ich nicht ... AO ist ein zusätzlicher Risikofaktor in der Dienstleistung ... zusätzlich Risken erhöhen die Kosten ...

Das Gesäus'l von Zuneigung etc ... ist meiner Meinung nach eine Wunschvorstellung der Konsumenten, die sich da selber etwas vormachen wollen um sich besser zu fühlen ...
dass es zwischen Dienstleister und Kunde auch Sympathie geben kann schließe ich dabei nicht kategorisch aus, allerdings solange Geld/oder geldwerte Leistung involviert ist -ist und bleibt es eine Dienstleistung.

Ein Verbot bestimmter Spielarten (ich glaube vor nicht allzulanger Zeit in Deutschland eingeführt) halte ich de facto eher für illusorisch ... eventuell eine Stütze in der Argumentation einer SW, wenn sie es ohnehin nicht machen will, oder eine Möglichkeit den Preis zu erhöhen - sonst siehe den vorherigen Satz.

Gleichwohl ich generell gegen eine Überregulierung bin, habe ich heute keine Probleme mehr, dass mir die Damen fast vor das Auto hüpfen, respektive mir auf offener Straße ein "Hallo Süßer" ins Ohr geflötet wird.

Was ich möchte ist ein soziales Netzwerk, das es verhindert, diesen Weg (Sex Worker) aus purer Verzweiflung/Notwendigkeit zu gehen - sowie generell eine faire Behandlung und eine Vermeidung von kriminellen Machenschaften, Menschenhandel, Erpressung, Gewaltätigkeit.

Inwieweit wir uns Alle in unseren Tätigkeiten nicht so oder so in irgend einer Art und Weise "Prostituieren" sei einmal dahin gestellt und ist wohl eher ein philosophisches Thema.


LG Bär
 
Zuletzt bearbeitet:
Dem selbständigen Arzt darf auch niemand in der Hausordnung Vorschreibungen und Verbote machen wie er seine Tätigkeit auszuüben hat.
Du denkst der selbstständige Zahnarzt darf nach 23 Uhr noch Bohrungen durchführen?
Oder dass es seine Anastäsienadeln und Glasampullen im Hausmüll entsorgen darf?

Alles Dinge, die ihm die Hausordnung problemlos verbieten darf.

Und nochmal die Frage, was hat eine Hausordnung mit "gesetzlicher Nötigung" zu tun?
(und was hat gesetzl. Nötigung mit Prostituierten zu tun :D)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Dem selbständigen Arzt darf auch niemand in der Hausordnung Vorschreibungen und Verbote machen wie er seine Tätigkeit auszuüben hat.

glaubst Du ernsthaft, dass ein selbstständiger Arzt, der sich in einer Praxisgemeinschaft einmietet, in einer Privatklinik ordiniert oder ähnliches sich nicht an die Hausordnung zu halten hat?

Beispielsweise gibt es Praxisgemeinschaften, wo Esoterik ein Ausschlusskriterium ist, und solche, wo Esoterik nötig ist.

Wenn die Einmietung z.B. in einem komplex einer Kasse oder Versicherung ist, können weitere Behandlungsbeschränkungen erfolgen.

LG Tom
 
Lieber einDummie!

Ich weis nicht ob Du ein LH bzw. Bordellgänger bist, aber wenn ja solltest Du Dir mal die Mühe geben und die Hausordnungen dort durchlesen.

Ich gebe Dir jedoch recht dass sich ein Selbständiger an die Hausordnung des Hauseigentümers halten muss. Der Hauseigentümer darf aber nicht dem Selbständigen vorschreiben wie er seine Tätigkeit auszuüben hat. Der Hauseigentümer darf auch nicht in den Hausordnungen oder Mietverträge Vorschreibungen bzw. Verbote festschreiben oder erlassen welche die Tätigkeit des Selbständigen betreffen.

Liebe Grüße
Peter

Bitte, was genau verstehst du unter dem "vorschreiben, wie die Tätigkeit auszuüben ist" im Zusammenhang mit der Hausordnung eines Laufhauses?

PS: Die Hausordnung, welche die Mieterinnen betreffen, hängen tatsächlich offen herum? Das kann ich mir nicht vorstellen. Zum einen geht das ja den Kunden nichts an, zum anderen werden die Damen unglücklich, wenn mehr die Hausordnung als sie selbst studiert wird :lol:
 
S: Die Hausordnung, welche die Mieterinnen betreffen, hängen tatsächlich offen herum? Das kann ich mir nicht vorstellen. Zum einen geht das ja den Kunden nichts an, zum anderen werden die Damen unglücklich, wenn mehr die Hausordnung als sie selbst studiert wird :lol:
Eine Hausordnung muss bei Mietshäusern öffentlich ausgehängt werden, nachdem auch die Zimmer der Mädels unter Vermietung fallen, sollte oder muss auch dort eine Hausordnung irgendwo im Eingangsbereich ausgehängt sein.
Aber ehrlich, gehe ich in ein Laufhaus gehen, dann interessiert mich die Hausordnung Nüsse. :D
 
Eine Hausordnung muss bei Mietshäusern öffentlich ausgehängt werden, nachdem auch die Zimmer der Mädels unter Vermietung fallen, sollte oder muss auch dort eine Hausordnung irgendwo im Eingangsbereich ausgehängt sein.
Aber ehrlich, gehe ich in ein Laufhaus gehen, dann interessiert mich die Hausordnung Nüsse. :D

Kinders, macht mich nicht neugierig - wie soll ich das zu Hause erklären? "Schatz, ich geh mal eben ins Laufhaus - fact finding mission, denk dir nix dabei" :lol:

PS: Dein Argument ist nachvollziehbar :)
 
§ gibt es keine aber dafür eine Menge an Hausordnungen in gewissen Häusern welche allesamt nicht dem StGB entsprechen. Man darf doch einer SW keine Vorschreibungen machen wie diese Ihre Tätigkeit auszuüben hat. Ich habe zig Hausordnungen davon gelesen. Mach Dir doch auch die Mühe!
Dann NENN uns doch endlich mal die Kritikpunkte die du hast anstatt konstant um den heißen Brei herumzureden:!::!::!:
Komm bitte... gib KONKRETE Beispiele und Punkte die du in Hausordnungen gelesen hast die wahlweise dem StGB wiedersprechen oder die Freiheit der SW und ihre Selbstbestimmung einschränken!
Ich gebe Dir jedoch recht dass sich ein Selbständiger an die Hausordnung des Hauseigentümers halten muss. Der Hauseigentümer darf aber nicht dem Selbständigen vorschreiben wie er seine Tätigkeit auszuüben hat. Der Hauseigentümer darf auch nicht in den Hausordnungen oder Mietverträge Vorschreibungen bzw. Verbote festschreiben oder erlassen welche die Tätigkeit des Selbständigen betreffen.
Ich weiß nicht welche Argumentationstaktik du hier fahren willst... aber das ist ein sehr gutes Beispiel deiner Argumentation im ganzen Thread:
"Ich gebe dir Recht dass man sich an die Hausordnung halten muss... aber aussagen oder bestimmen darf die Hausordnung nichts!"
...DAS ist keine sinnvolle Argumentation!:kopfklatsch:
 
Hi,

Eine Hausordnung muss bei Mietshäusern öffentlich ausgehängt werden,

nein. Sie muss zur Kenntnis gebracht werden. Im Gegenteil, wenn in der Hausordnung dem Mieter Pflichten auferlegt werden, die über die gesetzlichen Pflichten hinaus gehen, muss diese Hausordnung zwingend, gemeinsam als Bestandteil des Mietvertrages übergeben werden.

Ansonsten reicht es, wenn sie dem Mieter später übergeben werden.


Lediglich eine "Hausordnung" für Besucher, z.B. Museum oder öffentliche Verkehrsmittel, die müssen ausgehängt sein, damit die Besucher sie lesen können. ;)

LG Tom
 
Liebe EF - Gemeinde!


In Österreich gibt es 9 verschiedene Landesgesetze betreffend legaler Prostitution welche in Prostitutionsgesetze bzw. Sexualdienstleistungsgesetze niedergeschrieben sind. All diese Gesetze enthalten Vorschreibungen wie der Sex auszuüben bzw. auszuführen ist. Diese Gesetze jedoch sind gesetzeswidrig da diese nicht konform und im Kontext mit einem Ranghöheren Bundesgesetz dem Strafgesetzbuch stehen.

"Niemand darf einer Prostituierten Vorschreibungen machen wie diese Ihre Tätigkeit auszuführen hat solange dieser von der Prostituierten Geld bekommt."

Ich denke weder für die Prostituierte noch für den Kunden (Freier) ist solch ein Sex lebenswert. Sex ist eine körperliche Zuneigung zwischen ein, zwei oder mehreren Personen; jedoch nicht mit einem Gesetz! Wenn ein Gesetz vorgibt wie der Sex zu vollziehen hat, ist dies doch Nötigung der Prostituierten und des Kunden (Freiers). So macht Sex sicherlich keinen Spaß und Vergnügen mehr.

Wie sieht Ihr das?


Liebe Grüße
Peter

Welches Gesetz gibt vor, wie der Sex zu vollziehen ist? Und wo steht das? Ist wie mit der Schwarzarbeit, grundsätzlich sogar verboten, in der Praxis ... :D Nur der gesetzestreue Dodel, vornehmlich in Österreich, Deutschland und der Schweiz heimisch und sozialisiert, lässt sich seinen Alltag durch Gesetze vorschreiben. Das sehen die erst vor kurzem Zugewanderten wesentlich lockerer! Sollten wir uns ein Beispiel dran nehmen!
 
Dann NENN uns doch endlich mal die Kritikpunkte die du hast anstatt konstant um den heißen Brei herumzureden:!::!::!:
Komm bitte... gib KONKRETE Beispiele und Punkte die du in Hausordnungen gelesen hast die wahlweise dem StGB wiedersprechen oder die Freiheit der SW und ihre Selbstbestimmung einschränken!
Das hilft vielleicht ein bißchen, den Peter zu verstehen (sofern dies überhaupt möglich ist).
Hallo lieber Jollyboy!
Hallo liebe Erotik - Freunde!


Wenn ich Gesetze richtig lese und deute macht sich auch das vorliegende Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. RIS - Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 05.05.2018 nach §216 StGB http://www.jusline.at/216_Zuhälterei_StGB.html strafbar.
§3 Abs.3 4. ist eine Verbotsbestimmung und somit wird der SW die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorgeschrieben. Da das Land fortlaufend Einnahmen durch die Abgaben der SW´s bezieht ist somit §216 (2) StGB gegeben.

FAIRE BEDINGUNGEN FÜR ALLE SW´s IN GANZ ÖSTERREICH.
Für 100% Selbstbestimmung der SW`s.

Rechtlich gesehen weis ich aber noch nicht ob sich überhaupt ein Gesetz strafbar machen kann. Aber Personen haben Gesetze beschlossen. Es obliegt diesen Personen sich nicht an §216 StGB zu beteiligen und neutral über den Körper der SW´s zu sein.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
Zurück
Oben