Ist gesetzlich genötigter Sex lebenswert - legale Prostitution?

das muss ordentlich geregelt sein sonst kennt sich niemand aus und jede tutututut was sie will .

so zb § 69 und all die anderen .
 
Natürlich bekommst Du hier eine konkrete Antwort von mir:
1) Es geht mir hier sicher nicht um die Rechte und Freiheiten von Freier. Wie Du an meinem Abspann siehst sind es nicht nur die Freier sondern auch die SW´s.
2) Nochmals in aller Kürze. AO ist sicherlich nicht gut und birgt ein hohes Risiko auf das eigene Leben.
3) Gesetzliche Regelungen sind gut und zielführend sollten aber maßvoll sein. Wie wäre z.B. der Verkehr wenn es keine StVO gäbe?
NEIN... das ist immer noch keine KONKRETE Antwort!

DAS ist wie erwartet ein weiteres um den heißen Brei herumreden. Eine KONKRETE Antwort würde bedeuten klare Dinge zu schreiben die du geändert haben willst. Klar festzusetzen was nicht gut läuft mit dem Gesetz und deine Wunschvorstellung zu posten wie es besser sein müsste. Eine konkrete Aussage wäre auch zu schreiben was du bei Paysex vermisst weil es illegal oder rechtlich fragwürdig ist. Oder was deiner Meinung nach dringend änderungswürdig im Sinne der Frauen wäre.

Aber wenn ich EINES mit Sicherheit nicht glaube: Dann dass du großartig im Interesse irgendwelcher Frauen denkst oder postest oder dich als den Beschützer der armen, unterdrückten ausgenutzten SW's siehst... denn diverse Regeln die du kritisiert hast in deinen vorigen Posts sind genau dazu da diese zu schützen.

PS: Deine ganzen Posts lesen sich als hättest du ein paar Kommunikationsschulungen besucht oder Bücher über Sprachhygiene uÄ gelesen die aus Richtungen kommen die ich persönlich GAR NICHT leiden kann. Aber ich würde wetten dass da Training und Bewusstheit dahintersteckt oder?
 
Hi,



wie kommst Du darauf?




Wie kommst Du darauf?


Das ist im Prinzip der einzige strittige Punkt. Du meinst, Bewerbung und Anbahnung sind synonym.

Ich verweise auf diese Beilage des Landes Oberösterreich.

Daraus:



Klar erkenntlich: "Anbahnung" ist halbnackt mit dem Hintern wackeln.




und



Soweit die Selbstständigkeit.




Der Gesetzgeber macht einen Unterschied zwischen Anbahnung und Werbung!




Anbahnung nur in Bordellen: keine Straßenprostitution!




Siehst Du, in Printmedien, Internetforen, etc. darf man werben, im Bordell darf man anbahnen!



Mein Vorschlag: Hier ganz unten kannst Du Fragen stellen, die Direktion Inneres und Kommunales des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung wird Dir antworten.

Sollten die was anderes sagen als wir hier, meld Dich wieder bei uns. aber ich bin sicher, die werden Dir genau das selbe sagen wie wir hier.


LG Tom


Hallo lieber Tom aus Wien!

Vielen herzlichen Dank für Deine ausführliche Erklärungen. Alle Achtung ich schätze Dich wirklich sehr.

Hast Du da keine Probleme oder eine andere Sichtweise mit der Judikatur? Ich finde die Judikatur schon etwas mangelhaft. Mir fehlt darin der Bezug des Rechtsträgers der Sexualdienstleistung. Wenn ich mich auf OÖ. beziehe darf die Sexualdienstleistung nur das behördlich bewilligte Bordell anbieten. Die Prostituierte darf nicht selber die Sexualdienstleistung anbieten. Würde die Prostituierte dies machen wäre dies illegale Prostitution. Hier geht es um das Recht wer darf eine Sexualdienstleistung anbieten und wo ist die Ausübung gestattet?

Zur näheren Erklärung:
Nach §3 Abs.1 wäre der Rechtsträger der Anbahnung oder Ausübung der Sexualdienstleistung die Prostituierte.
§3 Abs.3 verbietet Abs.1 und macht das behördlich bewilligte Bordell zum Rechtsträger der Sexualdienstleistung.


Eine Prostituierte welche von sich aus wirbt und sich bei einem Hausbesuch dem Kunden trift ist streng nach dem Gesetz illegal.
Eine Homepage eines behördlich bewilligten Bordells welche für die Prostituierte wirbt und die Prostituierte sich beim Hausbesuch dem Kunden trift ist nach Gesetz legal.
Eine Prostituierte welche von sich aus wirbt und zwar ein behördlich bewilligtes Bordell hinter sich hat ist streng nach Gesetz auch illegal.

Bewerbung und Anbahnung ist nicht synonym. Bewerbung setzt immer das Recht der Anbahnung voraus!

Hochachtungsvoll!
Liebe Grüße
Peter
 
Gesetz ist von Menschen gemacht und nicht von Gott - du musst zwischen Theorie und Praxis unterscheiden.
 
Alter Schwede, mit dem kleinen Peter zu diskutieren, so stell ich mir eine Partie Schach mit einer Taube vor.
Wirft alle Figuren um, scheißt aufs Brett, und stolziert davon in der Überzeugung, dass sie gewonnen hat.
 
Hi Peter,

Die Prostituierte darf nicht selber die Sexualdienstleistung anbieten. Würde die Prostituierte dies machen wäre dies illegale Prostitution. Hier geht es um das Recht wer darf eine Sexualdienstleistung anbieten und wo ist die Ausübung gestattet?

diese Behauptungen entbehren jedweder Grundlage.

Zur näheren Erklärung:
Nach §3 Abs.1 wäre der Rechtsträger der Anbahnung oder Ausübung der Sexualdienstleistung die Prostituierte.
§3 Abs.3 verbietet Abs.1 und macht das behördlich bewilligte Bordell zum Rechtsträger der Sexualdienstleistung.

§3(1) definiert, welche Personen nicht als Prostituierte arbeiten dürfen.

§3(3) definiert

1. dass die Anbahnung nur in Bordellen erlaubt ist.
Anbahnung: eine Dame steht da und sagt zu Passanten "Schatzi nimm mich" etc.

2. dass Sex (udgl.) nur in Bordellen oder bei Hausbesuchen zulässig ist.

3. dass Stundenhotels verboten sind, selbst wenn sie gratis wären, es sei denn, die haben eine Genehmigung als Bordell.

4. dass Werbung für Ohneservices verboten ist, insbesondere in Zeitungen, Internet, etc.

5. dass Werbung für Dienste von Minderjährigen verboten ist.
Also auch Werbung für Sex mit minderjährigne im Ausland ist verboten, auch wenn es dort legal wäre.


Eine Prostituierte welche von sich aus wirbt und sich bei einem Hausbesuch dem Kunden trift ist streng nach dem Gesetz illegal.

Nein. Wo steht das? Wer sagt das?

Eine Prostituierte welche von sich aus wirbt und zwar ein behördlich bewilligtes Bordell hinter sich hat ist streng nach Gesetz auch illegal.

Nein, Wo steht das? Wer sagt das?

Bewerbung setzt immer das Recht der Anbahnung voraus!

Aber nein! Wo steht das? Wer sagt das?

Ein Reisebüro darf jederzeit ein Hotel in Bangkok bewerben, mit dem Hinweis, dass direkt daneben ein Puff ist. Sie dürfen nur nicht sagen, dass die Damen dort unter 18 sind oder Ohnedienste anbieten. Das Resiebüro bedarf dazu nicht das Recht der Anbahnung!



Ich verweise auf die Begriffsbestimmung § 2 (2):

Anbahnung der Sexualdienstleistung: Ein Verhalten, das die Absicht erkennen lässt, eine Sexualdienstleistung ausüben zu wollen.

Die Anbahnung kann per Definition nur von der Prostituierten selbst durchgeführt werden!

Anbahnen ist - überspritzt formuliert - leicht bekleidet mit Titten und Arsch zu wackeln, damit jeder erkennt, die will für Geld vögeln!


Anbahnen bedeutet erkennen zu lassen "ich will" nicht "eine andere will".

LG Tom
 
Hi Peter,



diese Behauptungen entbehren jedweder Grundlage.



§3(1) definiert, welche Personen nicht als Prostituierte arbeiten dürfen.

§3(3) definiert

1. dass die Anbahnung nur in Bordellen erlaubt ist.
Anbahnung: eine Dame steht da und sagt zu Passanten "Schatzi nimm mich" etc.

2. dass Sex (udgl.) nur in Bordellen oder bei Hausbesuchen zulässig ist.

3. dass Stundenhotels verboten sind, selbst wenn sie gratis wären, es sei denn, die haben eine Genehmigung als Bordell.

4. dass Werbung für Ohneservices verboten ist, insbesondere in Zeitungen, Internet, etc.

5. dass Werbung für Dienste von Minderjährigen verboten ist.
Also auch Werbung für Sex mit minderjährigne im Ausland ist verboten, auch wenn es dort legal wäre.




Nein. Wo steht das? Wer sagt das?



Nein, Wo steht das? Wer sagt das?



Aber nein! Wo steht das? Wer sagt das?

Ein Reisebüro darf jederzeit ein Hotel in Bangkok bewerben, mit dem Hinweis, dass direkt daneben ein Puff ist. Sie dürfen nur nicht sagen, dass die Damen dort unter 18 sind oder Ohnedienste anbieten. Das Resiebüro bedarf dazu nicht das Recht der Anbahnung!



Ich verweise auf die Begriffsbestimmung § 2 (2):



Die Anbahnung kann per Definition nur von der Prostituierten selbst durchgeführt werden!

Anbahnen ist - überspritzt formuliert - leicht bekleidet mit Titten und Arsch zu wackeln, damit jeder erkennt, die will für Geld vögeln!


Anbahnen bedeutet erkennen zu lassen "ich will" nicht "eine andere will".

LG Tom

Dreimal darfst raten, wie Peters Antwort darauf ausfallen wird. :D
 
Hi Peter,



diese Behauptungen entbehren jedweder Grundlage.



§3(1) definiert, welche Personen nicht als Prostituierte arbeiten dürfen.

§3(3) definiert

1. dass die Anbahnung nur in Bordellen erlaubt ist.
Anbahnung: eine Dame steht da und sagt zu Passanten "Schatzi nimm mich" etc.

2. dass Sex (udgl.) nur in Bordellen oder bei Hausbesuchen zulässig ist.

3. dass Stundenhotels verboten sind, selbst wenn sie gratis wären, es sei denn, die haben eine Genehmigung als Bordell.

4. dass Werbung für Ohneservices verboten ist, insbesondere in Zeitungen, Internet, etc.

5. dass Werbung für Dienste von Minderjährigen verboten ist.
Also auch Werbung für Sex mit minderjährigne im Ausland ist verboten, auch wenn es dort legal wäre.




Nein. Wo steht das? Wer sagt das?



Nein, Wo steht das? Wer sagt das?



Aber nein! Wo steht das? Wer sagt das?

Ein Reisebüro darf jederzeit ein Hotel in Bangkok bewerben, mit dem Hinweis, dass direkt daneben ein Puff ist. Sie dürfen nur nicht sagen, dass die Damen dort unter 18 sind oder Ohnedienste anbieten. Das Resiebüro bedarf dazu nicht das Recht der Anbahnung!



Ich verweise auf die Begriffsbestimmung § 2 (2):



Die Anbahnung kann per Definition nur von der Prostituierten selbst durchgeführt werden!

Anbahnen ist - überspritzt formuliert - leicht bekleidet mit Titten und Arsch zu wackeln, damit jeder erkennt, die will für Geld vögeln!


Anbahnen bedeutet erkennen zu lassen "ich will" nicht "eine andere will".

LG Tom


Hallo lieber Tom aus Wien!

Wie Du richtig §3 die Prostitution bzw. Sexualdienstleistung dargelegt bzw. definiert hast.
Entscheidend jedoch ist wer der Rechtsträger der Sexualdienstleistung ist? Mit der Bestimmung der Rechtsträger befasst man sich ja im Jusstudium.
Der Prostituierten ist es jedoch verboten aus eigener Kraft zu arbeiten; dies wäre jedoch ein Merkmal der Selbstständigkeit dass man aus eigener Kraft arbeiten kann und niemand anderen dazu benötigt. Hier bei der Prostitution ist es so dass die Prostituierten zu einer anderen Person gehen muss bzw. zu einem Betrieb gehen muss um arbeiten zu können. Diese andere Person bzw. Betrieb verschafft der Prostituierten die Möglichkeit der Sexualdienstleistung.
Die Prostituierte hat somit die Anbahnung der Sexualdienstleistung und damit verbundener Ausübung nicht in der eigenen Hand.

Wenn die Anbahnung nur von der Prostituierten selbst durchgeführt werden kann muss der Zwang betreffend Bordell abgeschafft werden. Wozu benötigt dann die Prostituierte ein Bordell?

Bezüglich Werbung für Sexualdienstleistung bedarf es einem Recht auf Anbahnung bzw. ist einer Anbahnung gleichgestellt.

Hochachtungsvoll
Liebe Grüße
Peter
 
Hi,

der Prostituierten ist es jedoch verboten aus eigener Kraft zu arbeiten

im Gegenteil!


Hier bei der Prostitution ist es so dass die Prostituierten zu einer anderen Person gehen muss bzw. zu einem Betrieb gehen muss um arbeiten zu können.

Und? Das trifft auf die meisten Selbstständigen zu!


Diese andere Person bzw. Betrieb verschafft der Prostituierten die Möglichkeit der Sexualdienstleistung.

Ja.


Die Prostituierte hat somit die Anbahnung der Sexualdienstleistung und damit verbundener Ausübung nicht in der eigenen Hand.

Peter, Anbahnen heißt mit dem Hinter wackeln! Das kann nur sie!


Wozu benötigt dann die Prostituierte ein Bordell?

Zu dem selben Zweck, wie ein Arzt eine Praxis braucht, die behördlich genehmigt ist und dem Stand der Technik entspricht! Du übersiehst dass die meisten Berufe mit (teils) erheblichen Auflagen verbunden sind. Du brauchst für nahezu jeden Betrieb eine Betriebsanlage! Nur wenige Berufe darf man überhaupt ausüben, ohne Betriebsanlage, und noch weniger dürfen in einer Wohnung betrieben werden.

Wenn Du als selbstständiger Automechaniker arbeiten willst, brauchst Du eine Werkstätte! Du kannst nicht auf der Straße arbeiten, oder in Deiner Garage oder auf Deinem privaten Grundstück. Du kannst Dich in einer Werkstätte einmieten oder selbst eine Werkstätte aufmachen.

Erkläre mir, wo der großartige Unterschied zwischen Automechaniker und Werkstätte einerseits und Prosituierter und Bordell andererseits sein soll!

Bezüglich Werbung für Sexualdienstleistung bedarf es einem Recht auf Anbahnung bzw. ist einer Anbahnung gleichgestellt.

Wie kommst Du drauf? Ich kann für eine Prostituierte Werbung machen! Ich kann hier im Forum eine Werbeeinschaltung bezahlen.



LG Tom
 
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