Ist gesetzlich genötigter Sex lebenswert - legale Prostitution?

Hi,



Nein! Ein Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet.





Richtig, eine Prostituierte kann das auch in Oberösterreich!


LG Tom


Lieber Tom aus Wien!

Ein Arbeitgeber ist auch jener der es einem ermöglicht Geld zu verdienen.

und Falsch in Oberösterreich:
Springender Punkte sind Arbeits- und Gewerberrecht
Die Selbständige Prostituierte darf von sich aus nicht selbständig arbeiten weil diese keinen Gewerbeschein bzw. Konzession hat. Sie benötigt unbedingt ein behördlich bewilligtes Bordell damit sie arbeiten kann. Freier Wille ist nur bei Selbständigkeit erkennbar. Auch der Gesetzgeber darf keine Zwänge und Abhängigkeiten im Prostitutionsgewerbe schaffen. Zwänge und Abhängigkeiten sind in der Prostitution verboten.
..... so gesehen sollte der Deckel der Prostituierten eigentlich der Gewerbeschein bzw. Konzession sein um alleinig und selbständig die Tätigkeit ausüben zu können.

Liebe Grüße
Peter
 
Wirklich sehr gute Antwort ...... und JA das Bordell ist der Arbeitgeber (zumindest in OÖ.) für die Prostituierte. Ohne dem Bordell kann die Prostituierte nicht arbeiten und bekommt auch kein Geld.
Nein, auch in Oberösterreich ist ein Bordell kein Arbeitgeber.
Ein Arbeitgeber ist jemand, der dir dir Arbeit mit Zugehöriger Bezahlung gibt. Bordelle stellen lediglich eine Unterkunft zur Verfügung und ein Unterkunftgeber ist kein Arbeitgeber.

Irgendwer muss immer Arbeitgeber sein. Der Kunde wird es wohl nicht sein, die Prostituierte schon gar nicht,..... wer bleibt dann noch übrig?
Niemand, weswegen Prostituierte auch ja selbstständig sind.
Freier sind übrigens die Auftraggeber für die Dienstleistungen.
 
Nein, auch in Oberösterreich ist ein Bordell kein Arbeitgeber.
Ein Arbeitgeber ist jemand, der dir dir Arbeit mit Zugehöriger Bezahlung gibt. Bordelle stellen lediglich eine Unterkunft zur Verfügung und ein Unterkunftgeber ist kein Arbeitgeber.


Niemand, weswegen Prostituierte auch ja selbstständig sind.
Freier sind übrigens die Auftraggeber für die Dienstleistungen.


Lieber Infra!

Nochmals in aller Kürze:
Selbstständige verdienen aus eigener Kraft Geld; die Prostituierte jedoch nicht; die Prostituierte braucht ein behördlich bewilligtes Bordell um Geld zu verdienen. Folglich ist das behördlich bewilligte Bordell der Arbeitgeber.
Wie Du bereits festgestellt hast ist der Freier der Auftraggeber, die Prostituierte jene die die Dienstleistung erbringt und das behördlich bewilligte Bordell jenes das überhaupt die Dienstleistung ermöglicht bzw. zulässt .. folglich der Arbeitgeber der Prostituierten.


Liebe Grüße
Peter

PS.: Eine selbstständige Prostituierte würde kein behördlich bewilligtes Bordell brauchen um Geld zu verdienen! Legale Prostituierte dürfen Ihre Dienstleistung nicht außerhalb von behördlich bewilligten Bordellen anbieten. Folglich kann die Prostituierte auch nicht Selbstständige sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
die Prostituierte braucht ein behördlich bewilligtes Bordell um Geld zu verdienen.
§ 13
Hausbesuche

Die Ausübung von Sexualdienstleistungen ist in Wohnungen (Zimmern) von Personen zulässig, welche die Sexualdienstleistung ausschließlich für sich in Anspruch nehmen, sofern sich in solchen Wohnungen (Zimmern) keine Minderjährigen aufhalten.

Quelle: Landesrecht konsolidiert Oberösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Oö. Sexualdienstleistungsgesetz, Fassung vom 08.05.2018
RIS - Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 08.05.2018

Noch Fragen?
 
§ 13
Hausbesuche

Die Ausübung von Sexualdienstleistungen ist in Wohnungen (Zimmern) von Personen zulässig, welche die Sexualdienstleistung ausschließlich für sich in Anspruch nehmen, sofern sich in solchen Wohnungen (Zimmern) keine Minderjährigen aufhalten.

Quelle: Landesrecht konsolidiert Oberösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Oö. Sexualdienstleistungsgesetz, Fassung vom 08.05.2018
RIS - Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 08.05.2018

Noch Fragen?


Liebe(r) xtc69!

Sehr richtig; ..... aber auch der Hausbesuch kann nur über das behördlich bewilligte Bordell erfolgen ... da nur dort Anbahnungen betreffend Sexualldienstleistungen erlaubt sind!

Man muss zuerst die Anbahnung machen damit eine Ausübung möglich ist!


Liebe Grüße
Peter
 
Hi,

Man muss zuerst die Anbahnung machen damit eine Ausübung möglich ist!

nein.

Ich verweise auf meinen Sermon .




Nein. Woher hast Du den Blödsinn?

Springender Punkte sind Arbeits- und Gewerberrecht

Link für diese Behauptung?


Die Selbständige Prostituierte darf von sich aus nicht selbständig arbeiten weil diese keinen Gewerbeschein bzw. Konzession hat.

Prostitution unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Daher dürfen Prostituierte ohne Gewerbeschein arbeiten,

LG Tom
 


Lieber Tom aus Wien!


Ohne Arbeitgeber kann man kein Geld verdienen außer man erbt etwas, man ist im Glücksspiel tätig, man verkauft Suchtgift, man handelt mit Bitcoins oder man ist Selbstständig. Wie bereits schon hier oft erklärt kann die Prostituierte nicht selbstständig arbeiten weil diese zu Ihrer Ausübung der Tätigkeit ein behördlich bewilligtes Bordell braucht!

Wie Du richtig angeführt hast unterliegt Prostitution nicht der Gewerbeordnung. Es sollte aber der Gewerbeordnung unterliegen damit die Prostituierte selbstständig sein kann!


Liebe Grüße
Peter
 
Vielleicht ist das Berufsbild "Prostitution" auch nur ein spezielles, mit anderen nicht ganz vergleichbares und hat daher Sonderregelungen? Somit wäre die übliche Klassifizierung in Selbstständig oder auch nicht nicht mehr zulässig. Manchmal gibt es zwischen Schwarz und Weiß auch noch a bissi grau. Klingt komisch, ist aber so. Beispiel gefällig? Nur ein geringer Prozentsatz an Kunden würde abstreiten, bei einem Tischler gewesen zu sein. Nur ein geringer Prozentsatz gibt zu, bei einer Prostituierten gewesen zu sein. Klingt komisch, ist aber so.

In diesem Sinne: Schönen Tag noch :winke:

PS: Man kann vor dem - korrekt geschriebenen Usernamen auch ein @ setzen, wie z.B. @Mitglied #152737 - probier das doch mal :)
 
Hi,

Wie Du richtig angeführt hast unterliegt Prostitution nicht der Gewerbeordnung. Es sollte aber der Gewerbeordnung unterliegen damit die Prostituierte selbstständig sein kann!

ich frage mich, wo Du den Unfug her hast, kannst Du das mal erläutern?

Selbstständig Erwerbstätige, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen sind z.B.

Anwälte, Ärzte, Notare, Ziviltechniker, Apotheker, Psychotherapeut (der wäre hier vielleicht hilfreich?) , Hebamme, ....

Die WKÖ hat eine Liste hier.

Du siehst, es gibt eine Reihe von Tätigkeiten, die man selbstständig Erwerbstätig ausführen darf, ohne dass man dazu eine Gewerbeberechtigung braucht.

Prostitution gehört dazu.


LG Tom
 
Hi,



ich frage mich, wo Du den Unfug her hast, kannst Du das mal erläutern?

Selbstständig Erwerbstätige, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen sind z.B.

Anwälte, Ärzte, Notare, Ziviltechniker, Apotheker, Psychotherapeut (der wäre hier vielleicht hilfreich?) , Hebamme, ....

Die WKÖ hat eine Liste hier.

Du siehst, es gibt eine Reihe von Tätigkeiten, die man selbstständig Erwerbstätig ausführen darf, ohne dass man dazu eine Gewerbeberechtigung braucht.

Prostitution gehört dazu.


LG Tom

Hallo lieber Tom aus Wien!


Du scheinst ja wirklich ein kluger und gebildeter Mensch zu sein.

Natürlich hast Du Recht. Es gibt verschiedene Formen von Selbstständige. Jene welche keine Gewerbeberechtigung benötigen und jene welche eine Gewerbeberechtigung benötigen. Überlege Dir bitte die Ursachen und Gründe warum welche keine Gewerbeberechtigung benötigen um selbstständig Erwerbstätig zu sein?

Auf den Punkt gebracht:
Das Zeichen aber eines jeden Selbstständigen ist es aus eigener und alleiniger Kraft arbeiten zu können und die Tätigkeit ausüben zu können. Selbstständige benötigen niemand anderen um die Tätigkeit ausüben zu können. Selbstständige verdienen Ihr Geld alleine ohne dass sie gezwungen werden Miete oder Eintrittsgelder zu bezahlen damit sie Geld verdienen. Selbstständige sind nicht angewiesen dass Ihnen jemand anderer die Arbeit verschafft.
Auch Gesetze dürfen einer Prostituierten Ihre Selbstständigkeit nicht aberkennen (ist zumindest aktuell in OÖ so)!


Liebe Grüße
Peter
 
Hi,

Das Zeichen aber eines jeden Selbstständigen ist es aus eigener und alleiniger Kraft arbeiten zu können und die Tätigkeit ausüben zu können.

nein. Ich habe z.B. einen Kumpel, der hat eine Baufirma. Hackeln tut der nix. Er lässt hackeln!

Der ist selbstständig, selbst wenn er querschnittsgelähmt wäre und die Arbeit nicht machen könnte, würde er trotzdem als selbstständig Erwerbstätiger seien Firma führen!


Selbstständige benötigen niemand anderen um die Tätigkeit ausüben zu können.

Auch das ist falsch! Ein Kieferchirurg oder Physiotherapeut darf nicht von sich aus tätig werden! Die sind darauf angewiesen, dass Ärzte ihnen sagen, was sie tun müssen! Sie sind auf eine ärztliche Überweisung angewiesen.


Selbstständige verdienen Ihr Geld alleine ohne dass sie gezwungen werden Miete oder Eintrittsgelder zu bezahlen damit sie Geld verdienen.

Du meinst, ein Frauenarzt kann auf der Straße seine Patientinnen untersuchen? Geh bitte! Der ist gezwungen, entweder für viel Geld eine eigene Praxis einzurichten oder sich bei Kollegen einzumieten, oder sich im Krankenhaus einzumieten.

Der Frauenarzt muss Miete oder Eintrittsgelder bezahlen um Geld zu verdienen.


Selbstständige sind nicht angewiesen dass Ihnen jemand anderer die Arbeit verschafft.

Siehe oben: Ein Physiotherapeut oder Kieferchirurg dar nur arbeiten (und nur das tun) was ihm der Arzt in der Überweisung anschafft. Ebenso z.B. ein Apotheker.

Ein Trafikant ist selbstständig erwerbstätig, darf aber nur nach Maßgabe arbeiten, nur dort eine Trafik aufmachen, wo man ihn lässt, und er muss die Örtlichkeiten bezahlen.


Bei Bedarf kann ich Dir gerne die gesetzlichen Grundlagen verlinken, alles was Du hier behauptet hast lässt sich recht einfach mit Beispielen aus dem Alltag widerlegen.

LG Tom
 
Hi,



nein. Ich habe z.B. einen Kumpel, der hat eine Baufirma. Hackeln tut der nix. Er lässt hackeln!

Der ist selbstständig, selbst wenn er querschnittsgelähmt wäre und die Arbeit nicht machen könnte, würde er trotzdem als selbstständig Erwerbstätiger seien Firma führen!




Auch das ist falsch! Ein Kieferchirurg oder Physiotherapeut darf nicht von sich aus tätig werden! Die sind darauf angewiesen, dass Ärzte ihnen sagen, was sie tun müssen! Sie sind auf eine ärztliche Überweisung angewiesen.




Du meinst, ein Frauenarzt kann auf der Straße seine Patientinnen untersuchen? Geh bitte! Der ist gezwungen, entweder für viel Geld eine eigene Praxis einzurichten oder sich bei Kollegen einzumieten, oder sich im Krankenhaus einzumieten.

Der Frauenarzt muss Miete oder Eintrittsgelder bezahlen um Geld zu verdienen.




Siehe oben: Ein Physiotherapeut oder Kieferchirurg dar nur arbeiten (und nur das tun) was ihm der Arzt in der Überweisung anschafft. Ebenso z.B. ein Apotheker.

Ein Trafikant ist selbstständig erwerbstätig, darf aber nur nach Maßgabe arbeiten, nur dort eine Trafik aufmachen, wo man ihn lässt, und er muss die Örtlichkeiten bezahlen.


Bei Bedarf kann ich Dir gerne die gesetzlichen Grundlagen verlinken, alles was Du hier behauptet hast lässt sich recht einfach mit Beispielen aus dem Alltag widerlegen.

LG Tom


Lieber Tom aus Wien!

Du machst zwar immer toller, richtige und super Beispiele beziehst aber nie konkret Stellung betreffend Prostituierte.

Dein Kumpel ist beneidenswert. Er muss nicht arbeiten verdient aber trotzdem Geld. Gleiches würde bei einer Prostituierten sein welches ein behördlich bewilligtes Bordell hat und Damen bei Ihr eingemietet sind.

Es ist auch einleuchtend dass Masseure, Physiotherapeuten, etc auf ärztliche Überweisungen angewiesen sind. Diese sind jedoch nicht verpflichtet sich bei den Ärzten einzumieten um arbeiten und Geld zu verdienen.

Bezüglich Recht, Gesetze und Prostitution kannst Du Dich dort sehr gut informieren: Recht: Wie regeln Gesetze die Prostitution? | SOPHIE-Bildungsraum für Prostituierte

Wie Du daraus liest ist es nicht möglich jemanden für die Ausübung sexueller Dienstleistungen anzustellen. In OÖ. z.B. braucht die Prostituierte aber ein behördlich bewilligtes Bordell für die Anbahnung und Ausübung der sexuellen Dienstleistung. Da nur das behördlich bewilligte Bordell der Prostituierten die Tätigkeit bzw. Ausübung ermöglicht entsteht eine Art von Angestelltenverhältnis. Angestelltenverhältnisse sind jedoch in der Prostitution verboten!

Liebe Grüße
Peter
 
Hi,

Da nur das behördlich bewilligte Bordell der Prostituierten die Tätigkeit bzw. Ausübung ermöglicht entsteht eine Art von Angestelltenverhältnis. Angestelltenverhältnisse sind jedoch in der Prostitution verboten!

und da erneut: weder ist das eine richtig, noch das andere.

Eine Prostituierte kann ausschließlich Hausbesuche machen! Sie könnte unter Umständen auch ihre Wohnung als Bordell genehmigen lassen.

Deine Interpretation von "Anbahnung" ist nämlich falsch.


Und Ihr Einmieten ist keine "Art von Angestelltenverhältnis". Genausowenig wie z.B. ein Arzt, der sich in eine Gemeinschaftspraxis einmietet, dort kein Angestellter ist.

Z.B. dort kannst Du Dich als selbstständiger einmieten, wie eine Prostituierte im Bordell, und bist nicht angestellt.

LG Tom
 
Ich frag einfach nochmal ohne jetzt eine konkrete Antwort zu erwarten (das wär so gar nicht der Diskussionsstil vom @Mitglied #152737 ):

WAS willst du hier erreichen? Von was willst du die wenigen, die diese sich im Kreis drehende Diskussion noch verfolgen, überzeugen? Siehst du dich als Verteidiger oder Streiter für die Rechte der armen Prostituierten die zu irgendwelchen unselbstständigen Arbeiten gezwungen werden in deinen Augen? Geht es dir um die Rechte und Freiheiten für Freier? Die rechtliche Problematik die bei AO entstehen kann? Oder bist du einfach nur ein überzeugter Anarchist und kein Freund von gesetzlichen Regelungen in irgendeiner Art? Würde es dir ein warmes Gefühl, irgendwo tief drinnen geben wenn du wirklich Wiedersprüche in Gesetztexten gefunden hättest?
WORÜBER diskutierst du hier eigentlich?

Ich lebe nicht in Oberösterreich... und habe jetzt wenig bis keine Erfahrungen mit der dortigen Paysexszene... aber ich hätte noch nicht gehört dass aus Oberösterreich ein massiver und regelmäßiger Sextourismus in die umliegenden Bundesländer fließt weil dort keine Sexworkerinnen zu finden wären oder weil Prostitution in OÖ irgendwie unmöglich wäre.
Selbst du scheinst regelmäßig die Dienste von Professionellen in Anspruch zu nehmen (ich nehme an auch in Oberösterreich). Also WAS funktioniert denn in deinen Augen nicht an der ganzen Szene bzw was wäre denn so diskussionswürdig? WAS WILLST DU?
 
Hi,



und da erneut: weder ist das eine richtig, noch das andere.

Eine Prostituierte kann ausschließlich Hausbesuche machen! Sie könnte unter Umständen auch ihre Wohnung als Bordell genehmigen lassen.

Deine Interpretation von "Anbahnung" ist nämlich falsch.


Und Ihr Einmieten ist keine "Art von Angestelltenverhältnis". Genausowenig wie z.B. ein Arzt, der sich in eine Gemeinschaftspraxis einmietet, dort kein Angestellter ist.

Z.B. dort kannst Du Dich als selbstständiger einmieten, wie eine Prostituierte im Bordell, und bist nicht angestellt.

LG Tom


Hallo lieber Tom aus Wien!

Ich muss Dich leider enttäuschen. Meine Interpretation betreffend Anbahnung und Ausübung von Sexualdienstleistungen ist sicher nicht falsch.

Ich denke die wenigsten Prostituierten haben ein behördlich bewilligtes Bordell; ist ja auch eine finanzielle Angelegenheit. Ohne behördlich bewilligtes Bordell kann die Prostituierte auch keine Hausbesuche machen.

Man sollte schon wissen wenn man Geld verdient muss es einen Arbeitgeber geben oder man ist Selbstständig. Auftraggeber ist nun mal der Kunde. Der Kunde kann aber nicht direkt zur Prostituierten gehen. Er muss zum behördlich bewilligten Bordell gehen weil nur dort die Sexualdienstleistung angeboten werden darf. Folglich ist das behördlich bewilligte Bordell dasjenige das der Prostituierten die Arbeit verschafft.

Liebe Grüße
Peter
 
Ich frag einfach nochmal ohne jetzt eine konkrete Antwort zu erwarten (das wär so gar nicht der Diskussionsstil vom @Mitglied #152737 ):

WAS willst du hier erreichen? Von was willst du die wenigen, die diese sich im Kreis drehende Diskussion noch verfolgen, überzeugen? Siehst du dich als Verteidiger oder Streiter für die Rechte der armen Prostituierten die zu irgendwelchen unselbstständigen Arbeiten gezwungen werden in deinen Augen? Geht es dir um die Rechte und Freiheiten für Freier? Die rechtliche Problematik die bei AO entstehen kann? Oder bist du einfach nur ein überzeugter Anarchist und kein Freund von gesetzlichen Regelungen in irgendeiner Art? Würde es dir ein warmes Gefühl, irgendwo tief drinnen geben wenn du wirklich Wiedersprüche in Gesetztexten gefunden hättest?
WORÜBER diskutierst du hier eigentlich?

Ich lebe nicht in Oberösterreich... und habe jetzt wenig bis keine Erfahrungen mit der dortigen Paysexszene... aber ich hätte noch nicht gehört dass aus Oberösterreich ein massiver und regelmäßiger Sextourismus in die umliegenden Bundesländer fließt weil dort keine Sexworkerinnen zu finden wären oder weil Prostitution in OÖ irgendwie unmöglich wäre.
Selbst du scheinst regelmäßig die Dienste von Professionellen in Anspruch zu nehmen (ich nehme an auch in Oberösterreich). Also WAS funktioniert denn in deinen Augen nicht an der ganzen Szene bzw was wäre denn so diskussionswürdig? WAS WILLST DU?

Hallo lieber Aschu!

Natürlich bekommst Du hier eine konkrete Antwort von mir:
1) Es geht mir hier sicher nicht um die Rechte und Freiheiten von Freier. Wie Du an meinem Abspann siehst sind es nicht nur die Freier sondern auch die SW´s.
2) Nochmals in aller Kürze. AO ist sicherlich nicht gut und birgt ein hohes Risiko auf das eigene Leben.
3) Gesetzliche Regelungen sind gut und zielführend sollten aber maßvoll sein. Wie wäre z.B. der Verkehr wenn es keine StVO gäbe?

Liebe Grüße
Peter

PS.: Ehrlich gesagt werde ich langsam müde und werde meine Zeit wohl anderwärtig verwenden.
 
Hi,

Meine Interpretation betreffend Anbahnung und Ausübung von Sexualdienstleistungen ist sicher nicht falsch.

wie kommst Du darauf?


Ohne behördlich bewilligtes Bordell kann die Prostituierte auch keine Hausbesuche machen.

Wie kommst Du darauf?


Das ist im Prinzip der einzige strittige Punkt. Du meinst, Bewerbung und Anbahnung sind synonym.

Ich verweise auf diese Beilage des Landes Oberösterreich.

Daraus:

Die Anbahnung der Sexualdienstleistung wird definiert als ein Verhalten, das die Absicht erkennen lässt, eine Sexualdienstleistung ausüben zu wollen. In sinngemäßer Anwendung der Seite 6unter Z 1 dargestellten VfGH-Judikatur muss es sich dabei gleichfalls um ein Verhalten handeln, welches der Öffentlichkeit gegenüber in Erscheinung tritt. Die Anbahnung der Sexualdienstleistung ist insbesondere im Zusammenhang mit der Straßenprostitution relevant. Wesentliches Abgrenzungskriterium zu Z 1 ist, dass die Anbahnung nur die Absicht der Ausübung einer Sexualdienstleistung verlangt.

Klar erkenntlich: "Anbahnung" ist halbnackt mit dem Hintern wackeln.


Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Prostitution, welche als das älteste Gewerbe der Welt bezeichnet wird, nicht der Gewerbeordnung unterliegt.

und

Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge kann die selbständig ausgeübteProstitutionstätigkeit als eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung angesehen werden, welcheden Begriff der "selbständigen Erwerbstätigkeit" erfüllt (vgl. Rs. C-268/99).

Soweit die Selbstständigkeit.


Abs. 3 legt fest, wo die Anbahnung und Ausübung von Sexualdienstleistungen verboten ist undnormiert zwei spezielle Werbeverbote.

Der Gesetzgeber macht einen Unterschied zwischen Anbahnung und Werbung!


Die Anbahnung von Sexualdienstleistungen spielt insbesondere im Zusammenhang mit der Straßenprostitution eine bedeutende Rolle. Der hier gewählte Regelungsansatz geht von einemVerbot der Straßenprostitution aus.

Anbahnung nur in Bordellen: keine Straßenprostitution!


Es wird in Printmedien, auf den Homepages der Bordelle, in Internet-Foren oder in den Bordellen selbst für Unsafe-Sex-Praktiken geworben. Derartige Praktiken gefährden alle Beteiligten sowie in weiterer Folge die öffentliche Gesundheit. Der Kunde gibt eine sexuell übertragbare Infektion an andere Sexdienstleisterinnen und auch an private Sexualpartnerinnen weiter. Die Werbung (welcher grundsätzlich auch meinungsbildende Funktion zukommt) für "unsafe" Sexualdienstleistungen ist daher aus gesundheitspolitischen Gründen zu verbieten.

Siehst Du, in Printmedien, Internetforen, etc. darf man werben, im Bordell darf man anbahnen!



Mein Vorschlag: Hier ganz unten kannst Du Fragen stellen, die Direktion Inneres und Kommunales des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung wird Dir antworten.

Sollten die was anderes sagen als wir hier, meld Dich wieder bei uns. aber ich bin sicher, die werden Dir genau das selbe sagen wie wir hier.


LG Tom
 
und mir unterstellts dann immer, dass mir so fad fein muss bei meinen posts :grantig:
 
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