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Hi,
Nein! Ein Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet.
Richtig, eine Prostituierte kann das auch in Oberösterreich!
LG Tom
Lieber Tom aus Wien!
Ein Arbeitgeber ist auch jener der es einem ermöglicht Geld zu verdienen.
und Falsch in Oberösterreich:
Springender Punkte sind Arbeits- und Gewerberrecht
Die Selbständige Prostituierte darf von sich aus nicht selbständig arbeiten weil diese keinen Gewerbeschein bzw. Konzession hat. Sie benötigt unbedingt ein behördlich bewilligtes Bordell damit sie arbeiten kann. Freier Wille ist nur bei Selbständigkeit erkennbar. Auch der Gesetzgeber darf keine Zwänge und Abhängigkeiten im Prostitutionsgewerbe schaffen. Zwänge und Abhängigkeiten sind in der Prostitution verboten.
..... so gesehen sollte der Deckel der Prostituierten eigentlich der Gewerbeschein bzw. Konzession sein um alleinig und selbständig die Tätigkeit ausüben zu können.
Liebe Grüße
Peter