Ist gesetzlich genötigter Sex lebenswert - legale Prostitution?

Danke für das Heraussuchen von dem Bullshit @Mitglied #89067!:respekt:

Nein ein Gesetz oder der Gesetzgeber kann sich nicht strafbar machen. Und es steht dem Staat auch zu gewisse Dinge zu tun die normalen Bürgern NICHT zustehen. Deswegen spricht man auch von StaatsGEWALT zB. Der Staat oder seine ausübenden Organe dürfen und müssen gelegentlich zu Mitteln greifen die normalen Bürgern NICHT zustehen. Deswegen tragen Polizisten Schusswaffen um Konflikte beenden zu können im Notfall währrend das Normalbürgern eher verwehrt ist.

Zuhälterei und Steuern haben auch nichts miteinander gemein!
Genausowenig wie Schutzgeld und Steuern für andere Betriebe oder Dienstleister!

Und ansonsten: Wie gesagt, vermutet, aber vom guten Peter feige drumherum geredet:
Eine einfache Forderung nach mehr AO:hau:
RIS - Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 05.05.2018
§ 3 Verbotsbestimmungen
...
(3) Verboten sind:
1. die Anbahnung der Sexualdienstleistung außerhalb behördlich bewilligter Bordelle;
2. die Ausübung der Sexualdienstleistung außerhalb behördlich bewilligter Bordelle und außerhalb von Hausbesuchen (§ 13);
3. die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Räumen oder Gebäuden außerhalb behördlich bewilligter Bordelle an Personen, die dort Sexualdienstleistungen anbahnen oder ausüben;
4. das Bewerben von Sexualdienstleistungen, welche geeignet sind, sexuelle Krankheiten zu übertragen (Unsafe-Sex-Praktiken), insbesondere in Bordellen, Printmedien und elektronischen Medien;
5.das Bewerben von Sexualdienstleistungen, die durch Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ausgeübt werden sollen.
...
 
Zitat:

(3) Verboten sind:

[...]

4. das Bewerben von Sexualdienstleistungen, welche geeignet sind, sexuelle Krankheiten zu übertragen (Unsafe-Sex-Praktiken), insbesondere in Bordellen, Printmedien und elektronischen Medien;

Danke für das Heraussuchen von dem Bullshit @Mitglied #89067
Und ansonsten: Wie gesagt, vermutet, aber vom guten Peter feige drumherum geredet:
Eine einfache Forderung nach mehr AO:hau:

Da steht übrigens nicht, dass AO verboten ist, sondern die Werbung dafür. Somit darf der @Mitglied #152737 weiterhin AO'hen und alles ist wieder gut. Der Thread kann somit geschlossen werden.

PS: Boah ey, bin ich gut :D
 
Da steht übrigens nicht, dass AO verboten ist, sondern die Werbung dafür. Somit darf der @Mitglied #152737 weiterhin AO'hen und alles ist wieder gut. Der Thread kann somit geschlossen werden.
Naja... die Mädels dürfens aber nicht bewerben. Das heißt auch: Nicht mal im direkten Gespräch mit Kunden anbieten genau genommen. Das heißt weiterhin das Frauen die es bewerben oder anbieten sich strafbar machen wenn ich juristendeutsch hier richtig verstehe.
"Bewerben" heißt nicht unbedingt "eine Anzeige schalten". Im Feinkostverkauf bewerbe ich einen Schinken auch schon wenn ich ihn nur EINEM Kunden persönlich empfehle!

Also darf der @Mitglied #152737 doch keinen AO haben... und wir müssen weiter diskutieren :shock:
 
und wir müssen weiter diskutieren :shock:

Geh Oida, na, bitte ned! :mauer:

Naja... die Mädels dürfens aber nicht bewerben. Das heißt auch: Nicht mal im direkten Gespräch mit Kunden anbieten genau genommen. Das heißt weiterhin das Frauen die es bewerben oder anbieten sich strafbar machen wenn ich juristendeutsch hier richtig verstehe.
"Bewerben" heißt nicht unbedingt "eine Anzeige schalten". Im Feinkostverkauf bewerbe ich einen Schinken auch schon wenn ich ihn nur EINEM Kunden persönlich empfehle!

Also darf der @Mitglied #152737 doch keinen AO haben...

Dann dürfen solche Anbahnungsgespräche nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Denn dann weiß es ja keiner. Und beim Vollzug schaut (hoffentlich :D) eh kein Dritter zu :up:. Problem gelöst, Thread zu. :lol:
 
Dann dürfen solche Anbahnungsgespräche nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Denn dann weiß es ja keiner. Und beim Vollzug schaut (hoffentlich :D) eh kein Dritter zu :up:. Problem gelöst, Thread zu. :lol:
Ja... aber das Problem ist dass die Mädels sich strafbar machen WENN sie es tun und nach diesem Gesetz theoretisch zur Anzeige gebracht werden könnten von weniger wohlgesonnenen Freiern. Oder keine Ahnung wie üblich das in Österreich ist aber: von Polizisten oder Kontrolleuren in Zivil.

Weshalb ich mir vorstellen könnte dass viele dieses Angebot nicht machen.

Das mit dem Gesetz eh schon Schindluder getrieben wird bis zum geht nicht mehr... und dass es eigentlich kein Thema ist für einen gewissen Aufpreis an AO zu kommen kann ich zumindest vom Straßenstrich her bestätigen. Allerdings begeben sich dabei alle beteiligten Parteien in sehr graue bis schwarze rechtliche Zonen. Also darf der Peter doch keinen AO haben ohne dabei gewisse Probleme zu riskieren. Aber selbst wenn die rechtliche Lage nicht wäre würde man bei AO gewisse (halt andere) Probleme riskieren. Ich find die ganze Diskussion ein wenig sinnlos.
 
Hi,

Naja... die Mädels dürfens aber nicht bewerben. Das heißt auch: Nicht mal im direkten Gespräch mit Kunden anbieten genau genommen.

nein. Was bewerben ist, ist juristisch klar geregelt. Als Beispiel die Erläuterung hier, Setie 6:

In §3 ist festgehalten, dass das Bewerben von Sexpraktiken, welche dazu geeignet sind, sexuelle Krankheiten zu übertragen (Unsafe-Sex-Praktiken), verboten ist. Dieses Werbeverbot bezieht sich auf Printmedien, elektronische Medien und Werbeflächen in Bordellen oder bordellähnlichen Einrichtungen.

Kann man also schließen.

LG Tom
 
aus der Praxis kann ich dir sagen, dass es niemanden zu kratzen scheint wenn Illegale hier sind (nicht gemeldete Prostituierte).
 
Geh Oida, na, bitte ned! :mauer:

Dann dürfen solche Anbahnungsgespräche nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Denn dann weiß es ja keiner. Und beim Vollzug schaut (hoffentlich :D) eh kein Dritter zu :up:. Problem gelöst, Thread zu. :lol:

Präziser: Oberösterreich schuf eine Sonderregelung durch das Unsafe-Sex-Werbeverbot.

Wie löst sich das dann auf:
Das wird dann so aussehen ... Freier fragt, oder gibt durch Handlung implizit zu verstehen, dass AO gewünscht wird ... SW merkt an 'ohne Gummi kostet xxx Euronen'..

Geht auch ganz ohne Aktive Bewerbung :lol:

LG Bär
 
Danke für das Heraussuchen von dem Bullshit @Mitglied #89067!:respekt:

Und ansonsten: Wie gesagt, vermutet, aber vom guten Peter feige drumherum geredet:
Eine einfache Forderung nach mehr AO:hau:
Das Video, welches ich zu Beginn des Threads gepostet habe, kam nicht von ungefähr. ;)

Wie @Mitglied #73260 schon erwähnt hat, geht es Peter eher um FO als um AO. Siehe auch folgenden alten Beitrag zum gleichen Thema.
Lieber Haddli!
Liebe Erotik - Freunde!


Ehrlich gesagt beneide ich den Laufhaus/Laufhof Linz Betreiber wirklich nicht. Er ist in einem regelrechten Dilemma.

Natürlich habe ich für seine Safersex Linie Verständnis. Er fährt jedoch diese Linie zweigleisig. Wenn es 100% reine Linie wäre dürfte er auch folgende Sex - Praktiken nicht anbieten bzw. anbieten lassen: Französisch beidseitig (69), Französisch bei mir (SW), Leckdienste, Leckspiele, Lesbenspiele, das Anbieten von Sex mit einer Frau angeboten werden. Dann besteht jedoch das Problem das Ihm bzw. der Laufhausdame die Kundschaft fehlen wird.

Nichts desto trotz darf der Betreiber seinen Laufhausdamen keine Vorschriften bzw. Regeln machen wie die Laufhausdame Ihre Prostitution auszuüben hat. Hier hilft dem Laufhausbetreiber auch nicht ein derzeit fehlerhaftes Oö. SDLG weil es ein übergeordnetes Gesetz das StGB gibt an welches sich alle Personen und Behörden in Österreich zu halten haben.

§ 216 StGB: § 216 StGB (Strafgesetzbuch), Zuhälterei - JUSLINE Österreich


IN JEDEN FALL BIN ICH DAFÜR DAS JEDE SW IN GANZ ÖSTERREICH SELBSTBESTIMMEN BLEIBT.


Liebe Grüße und einen schönen Sonntag
Peter
 
Hi,

geht es Peter eher um

worum es ihm geht ist an sich vollkommen egal.

Er geht von mehreren Falschannahmen aus:

1. Bundesgesetze sind keine "übergeordneten" Gesetze.

2. Das Land hat Landesgesetze zu erlassen, wo es darf.
Würde man seiner Argumentation folgen, dann wären Abgaben eines Landes als "Wucher" strafbar (§ 145 StGB), jede Festnahme auf Grund von Landesgesetzen Freiheitsberaubung (§ 99 StGB), jedesmal wenn das Jugendamt (Ländergesetz) ein Kind in Gewahrsam nimmt um es vor z.B. gewalttätigen Eltern zu schützen eine "Entführung einer unmündigen Person" (§ 101 StGB), usw.

Er hat sich da in was verstiegen, was juristisch halt Unfug ist.

3. Er interpretiert Gesetze falsch. Abgaben und Miete zu verlangen sind für sich kein "ausnützen".

4. Er interpretiert ein angebliches Verbot als Zwang. Ebenfalls Unfug. "Du darfst hier eine Leistung X nicht anbieten." ist kein Zwang, "Du musst hier eine Leistung X anbieten." wäre Zwang.

Ebenso mit dem Preis, einen Mindestpreis festzusetzen ist zulässig, einen Preis festzusetzen nicht. "Du darfst für die Stunde nicht weniger als 100 Euro verlangen." ist zulässig, "Du musst einen Quickie für 15 Euro anbieten." ist unzulässig. Sollte auch durchjudiziert sein, jedenfalls wenn man der Berichterstattung zu Flatratebordellen hernimmt. Müsste man prüfen.


Sowas passiert halt, wenn sich juristische Laien was in den Kopf setzen.

LG Tom
 
Hi,



worum es ihm geht ist an sich vollkommen egal.

Er geht von mehreren Falschannahmen aus:

1. Bundesgesetze sind keine "übergeordneten" Gesetze.

2. Das Land hat Landesgesetze zu erlassen, wo es darf.
Würde man seiner Argumentation folgen, dann wären Abgaben eines Landes als "Wucher" strafbar (§ 145 StGB), jede Festnahme auf Grund von Landesgesetzen Freiheitsberaubung (§ 99 StGB), jedesmal wenn das Jugendamt (Ländergesetz) ein Kind in Gewahrsam nimmt um es vor z.B. gewalttätigen Eltern zu schützen eine "Entführung einer unmündigen Person" (§ 101 StGB), usw.

Er hat sich da in was verstiegen, was juristisch halt Unfug ist.

3. Er interpretiert Gesetze falsch. Abgaben und Miete zu verlangen sind für sich kein "ausnützen".

4. Er interpretiert ein angebliches Verbot als Zwang. Ebenfalls Unfug. "Du darfst hier eine Leistung X nicht anbieten." ist kein Zwang, "Du musst hier eine Leistung X anbieten." wäre Zwang.

Ebenso mit dem Preis, einen Mindestpreis festzusetzen ist zulässig, einen Preis festzusetzen nicht. "Du darfst für die Stunde nicht weniger als 100 Euro verlangen." ist zulässig, "Du musst einen Quickie für 15 Euro anbieten." ist unzulässig. Sollte auch durchjudiziert sein, jedenfalls wenn man der Berichterstattung zu Flatratebordellen hernimmt. Müsste man prüfen.


Sowas passiert halt, wenn sich juristische Laien was in den Kopf setzen.

LG Tom

Lieber Tom aus Wien!

Du scheinst wirklich nicht viel von Jus und der Gesetzgebung zu verstehen.
Hier in Deinem Beitrag sind eine Menge an Falschannahmen:
1) Es gibt Bundes- und Landesgesetze. In der Ranghierachie sind Bundesgesetze den Landesgesetzen übergeordnet und Landesgesetze dürfen somit Bundesgesetzen nicht widersprechen.
2) Der Grund weil es kein einheitliches Bundesgesetz betreffend Sexualldienstleistung bzw. Prostitution gibt ist damit begründet dass man einer Prostituierten nicht vorschreiben darf wie Sie Ihre Tätigkeit ausüben hat.

Liebe Grüße
Peter
 
Danke für das Heraussuchen von dem Bullshit @Mitglied #89067!:respekt:

Nein ein Gesetz oder der Gesetzgeber kann sich nicht strafbar machen. Und es steht dem Staat auch zu gewisse Dinge zu tun die normalen Bürgern NICHT zustehen. Deswegen spricht man auch von StaatsGEWALT zB. Der Staat oder seine ausübenden Organe dürfen und müssen gelegentlich zu Mitteln greifen die normalen Bürgern NICHT zustehen. Deswegen tragen Polizisten Schusswaffen um Konflikte beenden zu können im Notfall währrend das Normalbürgern eher verwehrt ist.

Zuhälterei und Steuern haben auch nichts miteinander gemein!
Genausowenig wie Schutzgeld und Steuern für andere Betriebe oder Dienstleister!

Und ansonsten: Wie gesagt, vermutet, aber vom guten Peter feige drumherum geredet:
Eine einfache Forderung nach mehr AO:hau:


Lieber Aschu!

Ich verstehe Dich ganz und gar nicht.

Was hast Du immer mit der sinnlosen Forderung nach AO vor?

AO ist russisches Roulette und niemals gutzuheißen.

Nochmals sei hier in aller Kürze gesagt: Niemand darf einer Prostituierten vorschreiben bzw. verbieten wie eine Prostituierte Ihre Tätigkeit ausübt. Kein Gesetz, kein Bordellbetreiber und auch keine Hausordnung. Die Prostituierte hat das ALLEINIGE Recht auf Ihren Körper und die Service welche sie anbieten möchte; und NEIN bedeutet auch NEIN; daran hat sich jeder zu halten.


Was ich jedoch als wichtig bei Prostitutionsgesetze finde sind folgende Punkte:
1) Meldepflicht
2) Festlegung des Schutzalters
3) Gesundenuntersuchung
4) Decklführung

Liebe Grüße
Peter

PS.: Es gibt eine Menge an Geschäftsmodelle bezüglich fortlaufenden Einnahmen: Steuern, Mieten, Eintrittspreise, Abrechnung nach Kundenverkehr, ....
 
Es ist eine (professionelle) Dienstleistung, die für Geld angeboten wird und heißt nicht umsonst "Horizontales Gewerbe"
Wo gewerbliche Dienstleistungen erbracht werden, gibt es gesetzliche Regelungen.

Deine etwas Gefühlsduseliges "was zwischen zwei Menschen ist ... " verstehe ich nicht ... AO ist ein zusätzlicher Risikofaktor in der Dienstleistung ... zusätzlich Risken erhöhen die Kosten ...

Das Gesäus'l von Zuneigung etc ... ist meiner Meinung nach eine Wunschvorstellung der Konsumenten, die sich da selber etwas vormachen wollen um sich besser zu fühlen ...
dass es zwischen Dienstleister und Kunde auch Sympathie geben kann schließe ich dabei nicht kategorisch aus, allerdings solange Geld/oder geldwerte Leistung involviert ist -ist und bleibt es eine Dienstleistung.

Ein Verbot bestimmter Spielarten (ich glaube vor nicht allzulanger Zeit in Deutschland eingeführt) halte ich de facto eher für illusorisch ... eventuell eine Stütze in der Argumentation einer SW, wenn sie es ohnehin nicht machen will, oder eine Möglichkeit den Preis zu erhöhen - sonst siehe den vorherigen Satz.

Gleichwohl ich generell gegen eine Überregulierung bin, habe ich heute keine Probleme mehr, dass mir die Damen fast vor das Auto hüpfen, respektive mir auf offener Straße ein "Hallo Süßer" ins Ohr geflötet wird.

Was ich möchte ist ein soziales Netzwerk, das es verhindert, diesen Weg (Sex Worker) aus purer Verzweiflung/Notwendigkeit zu gehen - sowie generell eine faire Behandlung und eine Vermeidung von kriminellen Machenschaften, Menschenhandel, Erpressung, Gewaltätigkeit.

Inwieweit wir uns Alle in unseren Tätigkeiten nicht so oder so in irgend einer Art und Weise "Prostituieren" sei einmal dahin gestellt und ist wohl eher ein philosophisches Thema.


LG Bär


Lieber Bär!

Ich gebe Dir grundsätzlich recht.

In Deutschland besteht bei Prostituierten schon seit längeren Meldepflicht. Seit kurzem (01.07.2017) gibt es in Deutschland die gesetzliche Kondompflicht.

Liebe Grüße
Peter
 
Hi,

Du scheinst wirklich nicht viel von Jus und der Gesetzgebung zu verstehen.

da hast Du wie immer recht!

1) Es gibt Bundes- und Landesgesetze. In der Ranghierachie sind Bundesgesetze den Landesgesetzen übergeordnet und Landesgesetze dürfen somit Bundesgesetzen nicht widersprechen.

Siehe Verfassungsrecht, Öhlinger und Eberhard, ISBN 978-3-7089-1111-3, Seite 28.

Bundes- und Landesgesetze sind gleichwertig, lediglich das jeweilige Landesverfassungsrecht darf nicht gegen die Bundesverfassung verstoßen!


Du verwechselst das mit dem Deutschen Grundgesetz, dass in Artikel 31 den Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" beinhaltet.


Oberösterreich ist nicht Deutschland!


2) Der Grund weil es kein einheitliches Bundesgesetz betreffend Sexualldienstleistung bzw. Prostitution gibt ist damit begründet dass man einer Prostituierten nicht vorschreiben darf wie Sie Ihre Tätigkeit ausüben hat.

Das wäre, abgesehen von der falschen Formulierung, fast richtig, wenn es nicht falsch wäre. Die österreichische Verfassung, also das BVG, Artikel 15, Absatz 1 besagt:

Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder.



LG Tom


PS: Falls es Dich interessiert: Die Kompetenzverteilung ist historisch bedingt, einige Länder (z.B. Deutschland, USA) sind durch den Zusammenschluss (Zentralisierung, Integration) einzelner, zuvor unabhängiger, Staaten entstanden. Das trifft auch auf z.B. die EU zu. Hier muss geregelt werden, welches Recht Vorrang hat, da ja jeder einzelne autonome Staat eigene Gesetze hat.

Andere Staaten (z.B. Italien, Österreich, Belgien) sind durch Zerfall (Dezentralisierung, Segregation) größerer Staaten entstanden, und konnte man von vorne herein festhalten, was Länder und was Bundessache ist.

Eigentlich ganz logisch, wenn man drüber nachdenkt.
 
:zzz:


Eine SW, die für sich selbst inseriert und Hausbesuche anbietet oder darüber hinaus sogar ein für Prostitution genehmigtes Lokal mietet, braucht keinen Mittlesmann...
Und wenn Du es so betrachtest, dann ist auch der Bordellbesitzer kein Mittelsmann. Er verdient an den Einnahmen an der Bar und die Miete, die sich die Sexworkerin zur Ausübung ihres Gewerbes anmietet. Der Bordellbesitzer selbst verdient aber niemals an den Sexdienstleistungen an sich...

und noch einmal: :zzz:

Beispiele bitte!!!!
und btw: Was hat eine Hausordnung mit dem StGB (Strafgestzbuch) zu tun? Zeig mir bitte nur eine Stelle, wo eine Hausordnung in Diskrepanz mit dem StGB steht.


Liebe(r) xtc69!

Was Du hier schreibst nennt man illegale Prostitution: Eine SW, darf nicht für sich selbst inserieren und auch keine Hausbesuche anbieten. Das darf aber nur das behördlich bewilligte Bordell.

Nochmals in aller Kürze:
Die Prostituierte ist solange Selbständige und selbstbestimmt solange sie nicht arbeitet. Möchte die Prostituierte arbeiten benötigt sie ein behördlich bewilligtes Bordell um arbeiten zu können. Selbständigkeit ist jedoch beschrieben ohne einer zweiten Person bzw. Einrichtung seine Tätigkeit ausüben zu können und dürfen. Hier werden Abhängigkeitsverhältnisse erzeugt. Die Prostituierte darf nur arbeiten wenn diese Miete, Eintrittsgeld, etc bezahlt. Nach Arbeitsrecht entsteht eine Art Angestelltenverhältnis. Dies haben auch schon einige mutige Bordellbetreiber bekritzelt. Der Bordellbetreiber vor allem LH`s verdienen nur durch die Mieteinnahmen der Prostituierten. Würde es keine Prostituierten mehr geben wären die LH`s im Sexbereich schnell bankrott. Bei Wellnessbetrieben wie etwa das Golden Time sieht dies etwas anders aus. Die beziehen Eintrittsgelder von welchen aber Gastrobetrieb bzw.-personal und Sauna bezahlt werden müssen.


Bezüglich Hausordnung lese Dir bitte Beitrag #75 durch. Besten Dank.


Liebe Grüße
Peter
 
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